mini|Stadtpfarrkirche von Hermannstadt mini|Michaelskirche in Klausenburg, bis 1716 Kirche der unitarischen Gemeinde

Mitte des 16. Jahrhunderts erreichte die Reformation die im heutigen Zentralrumänien gelegene Region Siebenbürgen. Reformatorische Gedanken wurden hier zunächst durch deutschsprachige Gelehrte eingeführt, die in engem Austausch mit den Reformatoren im Heiligen Römischen Reich standen. Das sich schnell ausbreitende Gedankengut führte schon in den 1570er Jahren zu einer Konfessionsbildung und -kultur, die im Wesentlichen den ethnischen und sprachlichen Grenzen innerhalb des Landes folgte. Aufgrund der Beschlüsse der Siebenbürger Landtage entwickelte sich das autonome Fürstentum zu einer „Pionierregion frühneuzeitlicher Religionsfreiheit“. Im Ergebnis lebten in Siebenbürgen fünf Konfessionen relativ friedlich miteinander, die sich auf drei Sprachräume verteilten: Neben den evangelisch-lutherischen deutschsprachigen Siebenbürger Sachsen waren dies katholische, reformierte und unitarische Ungarn sowie orthodoxe Rumänen. Im benachbarten ungarischen Königreich unter habsburgischer Herrschaft galten dagegen einheitlich die Bedingungen des Augsburger Reichs- und Religionsfriedens.

Die pragmatische, auf gegenseitiger Toleranz beruhende Koexistenz der christlichen Konfessionen unterscheidet die Geschichte des nachreformatorischen Siebenbürgen von der Entwicklung in Westeuropa. Im Unterschied zu dieser konnten sich in Siebenbürgen während der frühen Neuzeit konfessionelle Identitäten auch ohne direkte staatliche Lenkung ausbilden; in dieser Region bestimmte eher die ethnische Zugehörigkeit die Konfession. Der evangelische Kirchenhistoriker Volker Leppin (2005) beschreibt die Ausbildung der Konfessionskultur in Siebenbürgen daher als „kirchenhistorischen Sonderfall“ innerhalb der stärker etatistisch geprägten Konfessionalisierungsprozesse in den Kernlanden der Reformation.

Siebenbürgen vor der Reformation Ethnische und sprachliche Vielfalt Die Bevölkerung Siebenbürgens besteht aus verschiedenen ethnischen Gruppen, die politisch als Stände oder Nationen (universitates) organisiert waren: Die Sächsische Nationsuniversität, die ungarische Nobilität auf dem Komitatsboden und die magyarischen Szekler, sowie – bis etwa 1366 – die Universitas Valachorum der Rumänen. Jede Nation besaß eigene Rechte, Bräuche und Privilegien. Unter dem Eindruck des Bauernaufstands von Bobâlna 1437 und der osmanischen Invasion Siebenbürgens 1438 unter Sultan Murad II. organisierten sich der sächsische und die beiden ungarischen Stände in der Unio Trium Nationum, die im Wesentlichen politische Gleichberechtigung und Kooperation garantierte.

Erleichtert wurde die friedliche Koexistenz dadurch, dass die Nationen jeweils in unterschiedlichen Landesteilen die Bevölkerungsmehrheit stellten. Insbesondere die Siedlungsgebiete der Sachsen und Szekler waren geographisch gut abgrenzbar. Auf religiösem Gebiet war deren Verhältnis durch Abgrenzung und Koexistenz gekennzeichnet. Seit dem Goldenen Freibrief von König Andreas II. von 1224, welcher unter anderem das Recht der Gemeinden verbriefte, ihre Priester selbst zu wählen, gewann vor allem die Kirche der Sachsen zunehmend Unabhängigkeit von äußerer Einflussnahme. Die königlichen Privilegien wurden 1318 auf das Gebiet der Zwei Stühle, 1422 auf das Burzenland ausgedehnt. Ethnische Vielfalt ging nicht immer mit örtlicher Abgrenzung einher: Steuerverzeichnisse des 16. Jahrhunderts deuten auf Vielsprachigkeit insbesondere in ländlichen Dörfern und kleineren Städten hin, in größeren Städten mit sächsischer Bevölkerung war im 16. Jahrhundert Ungarn die Ansiedlung jedoch nicht gestattet. Schwieriger gestaltete sich die Situation für den rumänischen Bevölkerungsteil, der von der Union der drei Nationen und somit von politischer Gleichberechtigung ausgeschlossen blieb, und deren orthodoxer Glaube als schismatisch angesehen und zeitweise bekämpft wurde.

