mini|Das Gebäude des früheren Landgerichts in Dresden mit der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden

Die Gedenkstätte Münchner Platz Dresden ist ein Ort des Gedenkens an die Opfer politischer Strafjustiz im früheren Landgerichtsgebäude am Münchner Platz in der Dresdner Südvorstadt. Die Dauerausstellung sowie Hinweistafeln in den Gebäuden und Höfen des ehemaligen Justizkomplexes erinnern an das durch die Justiz begangene Unrecht während des Nationalsozialismus, der sowjetischen Besatzungszone und der frühen DDR.

Bedeutend ist der historische Ort insbesondere als frühere Hinrichtungsstätte: Am Münchner Platz in Dresden wurden während des Nationalsozialismus 1330 Menschen hingerichtet, davon rund zwei Drittel Tschechen. In der DDR ließ die Justiz dort weitere 83 Menschen töten. Zwischen 1952 und 1956 befand sich in einem Gebäude des Justizkomplexes die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR.

Nach der Übernahme des Gebäudekomplexes durch die Technische Hochschule Dresden richtete diese dort 1959 eine Gedenkstätte ein. Seit 1994 befindet sich die Gedenkstätte Münchner Platz Dresden in Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten. Die Gedenkstätte betreibt wissenschaftliche Forschung, vermittelt Besucherinnen und Besuchern die Geschichte des Ortes und organisiert Veranstaltungen. Seit 1999 leitet Birgit Sack die Gedenkstätte.

Unrechtsjustiz in Dresden mini|Königliches Landgericht Dresden, Blick von Norden auf die Haftanstalt (um 1908) Nationalsozialismus Während der nationalsozialistischen Diktatur wirkte die Justiz an der politischen Verfolgung, Ausgrenzung und Vernichtung von Menschen mit. So führte das Dresdner Landgericht Verfahren wegen sogenannter „Rassenschande“ durch. Darüber hinaus nutzten verschiedene Sondergerichte – insbesondere jene aus Freiberg und Dresden – den Münchner Platz als Gerichtssitz oder Tagungsort. Auch der in Berlin ansässige Volksgerichtshof hielt hier Verhandlungen ab. Im Schwurgerichtssaal des Landgerichts verurteilten dessen Richter vor allem Mitglieder des tschechischen Widerstands aus dem „Protektorat Böhmen und Mähren“ sowie dem Reichsgau Sudetenland und verhängten dabei übewiegendTodesurteile. Ebenso standen einige deutsche Kommunisten aus Sachsen vor dem Volksgerichtshof. Zusätzlich führte das Oberlandesgericht Posen am Münchner Platz Prozesse gegen polnische Widerstandskämpfer aus dem „Reichsgau Wartheland“ auf Grundlage der sogenannten „Polenstrafrechtsverordnung“ durch.Birgit Sack: Die Gedenkstätte Münchner Platz In: Dresdner Hefte 31 (2013) 115, S. 24–32, hier S. 24

Ab 1936 gehörte der Münchner Platz zu den zunächst elf dauerhaft eingerichteten Hinrichtungsstätten des nationalsozialistischen Staates. Insgesamt wurden dort während der NS-Herrschaft 1.330 Menschen hingerichtet. Mit 824 Opfern – und einem Anteil von fast zwei Dritteln – stellen Tschechinnen und Tschechen die weitaus größte Gruppe, noch vor Deutschen und Polen.Birgit Sack: Die Gedenkstätte Münchner Platz In: Dresdner Hefte 31 (2013) 115, S. 24–32, hier S. 24 Unter den Hingerichteten befanden sich Regimekritiker, Deserteure der Wehrmacht, als „Volksschädlinge“ diffamierte Menschen sowie Personen, die wegen Mordes oder anderer schwerer Gewaltverbrechen verurteilt worden waren.

Zur Geschichte des Justizunrechts in Dresden während des Nationalsozialismus gehört jedoch auch das Oberlandesgericht Dresden auf der Pillnitzer Straße. Zusammen mit dem angeschlossenen Gerichtsgefängnis auf der Mathildenstraße war es bis 1945 eng mit dem Justizkomplex am Münchner Platz verknüpft. So verurteilte auch das Oberlandesgericht Dresden politische Gegner und übernahm „minderschwere“ Fälle von Hoch- und Landesverrat. Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte während des Nationalsozialismus mindestens 71 Menschen zum Tode, den Großteil wegen „Vorbereitung zum Hochverat“.

