Rudolf Herrmann (* 25. Dezember 1913 in Wilhelmsburg-NeuhofLebenslauf Rudolf Herrmann vom 14. August 1962 im Anhang zu seiner Habilitationsschrift; † 2. März 2010) war ein deutscher Jurist und Professor für Strafrecht, Strafprozess- und Gerichtsverfassungsrecht.Übersicht der Professoren an der hallischen Alma Mater in den Jahren 1945 – 1968; Herrmann, Rudolf

Kindheit, Jugend und Familie Er wurde als Rudolf Karl Herrmann, Sohn des Formers sowie späteren Hilfsschlossers, Josef Herrmann, und dessen Ehefrau, in der früheren Ortschaft Neuhof geboren, die 1910 in die Stadt Wilhelmsburg eingemeindet wurde. Sie gehörte zum damaligen Landkreis HarburgMeyers Großes Konversations-Lexikon, Sechste Auflage, 20. Band, Leipzig/Wien 1909, Stichwort „Wilhelmsburg“, S. 645 Spalte 2 Wilhelmsburg ist heute ein Stadtteil im Bezirk Hamburg-Mitte. Nach dem Besuch der evangelisch-lutherischen Volksschule Neuhof sowie der Realschule legte der junge Herrmann zu Ostern 1933 das Abitur in Wilhelmsburg ab und erlernte einen kaufmännischen Beruf. Bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges war er Angestellter.Lebenslauf Rudolf Herrmann vom 14. August 1962 Nach dem Zweiten Weltkrieg orientierte er sich im Alter von nahezu 33 Jahren beruflich neu. In seiner Freizeit widmete er sich nicht zuletzt der Musik und allgemeinbildenden Werken der Literatur. In seiner Habilitationsschrift brachte er an passender Stelle ein Goethe-Zitat unter, das für Herrmanns Leben bestimmend war: Vergebens bemühen wir uns, den Charakter eines Menschen zu schildern; man stelle dagegen seine Handlungen, seine Taten zusammen, und ein Bild des Charakters wird uns entgegentreten. Goethe im Vorwort zur „Farbenlehre“, von R. Hermann zitiert auf S. 132 seiner Arbeit Für die Traueranzeige Rudolf Herrmanns wählte seine Tochter, eine studierte Medizinerin, ein Wort des Franz von Sales (1567–1622): Ich habe Ruhe gesucht, überall und habe sie am Ende gefunden.Mitteldeutsche Zeitung, 20. März 2010, Lokalanzeigen Halle, S. 18 In Halle (Saale) wohnte der Jurist jahrzehntelang mit seiner Familie im Paulusviertel. Im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) wurde dem Senior Dr. Rudolf Herrmann, als er in der Fischer-von-Erlach-Straße wohnte, zu seinem 90. Geburtstag gratuliert. Amtsblatt, Nr. 25 vom 19. Dezember 2003, S. 2; Herausgeberin: Stadt Halle (Saale) Die Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Halle veröffentlichte anlässlich seines 70. Geburtstag ein Foto von Rudolf Herrmann, das seine Gesichtszüge gut erkennen lässt und ihn im Halbporträt zeigt. Am Revers des Jacketts trug er das SED-Parteiabzeichen.Wiss. Z. Univ. Halle XXXII'83 G. H. 6, S. 123

