Das Tägermoos ist ein 1,55 km² grosses GebietNach der Flächenstatistik 2012 genau 1'549'516 m² gemäss im Kanton Thurgau in der Schweiz zwischen dem Stadtrand der deutschen Stadt Konstanz und dem Siedlungskern der Schweizer Gemeinde Tägerwilen. Es liegt am Südufer des Seerheins und grenzt östlich an den Konstanzer Stadtteil Paradies sowie südöstlich an die Stadt Kreuzlingen (Ortsteil Emmishofen).
Seit 1831 hat es einen speziellen Status: Obwohl der Schweiz zugehörig, ist das Tägermoos eine Gemarkung der deutschen Stadt Konstanz, bestimmte Verwaltungsaufgaben werden von ihr wahrgenommen.
Sonderstatus
mini|Gemarkungen von Konstanz Aus dem Staatsvertrag vom 28. März 1831 erklärt sich der kuriose Status des Gebiets: Es gehört staatsrechtlich zur Schweiz, und auf Gemeindeebene zu Tägerwilen. Allerdings übt die Stadt Konstanz bestimmte Verwaltungsaufgaben im Tägermoos nach Massgabe des thurgauischen Gemeinderechts aus; andere werden durch die Behörden von Tägerwilen ausgeübt. Insbesondere fallen Vermessung und Katasterwesen in die Zuständigkeit von Konstanz, wodurch das Tägermoos eine Gemarkung der Stadt ist.
Statistisch wird das Tägermoos vom Schweizer Bundesamt für Statistik nicht mit eigener Arealnummer geführt, sondern unter der BFS-Nr. 4696 (Tägerwilen) mitgezählt. Damit übereinstimmend wird es nicht vom statistischen Landesamt Baden-Württembergs erfasst.
Privatrechtlich sind etwa zwei Drittel des Bodens in Besitz der Stadt Konstanz, der Rest gehört Privatleuten und Schweizer Behörden. Einst eine sumpfige Allmende (Gemeindeweide), ist das Tägermoos heute drainiert und wird als Ackerland mit Schwergewicht auf dem Gemüsebau und für Kleingärten genutzt. Am östlichen Rand des Tägermooses liegen die Gemeinschaftszollanlage Tägermoos sowie ein kleinerer Grenzübergang („Gottlieber Zoll“).
Auf Gemeindeebene sind die Aufgaben zwischen der Stadt Konstanz und der Gemeinde Tägerwilen aufgeteilt.
Kompetenzbereich Konstanz In den Kompetenzbereich der Stadt Konstanz fallen folgende Bereiche:
Vermessung und Grundbuchführung durch das Städtebau- und Vermessungsamt, womit das Tägermoos ausdrücklich eine eigene Gemarkung der Stadt Konstanz bildet (§ 3 des Tägermoosstatuts). Dadurch kommt das in Deutschland übliche Gauss-Krüger-Koordinatensystem und nicht die Schweizer Landeskoordinaten zur Anwendung. Auch das Höhensystem unterscheidet sich vom System der restlichen Schweiz, was dazu führt, dass zwischen dem Tägermoos und dem Rest der Gemeinde Tägerwilen ein vermessungstechnischer Absatz von 25 cm verläuft. Bau und Unterhalt der Feldwege (in der Landschaft sieht man die doppelte Zuständigkeit an den Verkehrsschildern: Das Höchstgeschwindigkeitsschild an der Hauptstrasse Tägerwilen-Konstanz ist ein schweizerisches, die Fahrverbotstafeln mit Vermerk „Anlieger frei“ an den Einfahrten zu den Feldwegen sind deutsch.) Die Ahndung „kleiner Feldfrevel“ (§ 4). Versorgung mit Wasser und Gas durch die Stadtwerke Konstanz.
Kompetenzbereich Tägerwilen mini|Deutsches Verbotszeichen (oben) und Schweizer Velo- und Fusswegsignal (unten); im Hintergrund weitere Schweizer Signale In den Kompetenzbereich von Tägerwilen gehören folgende Aufgaben:
Entscheide über Baugenehmigungen. Diverse seit 1831 hinzugekommene Verwaltungsaufgaben. Einige Juristen sind allerdings der Ansicht, dass durch den Zuwachs kommunaler Aufgaben seit dem Abschluss des Staatsvertrages eine rechtliche Lücke entstanden sei.
