Geschlechtliche Selbstbestimmung heißt, dass amtlich und rechtlich die Geschlechtsidentität und nicht das biologische Geschlecht maßgeblich ist. Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, transgeschlechtlicher oder nichtbinärer Identität sollen selbst über ihre geschlechtliche Identität bestimmen.
Forderung nach geschlechtlicher Selbstbestimmung In der Regel wird unmittelbar nach der Geburt anhand körperlicher Merkmale einem Kind ein Geschlecht zugeordnet, wobei von zwei Geschlechtern ausgegangen wird. Diese Zuordnung soll geändert werden können, wenn sie später der eigenen Geschlechtsidentität widerspricht. Geschlechtliche Selbstbestimmung beinhaltet den Zugang zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen ohne psychiatrische Begutachtung. Die Forderung nach geschlechtlicher Selbstbestimmung bezieht sich häufig auf transgeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Sie ist ein wichtiges Ziel von Teilen der LGBT-Bewegung.
Auch intergeschlechtliche Personen fordern ein Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung. Häufig wurden intergeschlechtliche Personen in der frühen Kindheit medizinisch nicht notwendigen Eingriffen unterzogen. Solche Operationen sollen nicht mehr durchgeführt werden und die geschlechtliche Vielfalt soll anerkannt werden.
Die internationalen Kampagne Stop Trans Pathologization fordert unter anderem geschlechtsangleichenden Maßnahmen auf Basis von Freiwilligkeit und ohne Pathologisierung und Paternalismus. Die Yogyakarta-Prinzipien verstehen geschlechtliche Selbstbestimmung als ein Menschenrecht.
Kontroversen Die gesetzliche Verankerung geschlechtlicher Selbstbestimmung wird kontrovers diskutiert. Die Ablehnung geschlechtlicher Selbstbestimmungsrechte für trans- und intergeschlechtliche Menschen ist insbesondere für die religiöse Rechte und damit zusammenhängende Teile der Anti-Gender-Bewegung ein verbindendes Element. Darüber hinaus wird die Debatte auch innerhalb des Feminismus ausgetragen, wo sich ein sozialkonstruktivistisches Verständnis von Geschlecht und eine stärker auf biologische Merkmale fokussierte Auffassung gegenüberstehen. Befürwortende geschlechtlicher Selbstbestimmung sehen in der Möglichkeit, den Personenstand mit einem barrierefreien Verwaltungsakt zu ändern, einen wichtigen Schritt gegen die Pathologisierung und Diskriminierung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Stärker auf die Unterscheidung von Sex (biologisches Geschlecht) und Gender (soziales Geschlecht) bestehende Feministinnen sehen darin eine Gefahr für die Sicherheit von cis Frauen und eine Bedrohung für Frauenrechte. Kritiker befürchten, dass gesetzliche verankerte geschlechtliche Selbstbestimmung zu Beliebigkeit in Bezug auf den Geschlechtseintrag und fehlender Dauerhaftigkeit und Konsistenz des Personenstandsregisters führe. Die Diskussion dreht sich häufig um die Beteiligung von trans Menschen im Sport sowie um die Sorge um die Sicherheit geschützter und geschlechtergetrennter Räume wie Toiletten oder Umkleidekabinen für Frauen, die durch Personen, deren biologisches Geschlecht männlich ist, beeinträchtigt sei oder gefährdet sein könnte. Darüber hinaus wird eine Gefährdung der physischen wie psychischen Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen befürchtet. Deren besonderes Schutzbedürfnis betonen auch Befürworter geschlechtlicher Selbstbestimmung mit dem Argument, dass die Anpassung von Vornamen und Personenstand ohne bürokratische oder medizinische Hürden in einer pubertären Identitätskrise einen Ausweg bieten kann, der nicht an irreversible körperliche Veränderungen durch eine Hormonbehandlung gebunden ist. Kontrovers diskutiert wird auch der Umgang mit geschlechterbezogenen Quotenregelungen, da befürchtet wird, dass cis Männer durch eine Änderung des Geschlechtseintrag über für Frauen vorgesehene Quoten gewählt werden oder Förderung enthalten könnten.
Gesetzgebung in einzelnen Ländern
Deutschland Transgeschlechtlichkeit Personenstand In Deutschland wird die Änderung des Personenstands durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) geregelt. Es ermöglicht die Änderung der Vornamen und des Geschlechtseintrages für jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht.
Von 1981 bis 2024 waren Änderungen des Personenstands durch das Transsexuellengesetz (TSG) möglich.
Medizinische Maßnahmen 2020 ist das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen in Kraft getreten. Es verbietet die Durchführung von sogenannten Konversionstherapien (im Gesetz als „Konversionsbehandlung“ bezeichnet) bei Minderjährigen und Erwachsenen, die keine wirksame Einwilligung erteilt haben, und stellt dies unter Strafe, sofern diese das Ziel hat, die geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung der Betroffenen zu ändern oder zu unterdrücken.
