Der Zuchtstuhl auch Zwangs- oder Strafstuhl wurde im 19. Jahrhundert im Großherzogtum Baden in den Zuchtanstalten, neben der Dunkelhaft, für aufsässige Insassen angewandt. Er wurde zuerst in dem Zellengefängnis in Bruchsal eingeführt. Zuvor hatten die Gefangenen noch körperlich gezüchtigt werden dürfen.Abschaffung der körperlichen Züchtigung in Württemberg. In: Gustav Ekert: Blätter fur Gefangnisskunde Zeitschrift de Vereins der deutschen Strafanstaltsbeamten. Band 3, G. Weiss, Heidelberg 1868, S. 379 (). Diese Art von Maßnahme stammte aus den sogenannten Irrenanstalten, wo solche Straf- oder Zwangsstühle zum Einsatz kamen.

Begründung für die Verwendung Der ehemalige Direktor Gustav Ekert (1824–1892) von der Strafanstalt in Bruchsal begründete die Verwendung wie folgt:

Dabei wurde diese Maßnahme als ein Mittel angesehen, das im Allgemeinen nur als eine angesehen werden könne, die nur im äußersten Notfall zur Anwendung komme. Die Wirksamkeit dieser Art der Bestrafung hatte sich als herausgestellt.

Nach Aussage des damaligen Hausarztes in Bruchsal handle es sich durchaus um eine körperliche Peinigung der Sträflings, die jedoch Zu dieser Zeit waren Einzelzellen noch die Ausnahme, was die Fixierung als Mittel der Wahl begünstigte. Neben dieser Strafart gab es weitere, bei denen die Insassen in Ketten gelegt oder an der Wand fixiert wurden. Die Einführung des Strafstuhls war umstritten und eine Gesetzesänderung zur flächendeckenden Einführung wurde von der Kommission abgelehnt, die mehrheitlich die hielt.

Beschreibung und Anwendungsdauer mini|hochkant|Zuchtstuhl, Original im Stadtmuseum Bruchsal Der Strafstuhl ist ein massiver Lehnstuhl, in dem der Gefangene festgeschnallt wird. Das Besondere dabei ist, dass die Fesseln nicht allein am Rumpf, sondern auch an Armen und Beinen angelegt werden. Dabei kann es vorkommen, dass die Blutzirkulation gehemmt wird, was eine ständige Beaufsichtigung erfordert. Zudem sollte zuvor der Rat eines Arztes eingeholt werden, der den Allgemeinzustand untersucht.

Die Anwendung des Strafstuhls war genau festgelegt und sollte nicht länger als sechs Stunden täglich und nicht länger als acht (zuvor drei) Tage hintereinander gegen Züchtlinge angewendet werden. Die badische Justiz ging davon aus, dass der Strafstuhl:

Eine weitere Maßnahme war die Verwendung einer ledernen Zwangsjacke zur Ruhigstellung der Gefangenen.

Es wurde 1879 zudem für die Verwendung festgelegt:

Kritik Im Zuchtstuhl wurden die Riemen an Hals, Brust, Armen und Beinen so festgeschnallt, dass die Zirkulation des Blutes stockte und damit unerträgliche Schmerzen verursachen konnte. Dies konnte neben den Schmerzen zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen, beispielsweise zu Abquetschung der Blutadern (und damit der Gefahr des Absterbens einzelner Körperteile), Schäden an inneren Organen und an der Wirbelsäule sowie die Gefahr einer Venenthrombose.

Die Anwendung des Zuchtstuhls wurde Ende der 1940er Jahre verboten.

Einzelnachweise

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