Auch für die Besteuerung der Grundstücke gibt es im Staatsvertrag eine Ausnahmeregelung: Grundstückseigentümer, die in Konstanz wohnen, bezahlen keine entsprechende Vermögenssteuer und Einkommenssteuer an die Gemeinde Tägerwilen. Bei ihnen wird lediglich die Vermögenssteuer des Kantons Thurgau über den entsprechenden Grundstücks-Verkehrswert erhoben; Grundbesitzer mit Wohnsitz im Thurgau sind immerhin von der Schweizer Vermögenssteuer befreit.
Überarbeitung des Staatsvertrags Ungeachtet dieser Regelungen vertritt der Rechtshistoriker Hans-Wolfgang Strätz die Ansicht, dass der Stadt Konstanz durch das Tägermoosstatut de jure der Status einer Gemeinde des Thurgaus mit allen Rechten und Pflichten zukomme, selbst wenn sie einige davon nicht wahrnehme.Brief von Hans-Wolfgang Strätz an die Stadt Konstanz vom 2. April 2001; Einsicht über den Justiziar der Stadt.
Im Februar 2006 kündigten die Gemeinden Konstanz, Tägerwilen und Kreuzlingen an, den 175 Jahre alten Staatsvertrag überarbeiten zu wollen. Dadurch soll Rechtssicherheit für weitere Bauvorhaben auf dem Gebiet entstehen. Da die Rechtsnachfolger der einstigen Vertragspartner, das Land Baden-Württemberg und der Kanton Thurgau, heute nicht mehr berechtigt sind, Staatsverträge dieser Art zu schliessen, muss die Änderung des Rechtsstatus auf Ebene der Bundesregierungen stattfinden. Auf Schweizer Seite muss zudem eine Volksabstimmung in den betroffenen Gemeinden stattfinden.suedkurier.de, 28. Februar 2006 Die Gemeinden konnten sich bislang (Stand 2019) nicht auf einen neuen Vertrag einigen, strittig sind steuerrechtliche Punkte.
Geschichte Mittelalter und Frühe Neuzeit mini|links|Enthauptung beim Galgen im Tägermoos 1506; im Hintergrund die Ziegelei (Luzerner Chronik des Diebold Schilling d. J., 1513) Das Tägermoos gehörte im Frühmittelalter zum Thurgauer Besitz des Bistums Konstanz, der sogenannten Bischofshöri. Bischof Hermann I. von Arbon (Amtszeit 1138–1165) schenkte das Gelände dem 1142 gegründeten Schottenkloster Konstanz St. Jakob im Paradies. Am 31. August 1294 kauften Rat und Gemeinde der Stadt Konstanz dem Schottenkloster die Wiesen im Tägermoos ab, um sie als Gemeindeweide (Allmende) zu nutzen.Ph. Ruppert: Das alte Konstanz in Schrift und Stift. Die Chroniken der Stadt Konstanz. Münsterbau-Verein, Konstanz 1891, S. 305–306 Die Verwendung als Viehweide ist seit dem 13. Jahrhundert belegt und änderte sich nicht grundlegend bis zur Privatisierung des Geländes nach 1800. Auf dem ausserhalb der Stadtmauern gelegenen Weideland wurde 1384 ein Galgen errichtet, der bis ins 18. Jahrhundert als konstanzische Richtstätte diente (1833 wurde er abgebrochen). Ab 1446 ist zudem eine städtische Ziegelei belegt, später „Ziegelhof“ genannt, in der bis ins 19. Jahrhundert Ziegelsteine gebrannt wurden.
Durch den Schwabenkrieg 1499 mit der Schlacht bei Schwaderloh, die sich bis ins Tägermoos vor die Mauern von Konstanz ereignete, verlor die Freie Reichsstadt Konstanz das Landgericht Thurgau, das sie seit 1417 als Pfand innegehabt hatte (siehe hierzu auch Gerichtsherrenstand im Thurgau).Ralf Seuffert: Konstanz. 2000 Jahre Geschichte. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz, 2. Auflage 2013, S. 68–70. Ab diesem Zeitpunkt lag das Tägermoos von Konstanz aus gesehen im feindlichen Ausland. Die niedere Gerichtsbarkeit über die Thurgauer Gebiete (Vogtei Eggen, Raitigericht sowie das Gericht Altnau), also auch das Tägermoos, übte die Stadt Konstanz weiterhin aus, während die Blutgerichtsbarkeit beim Landgericht im thurgauischen Frauenfeld lag. Während die Siedlungen im Paradies, damals noch Eggenhusen genannt, bereits im 14. Jahrhundert nach Konstanz eingemeindet werden konnten, gelang die Zuordnung des Tägermooses zum Stadtbezirk nicht.