Intergeschlechtlichkeit Personenstand Am 10. Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass sowohl das allgemeine Persönlichkeitsrecht ( Abs. 1, Abs. 1 GG) als auch der spezielle Gleichheitssatz aus Abs. 3 Satz 1 GG die geschlechtliche Identität derjenigen schützen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 1 BvR 2019/16 Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, müsse ein positiver Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ermöglicht werden, der nicht „weiblich“ oder „männlich“ lautet.
Seit einer Änderung des Personenstandsgesetzes 2018 waren Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung deshalb berechtigt, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Personenstand mit der Geschlechtsangabe „divers“ eintragen zu lassen. Rechtliche Grundlage dafür ist Abs. 3 und war des Personenstandsgesetzes, veranlasst durch das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben. Mit dem Inkrafttreten des SBGG sind die Voraussetzungen und Abläufe für die Personenstandsänderung nun dieselben wie bei transgeschlechtlichen Personen.
Medizinische Maßnahmen Mit dem Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12. Mai 2021 wurde BGB neu in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt. des Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung vom 12. Mai 2021, Die elterliche Personensorge umfasst danach nicht das Recht, in die Behandlung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung einzuwilligen oder selbst diese Behandlung durchzuführen, die allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen. In operative Eingriffe an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen können die Eltern nur einwilligen, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Neben dem Schutz der körperlichen Integrität des Kindes mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung zielt die Regelung in erster Linie darauf, das Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung zu schützen.Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung. BT-Drs. 19/24686 vom 25. November 2020, S. 15.Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beschlossen. bundestag.de, 25. März 2021.
Österreich Transgeschlechtlichkeit Eine Änderung des Namens- und des Geschlechtseintrags transgeschlechtlicher Personen nach dem NamensänderungsgesetzBundesgesetz vom 22. März 1988 über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NÄG) RIS, abgerufen am 9. November 2022. setzt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs voraus, dass sich am Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nichts mehr ändern wird und die betreffende Person als Angehörige des Geschlechts anzusehen ist, das ihrem äußeren Erscheinungsbild entspricht. Sollte diese Voraussetzung gegeben sein, hat die Personenstandsbehörde die Beurkundung des Geschlechts im Geburtenbuch zu ändern, weil sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist.Erkenntnis vom 30. September 1997, Zl. 95/01/0061; Erkenntnis vom 27. Februar 2009, Zl. 2008/17/0054; Erkenntnis vom 15. September 2009, VwSlg 17746 A/2009.
Eine geschlechtsangleichende Operation ist für eine Änderung des Geschlechts keine Voraussetzung.Änderung der Geschlechtszugehörigkeit. Bundesministerium für Inneres, 18. Jänner 2022.
Intergeschlechtlichkeit Zu den allgemeinen Personenstandsdaten gehört in Österreich auch das Geschlecht (§ 2 Abs. 2 Z 3 PStG 2013).Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personenstandsgesetz 2013 – PStG 2013) RIS, abgerufen am 5. November 2022. Da das Gesetz das Personenstandsdatum „Geschlecht“ aber nicht näher konkretisiere, gibt es nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs auch keine Beschränkung ausschließlich auf „männlich“ oder „weiblich“ vor.Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - G 77/2018-9 Bei europarechtskonformer Auslegung ergebe sich aus dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht auf individuelle Geschlechtsidentität, wonach Menschen nur jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.Intersexuelle Personen haben Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandsregister. Verfassungsgerichtshof Österreich, 29. Juni 2018. Für die Eintragung der Geschlechtskategorie in das Zentrale Personenstandsregister stehen daher auch ohne ausdrückliche gesetzliche Vorgabe die Begriffe „divers“, „inter“ oder „offen“ zur Verfügung. Es ist auch eine Streichung des Geschlechtseintrags möglich.Änderung der Geschlechtszugehörigkeit. Bundesministerium für Finanzen, abgerufen am 5. November 2022.
Da dieses Recht nur intergeschlechtlicher Personen nach fachärztlicher Begutachtung zusteht, sehen Genderaktivisten weiteren Handlungsbedarf.Genderklage: Kampf um geschlechtliche Selbstbestimmung. Der Standard, 27. März 2022.
Schweiz In der Schweiz kann seit einer Revision des Zivilgesetzbuches zum 1. Januar 2022 die Änderung des Geschlechtseintrages von jeder Person direkt auf dem Zivilstandsamt beantragt werden ( ZGB). Bundesamt für Justiz, 27. Oktober 2021. Eine medizinische Bestätigung der Transidentität ist nicht mehr nötig. Die erklärende Person kann zugleich einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.
Einzige Voraussetzung ist die feste innerliche Überzeugung der antragsstellenden Person, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören. Missbräuchliche oder leichtsinnige Erklärungen zur Änderung des Geschlechts werden abgelehnt. Solche Erklärungen zeitigen keine Rechtswirkung und sind strafbar. Unter 16-Jährige sind auf die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung angewiesen. An der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich dadurch aber nichts. Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Seit der Gesetzesänderung haben mehr als 100 Personen eine Änderung ihres amtlich registrierten Geschlechts beantragt.Administrative Geschlechtsänderung boomt in der Schweiz. swissinfo.ch, 10. Februar 2022.