Frankendorf war eine mittelalterliche Siedlung bzw. eine später unbesiedelte wüste Feldmark im Gebiet des heutigen Landkreises Teltow‑Fläming in Brandenburg. Die Flur lag nordwestlich von Rietdorf und grenzte im Verlauf der Jahrhunderte an mehrere benachbarte Orte und Feldmarken. Die Wüstung ging im 19. Jahrhundert vollständig in der Feldmark von Rietdorf auf.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 133.
Geografische Lage Die wüste Feldmark Frankendorf lag nordwestlich von Rietdorf. Im Jahr 1800 grenzte die Feldmark an Rietdorf, Gebersdorf, Heinsdorf und die wüste Feldmark Carljudae. Zwei Jahre später wurden die Grenzen wie folgt angegeben: Im Osten an Gebersdorf, im Süden an den Rietdorfer Hufenschlag, im Westen an Illmersdorf und im Norden an Heinsdorf.
Etymologie Die Siedlung erschien erstmals im Jahr 1466 als vnd iij franckendorffschen hufen zcu ylow. Weitere Erwähnungen waren Franckendorff im Jahr 1579 und Franckendorff im Jahr 1800.Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 134. Der Name weist auf Siedler aus Franken hin, wobei Fischer deutlich macht, dass es sich dabei im Mittelalter auf ein viel größeres Gebiet als der später etablierte Namen handelt.Reinhard E. Fischer: Die Ortsnamen der Länder Brandenburg und Berlin, Band 13 der Brandenburgischen Historischen Studien im Auftrag der Brandenburgischen Historischen Kommission, be.bra wissenschaft verlag, Berlin-Brandenburg 2005, S. 56 ISBN 3-937233-17-2.
Besitzgeschichte Die grundherrlichen Rechte über die wüste Feldmark lagen bis 1872 beim Amt Dahme, das bereits vor 1466 sämtliche Rechte über die Feldmark ausübte. Neben der landesherrlichen Verwaltung bestanden jedoch mehrere verlehnte Anteile. Drei Hufen waren vor 1466 bis 1484 an den Jüterboger Bürger Felgentreu vergeben, anschließend von 1484 bis 1567 an den Kanzleischreiber Freudemann und dessen Erben, ebenfalls Bürger aus Jüterbog. Danach folgten nacheinander die Familien von Schönermark (1567–1569), von Rathenow (1569–1595), von Löben (1595–1657), von Koseritz (1657–1681), von Drandorf (1681–1689) und von Birckholtz (1689–1714). Ab 1714 bis nach 1797 lagen die Hebungen aus drei Hufen bei der Familie von Leipzig(er), deren Rechte in den Rietdorfer Hebungen enthalten waren. Ein weiterer Anteil von zwei Hufen war bis 1386 Afterlehen der Herren von der Dahme. Vor 1386 befand er sich im Besitz derer von Gliechow, anschließend zwischen vor 1466 und 1494 bei der Familie Wergzahna aus Jüterbog, die später in Neustadt Brandenburg ansässig waren. Von 1494 bis 1505 lag eine Anwartschaft bei der Familie von Thüna, bevor der Anteil 1505 bis vor 1524 erneut an den Kanzleischreiber Freudemann gelangte, der die Hebungen aus zwei Hufen innehatte. Danach fiel dieser Teil an den Landesherrn beziehungsweise das Amt zurück. Dem Pfarrer standen im Jahr 1699 die dreißigste Garbe zu, die in diesem Jahr 16 Scheffel betrug.
Geschichte Die wüste Feldmark wurde erstmals 1466 urkundlich erwähnt. Zu diesem Zeitpunkt wurden drei beziehungsweise zwei Hufen in Rietdorf genutzt, deren Hebungen verlehnt waren und sich den in den Quellen genannten Grundherrschaften zuordnen lassen. Im Jahr 1666 war die Feldmark in sechs Felder eingeteilt; der Pfarrer von Illmersdorf erhielt aus ihr 14 Scheffel Roggen und 2 Scheffel Hafer, was auf eine mutmaßliche Gesamtgröße von etwa 16 Hufen schließen lässt.
Im Jahr 1702 wurde die bis dahin unmittelbar zum Amt Dahme gehörende wüste Feldmark an die Gemeinde Rietdorf verkauft. Von 1733 befand sie sich lasweise im Besitz von Rietdorf, und 1748 wurde sie der Gemeinde gegen einen jährlichen Kanon von 25 Talern vererbt. Für 1801 ist die Zahl der Hufen nicht mehr genau bestimmt, doch verfügte die Feldmark über 120 Scheffel Aussaat. Im Jahr 1802 wurde erneut eine Größe von wohl 16 Hufen genannt, ebenfalls mit 120 Scheffeln Aussaat, wobei nur ein Fünftel mit Roggen bestellt war. Die übrigen vier Fünftel wurden „behütet“ und waren teilweise mit Kieferngestrüpp bestanden. Die Kirche erhielt 12 Scheffel Korn. Diese regelmäßigen Abgaben deuten darauf hin, dass die Feldmark ursprünglich kirchlich dem Pfarrsprengel Illmersdorf zugeordnet war. Bis 1858 gehörte die wüste Feldmark vollständig zu Rietdorf; anschließend ging sie in der dortigen Feldmark auf und wurde nicht wieder besiedelt.
Literatur Peter P. Rohrlach: Historisches Ortslexikon für Brandenburg Teil X Jüterbog-Luckenwalde. Erstauflage erschienen im Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992, Verlag Klaus-D. Becker, Potsdam, 2011, ISBN 978-3-941919-87-7, S. 133 und 134.
Einzelnachweise
Kategorie:Wüstung im Landkreis Teltow-Fläming Kategorie:Ersterwähnung 1466 Kategorie:Ihlow (Fläming)