Politische Situation zu Beginn des 16. Jahrhunderts mini|Sultan Süleyman I. empfängt Isabella Jagiellonica und ihren Sohn Johann Sigismund Zápolya

Nach der Niederlage gegen das Osmanische Reich in der Schlacht bei Mohács (1526) war das Königreich Ungarn in drei Teile zerfallen. Neben einem habsburgisch beherrschten Restreich im Norden und Westen war im Zentrum eine osmanische Provinz mit Sitz in Ofen entstanden. Im Südosten hatte 1541 hatte Isabella Jagiellonica von Sultan Süleyman I. Siebenbürgen sowie die ostungarischen Gebiete der „Partes“ als Herrschaftsgebiet zugewiesen bekommen. Gemeinsam mit dem Bischof von Großwardein, Kardinal Georg Martinuzzi, übernahm sie als Statthalterin die Regentschaft für den noch minderjährigen Johann Sigismund Zápolya (1540–1571). Nach Martinuzzis Ermordung 1551 handelte Isabella für Johann zunächst 1552 einen Gebietstausch von Siebenbürgen gegen die schlesischen Herzogtümer Oppeln und Ratibor aus, wesentlich vermittelt vom habsburgischen Statthalter Georg Wernher (selbst ein Förderer der Reformation). Siebenbürgen fiel vorübergehend ebenfalls an die Habsburger. Unzufrieden mit dem Tausch konnten Isabella und Johann aber 1556 ihre Herrschaft zurückgewinnen. Die innere Autonomie des Landes war unter diesen politischen Umständen nur dadurch zu wahren, dass die Regenten die osmanische Oberhoheit anerkannten. Zur Zeit der Reformation stellte Siebenbürgen politisch eine Pufferzone zwischen dem Heiligen Römischen und dem Osmanischen Reich dar. Wiederholte osmanische Raubzüge und nicht weniger verheerende Gegenangriffe der Habsburger dezimierten immer wieder die Bevölkerung Siebenbürgens und schwächten die wirtschaftliche Leistung des Landes.

Kirchen und Landesfürsten Die frühen deutschen Siedlungsgebiete im Süden Siebenbürgens unterstanden dem Erzbistum Gran (ung. Esztergom), zu Beginn des 11. Jahrhunderts wurde das katholische Bistum mit Sitz in Weißenburg gegründet. Die Walachen und Slawen richteten sich bis zum 15. Jahrhundert nach dem griechisch-orthodoxen Patriarchat von Konstantinopel, danach nach eigenen wechselnden regionalen Hierarchien. Der politische Einfluss der katholischen Kirche war geringer als in anderen Ländern: Das im Andreanum verbriefte Recht der Gemeinden auf die freie Wahl ihrer Pfarrer, die von der kirchlichen Hierarchie nur bestätigt werden mussten, stärkte die Rolle der Einzelgemeinde gegenüber der kirchlichen Hierarchie. Die Ausbreitung der Reformation wurde nach Fala (2015) auch dadurch begünstigt, dass der katholische Klerus in den Landtagen nicht als eigene Organisation vertreten war.

Dem Historiker Ludwig Binder, zitiert nach Peters, in Maag (2016), siehe Literatur zufolge erforderte die Reformation in Siebenbürgen keinen radikalen Bruch mit den Traditionen der spätmittelalterlichen Frömmigkeit: Zumindest unter den sächsischen Gläubigen war die intensive Bibellektüre weit verbreitet. Nach der Reformation wurden liturgische Formen und paraliturgische Bräuche beibehalten und erleichterten in einem stark visuell geprägten Religionsverständnis den Übergang. Darüber hinaus sieht Binder die Reformation in Siebenbürgen vorbereitet durch die zumindest unter Intellektuellen verbreitete humanistische Geisteshaltung, die eine konziliante Lösung der durch die religiöse Zersplitterung Europas verursachten Konflikte vertrat und somit die religiöse Toleranz förderte.

Dass sich die katholischen Herrscher des Fürstentums Siebenbürgen der Reformation nicht energischer entgegenstellten, begründet Fala (2015) mit der gefährdeten Randlage der Region, die weitere innere Spannungen nicht zugelassen habe. Die Ausbreitung der Reformation wurde zusätzlich dadurch begünstigt, dass das Land nach dem Tod des Bischofs von Weißenburg 1542 – mit Ausnahme der habsburgischen Regentschaft 1551–1556 – bis 1716 keinen katholischen Bischof hatte. Die Stände nutzten dabei den Streit zwischen Kaiser Ferdinand II. und Papst Gregor XIII. über die Investitur eines neuen Bischofs von Weißenburg zu ihrem Vorteil. Ab etwa 1542 hatte unter Isabella die Säkularisation von Kircheneigentum eingesetzt, die sich 1551 nach dem Tod Martinuzzis intensivierte und 1556 weitgehend abgeschlossen war. Eigentum und Ansprüche auf Pfründe gingen auf das Schatzamt, lokale Grundbesitzer und Gemeinden über.

