Die Flughafenkoordination Deutschland GmbH (Fluko) ist ein deutsches öffentliches Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main. Es ist im vollständigen Eigentum des Bundes (vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und zuständig für die Slot-Vergabe, die Flugplanvermittlung und das Slotmonitoring an den 16 Internationalen Flughäfen in Deutschland. Der Bund als Eigentümer wird vertreten durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Finanziert wird das Unternehmen von den Luftraumnutzern und den Flughäfen.

Aufgaben Das Unternehmen koordiniert sämtliche ankommenden und abgehenden Flüge nach Instrumentenflug-Regeln. Es teilt Slots verbindlich zu und vermittelt Flugpläne. Ziel ist eine möglichst effiziente Nutzung der Flughafenkapazitäten. Neben dem Linien- und Charterflugverkehr werden auch die Allgemeine Luftfahrt, der Geschäftsflugverkehr, Privat- und Militärflüge koordiniert. Die Gesellschaft überwacht die koordinierten Flugbewegungen auf Einhaltung der zugewiesenen Slots (Slotmonitoring).

Rechtsgrundlagen Das BMDV ist nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit der Wahrnehmung der Flughafenkoordinierung nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union zu beauftragen (Flughafenkoordinator). Von diesem Recht hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Gebrauch gemacht und mit der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators die Flughafenkoordination Deutschland GmbH mit der Wahrnehmung der Flughafenkoordinierung gemäß Abs. 1 Luftverkehrsgesetzes beauftragt. Die wesentliche Grundlage für die Tätigkeit des Flughafenkoordinators ist die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen der Gemeinschaft.Verordnung

Das Unternehmen ist Teil der öffentlichen Verwaltung im Sinne des § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Beauftragung des Flughafenkoordinators (FHKBeauftrV) und Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).

Siehe auch Liste privatrechtlicher Unternehmen mit Bundesbeteiligung in Deutschland

Weblinks Website des Unternehmens

Einzelnachweise

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