Zum Tode verurteilte Häftlinge erhielten traditionell geistlichen Beistand von Gefängnispfarrern, wenn sie dies wünschten. Das NS-Regime engte die Handlungsspielräume der Gefängnisseelsorger allerdings immer mehr ein. Insbesondere der katholische Pfarrer Franz Bänsch (1899–1961), in dessen Kirchgemeinde St. Paulus in Dresden-Plauen das Justizareal befand, bemühte sich sehr um die zum Tode Verurteilten.Birgit Sack: „Die Kreuzträger sind die Lieblinge Gottes!“ Der katholische Gefängnisseelsorger Pater Franz Bänsch OMI (1899-1961) In: Norbert Haase/Birgit Sack (Hrsg.): Münchner Platz, Dresden. Die Strafjustiz der Diktaturen und der historische Ort, Leipzig 2001, S. 117–134 Insbesondere katholische Tschechen betreute Bänsch, häufig übermittelte er auch deren letzte Wünsche an Angehörige.

Bei den Luftangriffen auf Dresden im Februar 1945 wurde der Justizkomplex am Münchner Platz teilweise zerstört. Das Oberlandesgericht mit angeschlossener Haftanstalt in der Mathildenstraße fiel vollständig in Trümmer. Vor dem Einmarsch der sowjetischen Roten Armee entließ die Gefängnisleitung am 7. Mai 1945 am Münchner Platz die noch verbliebenen Häftlinge.Birgit Sack, Gerald Hacke (Hrsg.): Verhaftet. Inhaftiert. Hingerichtet, Dresden 2012, S. 197

Sowjetische Besatzung und frühe DDR mini|Der Schwurgerichtssaal 1947 während des Dresdner Ärzteprozesses um die Verbrechen in der Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein In der Zeit nach Kriegsende bis etwa Mitte 1950 nutzte die sowjetische Besatzungsmacht die Gebäude am Münchner Platz als Untersuchungs- und Durchgangsgefängnis sowie als Sitz eines Militärtribunals. Unter den dort Inhaftierten und Verurteilten befanden sich sowohl schwer belastete Kriegsverbrecher als auch niedrigere und mittlere Funktionäre der NSDAP und ihrer Organisationen. Gleichzeitig wurden jedoch auch Menschen ohne tragfähige Anschuldigungen festgehalten sowie Personen, die aktiv gegen die sich etablierende Diktatur in der SBZ und späteren DDR eintraten.Birgit Sack: Die Gedenkstätte Münchner Platz In: Dresdner Hefte 31 (2013) 115, S. 24–32, hier S. 25

Parallel dazu führte die ostdeutsche Justiz in den unzerstört gebliebenen Teilen der Haftanstalt Prozesse wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Dazu zählten unter anderem Verfahren gegen Ärzte und Pflegepersonal, die an den Krankenmorden in Pirna-Sonnenstein und anderen sächsischen „Pflegeanstalten“ beteiligt gewesen waren. In späteren Jahren verurteilten das Dresdner Landgericht und das daraus hervorgegangene Bezirksgericht an diesem Ort auch Menschen, die Widerstand gegen das politische System der DDR leisteten.

Bis zur Auflösung der ostdeutschen Länder im Jahr 1952 war die Hinrichtungsstätte in Dresden neben Zwickau für die Vollstreckung von Todesurteilen der sächsischen Justiz zuständig. Ab 1952 fungierte der Münchner Platz als zentrale Hinrichtungsstätte der DDR. Die Hinrichtungen wurden nun nicht mehr im bisherigen Richthof, sondern in einem eigens eingerichteten Raum des Gebäudekomplexes vollzogen. Zwischen 1952 und 1956 wurden dort insgesamt 66 Todesurteile vollstreckt, die von den Bezirksgerichten der DDR oder vom Obersten Gericht in Berlin verhängt worden waren.Birgit Sack, Gerald Hacke (Hrsg.): Verhaftet. Inhaftiert. Hingerichtet, Dresden 2012, S. 329 Unter den Hingerichteten befanden sich Beteiligte am Volksaufstand vom 17. Juni 1953, Mitglieder von Widerstandsorganisationen, abtrünnige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit sowie Menschen, die wegen Mordes oder NS-Verbrechen verurteilt worden waren.