Berufsweg nach dem Zweiten Weltkrieg Unter dem „unmittelbaren Eindruck“ der im nationalsozialistischen Staat „erlebten Verbrechen und Ungerechtigkeiten“Hans Hinderer: Prof. em. Dr. sc. jur. Rudolf Herrmann – 70 Jahre. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Halle, Bd. XXXII 1983. Gesellschafts- und sprachwissenschaftliche Reihe, Heft 6, S. (123–124) 124 nutzte er nach Kriegsende die Möglichkeit, in der Sowjetischen Besatzungszone, ohne ein juristisches Hochschulstudium absolviert zu haben, bei der Staatsanwaltschaft tätig zu werden.Rosenthal, Walther / Lange, Richard / Blomeyer, Arwed: Die Justiz in der Sowjetischen Zone, Bonn 1952, S. 24; Nach seiner Bewerbung im Oktober 1945 wurde er im Dezember desselben Jahres zum so genannten Volksstaatsanwalt in Sachsen-Anhalt berufen. Durch die Befehle der SMAD Nummer 49 vom 4. September 1945 und Nr. 204 vom 23. August 1947 konnte grundsätzlich niemand Richter oder Staatsanwalt werden, wenn er der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen angehört oder sich in der NS-Strafgerichtsbarkeit betätigt hatte. Angesichts des ungeheuren Personalmangels wurde der Volksstaatsanwalt im Soforteinsatz als Abhilfe zugelassen. Herrmann arbeitete vom 7. Dezember bis zum 31. Dezember 1947 bei der Staatsanwaltschaft in Magdeburg.Sybille Gerstengarbe/Horst Hennig: Opposition, Widerstand und Verfolgung, Leipzig 2009, S. 530 Fußnote 4; ISBN 978-3-86583-262-7 Ab 1948 wurde er zum Ersten Staatsanwalt befördert und ihm wurde die „Aufsicht in Strafverfahren gegen Naziverbrecher nach SMAD-Befehl 201 bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg“ übertragen. Die auf Beschluss der SED gegründete Deutsche Verwaltungsakademie (DVA) in Forst Zinna besuchte Hermann 1949 zu einem fünf Monate dauernden Lehrgang.Sybille Gerstengarbe/Horst Hennig: Opposition, Widerstand und Verfolgung, Leipzig 2009, S. 687 [Biographische Angaben zu weiteren Personen u. a. Rudolf Karl Herrmann]; ISBN 978-3-86583-262-7 Im selben Jahr wurde er zum Oberstaatsanwalt befördert und 1950 vom Justizminister des damaligen Landes Sachsen-Anhalt, Erich August Ferdinand Damerow, zum Stellvertreter des Generalstaatsanwaltes,Hans Hinderer: Prof. em. Dr. sc. jur. Rudolf Herrmann – 70 Jahre. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Universität Halle, Bd. XXXII 1983. Gesellschafts- und sprachwissenschaftliche Reihe, Heft 6, S. 124 Werner Fischl,Funktionsangabe Fischls Generalstaatsanwalt Sachsen-Anhalt in: Berliner Zeitung, 28. April 1950, S. 2 Spalte 1 mit Sitz in Halle (Saale) berufen. An die Staatsanwälte des Landes Sachsen-Anhalt erging die Weisung, in der Rechtsanwaltschaft befindliche „Verfechter bürgerlich-kapitalistischer Rechtsansichten“ einzuschüchtern, indem jeder „Strafprozess auf das politische Gebiet“ gebracht werden sollte, da seiner Meinung nach die Verteidiger den dialektisch geschulten Staatsanwälten „auf diesem Gebiete nicht folgen können, sich damit auf Glatteis bewegen und sich dabei entlarven.“Walther Rosenthal/Richard Lange/Arwed Blomeyer: Die Justiz in der sowjetischen Besatzungszone, Deutscher Bundes-Verlag, Bonn 1952, S. 24

Während seiner staatsanwaltlichen Berufstätigkeit absolvierte er ein Fernstudium an der SED-Parteihochschule in Kleinmachnow von 1950 bis 1954 und nahm an juristische Fortbildungen teil. Im Zusammenhang mit der Auflösung der Länder in der DDR und der Bildung von Bezirken wurde Herrmann als Stellvertreter des Bezirksstaatsanwaltes in Halle (Saale) ab Juli 1952 tätigHans Hinderer: Professor Dr. sc. jur. Rudolf Herrmann .... In: Fachzeitschrift Staat und Recht 1984, Heft 1, S. (151–153) 152 und blieb es dort bis zum Herbst 1953.

Rechtswissenschaftler an der Martin-Luther Universität in Halle (Saale) Entsprechend seinen persönlichen Interessen sowie in „Auswertung der in der Praxis gesammelten Erfahrungen“ und „mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts der DDR“, Ernst Melsheimer, entschied sich Herrmann „künftig in der Wissenschaft“ zu arbeiten. Im Herbst 1953 wurde er wissenschaftlicher Aspirant am Institut für Strafrecht unter Leitung des amtierenden Direktors John Lekschas, der zum Rat der Juristischen Fakultät der Hallenser Universität gehörte.Hermann-Josef Rupieper (Hrsg.): „und das Wichtigste ist doch die Einheit“. Der 17. Juni 1953 in den Bezirken Halle und Magdeburg, Münster/Hamburg/London 2003, S. 274 f.; ISBN 3-8258-6775-7.

Herrmann befasste sich vor allem mit der „Schöffengerichtsbarkeit im bürgerlichen Staat“.Dirk Breithaupt: Rechtswissenschaftliche Biographie DDR. 1993, S. 293 [Herrmann, Rudolf]; Nicht zuletzt interessierte ihn die historische Ausbreitung der Schöffengerichte in Hamburg in der Periode von 1849 bis 1871 und dabei insbesondere die "weitgehende Beteiligung der Laienrichter an der Strafrechtsprechung wie auch die völlige Gleichsetzung der Berufsrichter mit den rechtsungelehrten Richtern", die "in den deutschen Kleinstaaten keine Parallele" fand.Rudolf Herrmann: Die Schöffen in den Strafgerichten des kapitalistischen Deutschland. [Mai 1956 Abschluss der Überarbeitung für die Druckausgabe] Berlin 1957, S. 69;