Das Paradies, im Osten des Tägermooses gelegen, wurde im Dreissigjährigen Krieg mit einer Befestigungsanlage und einem Festungsgraben versehen, die einen zweiten Verteidigungsring gegen Angriffe von der südlichen Rheinseite bildeten. Das Tägermoos selbst lag ausserhalb dieses Rings, der die Siedlungen im Paradies und den „Brühl“, die städtische Festwiese, gegen feindliche Angriffe schützen sollte. Vom „Äusseren Paradieser Tor“, dem Durchgang der Befestigung, führte die „Heerstrasse“ durch das Tägermoos nach Ermatingen.
Helvetisierung und Privatisierung um 1800 mini|Gewestete Vermessungskarte von Konstanz (1807). Das Tägermoos liegt im oberen Drittel und ist braun koloriert. Die kleinteilige Aufteilung in Parzellen von 1800 ist gut zu erkennen, ebenso die Lage des Tägermooses ausserhalb der Befestigungsanlagen (blau). Der Ziegelhof ist noch das einzige Gebäude. Mit dem Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft und der Gründung der Helvetischen Republik im Jahr 1798 entstand ein Schweizer Nationalstaat, dessen Grenzen entsprechend der vormaligen Zugehörigkeit zum Gerichtsherrn festgelegt wurden. Die bestehenden Rechte der niederen Gerichtsherren auf Schweizer Territorium wurden beschnitten; massgeblich war für die Zuteilung zum Staatsgebiet nur die hohe Gerichtsbarkeit. Im Tägermoos hielten diese seit 1499 die Eidgenossen. Das Tägermoos wurde daher – wie die umliegenden Thurgauer Gebiete auch – staatsrechtlich der Schweiz zugesprochen, während die gewohnheitsmässigen Eigentums- und Nutzungsrechte der Stadt Konstanz erhalten blieben.
Im Jahr 1800, während Konstanz in den Koalitionskriegen französisch besetzt und der Kontrolle durch seinen vorderösterreichischen Landesherrn weitgehend entzogen war, liess der Magistrat der Stadt die Allmende Tägermoos systematisch vermessen und teilte sie in Parzellen auf, die unter den Bürgern verlost wurden. Was zuvor eine öffentliche Viehweide gewesen war, die jeder nutzen konnte, wurde nun in Flächen zu 18 Ar abgeteilt und verpachtet. Die meisten Parzellen wurden von ihren neuen Pächtern als Ackerland kultiviert und werden bis heute so genutzt. Es entstand eine Fläche kleinteiliger Felder mit komplizierten, bis in die Gegenwart häufig wechselnden Vertragsverhältnissen.
Staatsvertrag von 1831 Die Stadt Konstanz behielt im Tägermoos Sonderrechte, die über das hinausgingen, was sonst für frühere Rechteinhaber auf den neu gebildeten Staatsterritorien der Fall war. Das Sonderstatut wurde 1831 in einem (heute noch gültigen) Staatsvertrag zwischen dem Grossherzogtum Baden und dem Kanton Thurgau festgehalten, der nur in beiderseitigem Einvernehmen kündbar ist (siehe auch: Territoriale Besonderheiten in Südwestdeutschland nach 1810).
Hintergrund des Staatsvertrags waren jahrelange Streitigkeiten um den Grenzverlauf. Im Thurgau war man der Ansicht, dass das Tägermoos zum Kanton gehöre, und erhob von den Grundbesitzern Steuern. Der südbadische Seekreis war anderer Meinung und verlangte Steuerfreiheit für das Tägermoos; 1821 erhob er sogar unstatthafterweise Wegezoll auf der Strasse nach Tägerwilen. Ähnliche Streitigkeiten gab es in der Region um Gebiete bei Diessenhofen und Büsingen am Hochrhein; dort ging es um Besitztümer, die vor 1803 Schweizer Klöstern gehört hatten und die nun zu Baden gehörten.
Erst 1829 einigten sich die Parteien; am 28. März 1831 wurde der Staatsvertrag unterzeichnet. Während Konstanz/Baden weiterhin Rechte im Tägermoos erhalten blieben, erhielt Diessenhofen im Gegenzug ähnliche Nutzungsrechte auf deutscher Seite, der sogenannten „Setzi“ bei Gailingen am Hochrhein, zugesprochen. Zur Grenzlinie zwischen dem badischen Konstanz und dem Kanton Thurgau wurde der alte Festungsgraben zwischen Paradies und Tägermoos erklärt. 1878 und 1938 folgten in beiderseitigem Einvernehmen weitere kleine Veränderungen des deutsch-schweizerischen Grenzverlaufs bei Konstanz, die das Tägermoos jedoch nicht betrafen.
Tägermoos im Zweiten Weltkrieg