Eine besondere Rolle in der Reformationsgeschichte Siebenbürgens spielt Isabellas Sohn Johann Sigismund Zápolya, der als Katholik dennoch die Religionsfreiheit der protestantischen Konfessionen förderte. Der Einfluss des Katholizismus beschränkte sich in den späten 1560er Jahren auf die Szekler sowie einzelne prominente Familien wie die Báthorys. 1571 legte der katholische Fürst Stephan Báthory nach seiner Wahl einen Eid auf die Wahrung der vier „rezipierten Religionen“ ab, denen noch die rumänisch-orthodoxe als geduldete Konfession zugeordnet wurde. Seine Nachfolger mussten dieser Eid bei ihrer Wahl wiederholen. Als Katholik unterstützte Báthory die katholische Kirche, indem er insgesamt dreimal versuchte, den Jesuitenorden im Land zu etablieren. Dieser wurde jeweils nach kurzer Zeit wieder durch Landtagsbeschlüsse vertrieben. Lediglich im Komitat Csík überdauerte der Katholizismus bis heute.

Religiöse Situation bis 1571 Schon in den 1520er Jahren verbreiteten sich reformatorische Schriften aus Wittenberg in den sächsischen Städten Kronstadt, Hermannstadt, Bistritz, Mediasch und Schäßburg sowie in Klausenburg mit seiner gemischten ungarisch-sächsischen Bevölkerung. Prägend waren vor allem die humanistisch orientierten Werke Philipp Melanchthons. Dem Wormser Edikt von 1521 entsprechend, das die Lektüre und Verbreitung reformatorischer Schriften untersagt hatte, unterdrückte der ungarische König Ludwig II. 1523 erste reformatorische Schritte in Ungarn und Siebenbürgen. Nach dem Tod Ludwigs II. bei Mohács löste erst der Friede von Großwardein im Februar 1538 die ungarische Nachfolgefrage. Schon im März des gleichen Jahres lud Johann Szápolya zu einem Religionsgespräch nach Schäßburg ein. Die protestantische Position vertrat István Szantai, der Rektor der Universität von Kaschau, auf katholischer Seite stand Georg Martinuzzi. Beisitzer der Disputation waren die Humanisten Adrian Wolfhard und Márton Kálmáncsehi Sánta. Thema war die Lehre vom Messopfer und die Reihung des Abendmahls in beiderlei Gestalt. Das Treffen endete nach wenigen Tagen mit der Flucht Szantais.

Nach den Niederlagen der Habsburger führten 1542 Kronstadt und 1543 Hermannstadt die Reformation ein. In mehreren, zeitlich kurz aufeinander folgenden Schritten entschied das Standesparlament, die Nationsuniversität, die neue kirchliche Ordnung nach dem Territorialitätsprinzip im gesamten Rechtsgebiet verbindlich einzuführen. Ab der Mitte des 16. Jahrhunderts verbreiteten sich die Ideen der helvetischen Reformatoren unter den ungarischen Adligen und Bürgern vor allem der Städte Klausenburg und Debrecen. Ab 1557 etablierte der siebenbürgische Landtag das „im frühneuzeitlichen Europa einmalige System“ der vier gesetzlich anerkannten („rezipierten“) Religionen und sicherte somit den inneren Frieden des Landes.

Im Einzelnen sind folgende Schritte nachvollziehbar: 1542: Die Stände stellen einander die Glaubensentscheidung frei. 1544: Ein Erneuerungsverbot beschränkt die geltenden Konfessionen auf die katholische und evangelisch-lutherische 1550 stellt ein Landtagsbeschluss die Wahl des Glaubens wieder frei. 1552 wird entschieden, dass beiden Konfessionen durch die Entscheidung kein Nachteil entstehen dürfe. Der Landtag erkennt die Confessio Augustana an. 1556 spalteten sich die deutschen und ungarischen Lutheraner. Erstere machten Deutsch zur Kirchensprache, letztere wählten einen eigenen Bischof. 1557 wird die Gleichberechtigung beider Konfessionen festgelegt. 1564 wird das helvetische Bekenntnis als gleichberechtigt anerkannt. 1568 Verabschiedung des Edikts von Torda, Etablierung der Unitarischen Kirche 1571 erfolgt die gleichberechtigte Anerkennung der antitrinitarischen Unitarier. 1572 werden weitere Glaubenserneuerungen untersagt.