Hinrichtungsopfer am Münchner Platz Dresden Hingerichtet wurden am Münchner Platz unter anderem folgende Personen: im Nationalsozialismus: Czesław Jóźwiak am 24. August 1942 (Vorbereitung zum Hochverrat) Edward Kaźmierski am 24. August 1942 (Vorbereitung zum Hochverrat) Edward Klinik am 24. August 1942 (Vorbereitung zum Hochverrat) Franciszek Kęsy am 24. August 1942 (Vorbereitung zum Hochverrat) Jarogniew Wojciechowski am 24. August 1942 (Vorbereitung zum Hochverrat) Grzegorz Frąckowiak am 5. Mai 1943 (Vorbereitung zum Hochverrat) Horst Walter Dautert am 30. Mai 1943 (Verordnung gegen Volksschädlinge) Radoslav Selucký am 28. Juli 1943 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Josef Matohlína am 8. Oktober 1943 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Václav Kropáček am 13. Dezember 1943 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Stanislav Brunclík am 14. Februar 1944 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Zdeňka Varhulíková am 26. Juli 1944 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Kurt Schlosser am 16. August 1944 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Arthur Weineck am 16. August 1944 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Herbert Blochwitz am 16. August 1944 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Otto Galle am 16. August 1944 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Marie Cibulková am 11. Oktober 1944 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Anna Šrámková am 11. Oktober 1944 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Georg Schumann am 11. Januar 1945 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Otto Engert am 11. Januar 1945 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Kurt Kresse am 11. Januar 1945 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Alfred Frank am 12. Januar 1945 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Wolfgang Heinze am 12. Januar 1945 (Hochverrat und Feindbegünstigung) William Zipperer am 12. Januar 1945 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Jaroslav Lonek am 26. Januar 1945 (Hochverrat und Feindbegünstigung) Margarete Blank am 8. Februar 1945 („schwer zersetzende Äußerungen“)

In der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR Paul Nitsche am 25. März 1948 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aktion T4) Frieda Lehmann am 26. Juli 1947 (Mord an Bekannter sowie deren Sohn) Hans Meinshausen und Bruno Malitz am 19. Oktober 1948 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) Johann Burianek am 2. August 1952 (Angehöriger der KgU, „Boykotthetze“) Wolfgang Kaiser am 6. September 1952 (Angehöriger der KgU, „Boykotthetze“) Erna Dorn am 1. Oktober 1953 (angebliche Rädelsführerschaft in Halle/Saale während des Volksaufstands am 17. Juni 1953) Ernst Jennrich am 20. März 1954 (angeblicher Mord in Magdeburg während des Volksaufstands am 17. Juni 1953) Christian Lange-Werner am 20. März 1954 (Spionage für westliche Geheimdienste) Gerhard Benkowitz und Hans-Dietrich Kogel am 29. Juni 1955 (Angehöriger der KgU, „Boykotthetze“) Joachim Wiebach am 14. September 1955 (RIAS-Prozess, „Boykotthetze“) Elli Barczatis am 23. November 1955 („Boykotthetze“) Karl Laurenz am 23. November 1955 („Boykotthetze“)

Ausstellungen Dauerausstellung mini|Tafel der Außenraum-Ausstellung am Zugang zum früheren Hinrichtungshof (2023) Die Dauerausstellung „Verurteilt. Inhaftiert. Hingerichtet. Politische Justiz in Dresden 1933–1945 || 1945–1957“ ist in vier thematische Ausstellungsbereiche gegliedert: die nationalsozialistische Strafjustiz von 1933 bis 1945, die Strafjustiz der sowjetischen Besatzungsmacht in den Jahren 1945 bis 1950 sowie die ostdeutsche Strafjustiz in der SBZ und der frühen DDR von 1945 bis 1957 sowie die Geschichte der Gedenkstätte. Insbesondere wird die Rolle des Justizareals am Münchner Platz in seiner mehrfachen Funktion als Gericht, Haftanstalt und Hinrichtungsstätte dargestellt.

Die Ausstellung zeigt insgesamt rund 700 Fotografien, Zeichnungen, Objekte und Schriftstücke. Ergänzt wird die Präsentation durch Medienstationen, an denen Zeitzeuginnen und Zeitzeugen von ihren persönlichen Erfahrungen berichten. Im Zentrum der Ausstellung stehen ausgewählte Lebensgeschichten von Menschen aus unterschiedlichen Opfergruppen und Verfolgungszusammenhängen.Website der Gedenkstätte Münchner Platz Dresden: Ausstellungen Abgerufen am 14. Dezember 2025

Die Ausstellung im Untergeschoss des Georg-Schumann-Baus der TU Dresden ist direkt vom Münchner Platz aus zugänglich.

Hinweistafeln in den Gebäuden und im Außengelände