Allgemein war das Gnadengeld eine (meist regelmäßige) Zahlung ohne Rechtsanspruch.

Familien von Bergleuten erhielten oft ein Gnadengeld, wenn der Bergmann aus alters- oder gesundheitlichen Gründen (z. B. Unfall oder Staublunge) nicht mehr arbeiten konnte oder bei einem Grubenunglück zu Tode kam.

Auch eine Unterstützung für die mittellosen Hinterbliebenen (Witwe, unmündige Kinder) von Börsenspekulanten, die durch Suizid starben, wurde Gnadengeld genannt.

Spenden begüterter Personen (z. B. des Königs) nannte man ebenfalls Gnadengelder.

Literatur Pierer’s Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857 auf http://www.zeno.org Pierer’s Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859 auf http://www.zeno.org

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