Nach erfolgreicher Aspirantur 1955 wurde er mit der Wahrnehmung einer Dozentur für Strafprozessrecht und Gerichtsverfassungsrecht berufen.Rolf Lieberwirth: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945. Fakten und Erinnerungen. Köln/München, 2008, S. 78; ISBN 3-452-26840-3 Im März 1956 verteidigte Herrmann seine Dissertation, in der er sich vor allem mit der rechtlichen Stellung der mitwirkenden Schöffen sowie Geschworenen in deutschen Strafprozessen vor 1945 und in der „westdeutschen Strafgerichtsorganisation“ bis Mitte der 1950er Jahre beschäftigte. Er stellte u. a. die These auf: „Wie vor 1933 sind die Schöffen und Geschworene keine gleichberechtigten Richter“.Rudolf Herrmann: Die Schöffen in den Strafgerichten des kapitalistischen Deutschland. Hrsg. Deutsches Institut für Rechtswissenschaft. Berlin 1957, S. 235; Für den NS-Staat hielt er fest, dass dieser „die Schwur- und Schöffengerichte schließlich ganz abschaffte.“Thesen 6/7 in der maschinenschriftlichen Dissertation: Die Schöffen in den Strafgerichten des kapitalistischen Deutschland [Anhang]; Andererseits ging der Doktorand in seiner Arbeit von der „Wiederherstellung der Einheit unseres Vaterlandes“ aus sowie der „Erhaltung des Friedens“. Er akzeptierte die Ausgliederung von „Gerichten für besondere Sachgebiete“ aus der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit, wenn eine besondere Sachkunde des Richters erforderlich ist, wie bei Schifffahrtsgerichten. Weiter wies er ausdrücklich darauf hin, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik in Artikel 101 Absatz 2 – im Gegensatz zur Unzulässigkeit von Ausnahmegerichten – die Errichtung von Gerichten „für besondere Sachgebiete“ durch Gesetz zulässt.Maschenschriftliche Dissertation: Die Schöffen in den Strafgerichten des kapitalistischen Deutschland, S. 286; Als Gutachterin der Dissertation von 1956 wirkte Hilde BenjaminSybille Gerstengarbe/Horst Hennig: Opposition, Widerstand und Verfolgung, Leipzig 2009, S. 530; ISBN 978-3-86583-262-7, während die Betreuung der Doktorarbeit der Berliner Volljurist und Leiter der Abteilung Prozessrecht am damaligen Institut für Rechtswissenschaft, Hans Ranke, unter dem vorläufigen Arbeitstitel Die Schöffengerichte in Deutschland übernommen hatte.Betreuung der Dissertation von Rudolf Herrmann "Die Schöffengerichte in Deutschland"; Bundesarchiv (BArch), Bestellsignatur: DP 1/7032 (Handakten und persönliche Unterlagen, Büro des Staatssekretärs und Stellvertreters des Ministers, Laufzeit 1953-1956)

Universitätsprofessor von 1963 bis 1979 Nach seiner Habilitation mit dem Titel Zu einigen Fragen der Durchsetzung des demokratischen Zentralismus bei der Leitung der erstinstanzlichen Hauptverhandlung in Strafsachen vor den Kreis- und BezirksgerichtenHalle 1962; wurde Herrmann 1963 zum Professor mit Lehrauftrag und 1969 zum ordentlichen Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Gerichtsverfassungsrecht berufen. Im Herbstsemester des 2. Studienjahres 1967/68 führte er Konsultationen für die Wirtschaftsjuristen an der MLU zum Thema "System der Rechtspflegeorgane" durch, um die Zeit vom Entwurf bis zum InkrafttretenStrafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik – StGB – vom 12. Januar 1968 (GBl. I S. 1) eines eigenen Strafgesetzbuch (StGB) der DDR Noch galt 1967 das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich von 1871, jedoch lag bereits im selben Jahr der Entwurf des Strafgesetzbuches (StGB) der Deutschen Demokratischen Republik vor. und die Neufassung der Strafprozessordnung zu überbrücken.

Vom 6. Oktober 1956 bis zum 31. Dezember 1958 wirkte er als Prorektor für Studienangelegenheiten an der Martin-Luther-Universität und war damit Mitglied des Akademischen Senats der MLU. Er wurde auch für mehrere Jahre Vorsitzender der Universitäts-Gewerkschaftsleitung.

Von 1974 bis 1977 war er Stellvertreter für Erziehung und Ausbildung an der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Universität Halle.Rolf Lieberwirth: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, Köln/München 2008, S. 106; ISBN 3-452-26840-3