mini|Pour la vertu in der Fassung von 1853 für das Kloster Dobbertin (2013) Pour la vertu (Für die Tugend) war ein mecklenburgischer Stiftsorden, der von 1763 bis 1918 an Konventualinnen in den drei Damenstiften der mecklenburgischen Landesklöster Dobbertin, Ribnitz und Malchow verliehen wurde.

Geschichte Nachdem 1755 der große Mecklenburger Ständevertrag, der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich, Frieden zwischen Herzog und der Ritterschaft stiftete, schenkte Herzogin Louise Friederike, die Ehefrau Friedrichs von Mecklenburg-Schwerin, am Heiligen Abend 1763 den Töchtern des Landadels in den drei Klöstern als „immerwährendes Andenken Ihrer Landes-Mütterlichen Zuneigung“ ein Kreuz für die Tugend.Antje Koolmann: Ordensstiftung für Konventulinnen. SVZ, Mecklenburg-Magazin am 4. Mai 2007. Als Stiftungstag wählte sie ihren 42. Geburtstag, den 3. Februar 1764. Die Übergabe der Statuten und Orden wurde im Kloster Dobbertin am 9. März 1764LHAS 3.2-3/1 Landeskloster/Klosteramt Dobbertin, Nr. 165 Ordensverleihungen 1763–1853.Horst Alsleben: Herzogin stiftete den ersten Klosterorden. SVZ Lübz-Goldberg-Plau, am 22. Februar 1996. mit einem rauschenden Fest und über 100 erlesenen Gästen, einem großen Festessen und anschließendem Ball gefeiert. Im Kloster Ribnitz war es etwas stiller, ein Empfang, ein Souper und abendliche Illumination des Klostergeländes.Staats- und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unparteyischen Correspondenten, Nr. 53 vom 3. April 1764.

Die Kreuze tragen die herzogliche Krone. Die Domina erhielt sie brillantverziert. Das Zentrum zieren die Initialen der Stifterin , für Dobbertin auf blauem, Malchow auf goldenem und Ribnitz auf rotem Grund. Die Statuen sind in den Farben der Bänder ausgegeben, für Dobbertin in blauen, Malchow in roten und Ribnitz in weißen Atlas eingeschlagen. Fünf kleinere Kreuze an einer Damenschleife für die seit kürzerer Zeit in Dobbertin und Ribnitz lebenden bürgerlichen Konventualinnen wurden gnädig nachgereicht, nachdem die Adligen eingesehen hatten, „dasß bey de auch ihnen angebotenen herzoglichen gnade,...bedingungen vorzushreiben ... nicht wohl statthaft“ sei.Axel Attula: Dekorationen für die Damen. 2011, S. 10.

Die Konventualinnen der Landesklöster gedachten seit 1764 mit besonderer Andacht der hohen Stifterin ihres Gnadenkreuzes. Louise Friederike hatte das Kreuz und die Bänder auf ewige Zeiten unverändert an die Klöster gegeben und sich so der besonderen Fürbitte der Konvente versichert. Ihren Nachfolgerinnen bleibt nur, diese Gnade zu ergänzen.

Herzogin Luise, Gemahlin Friedrich Franz’ I. möchte den Konventualinnen der Klöster auch ein Merkmal ihrer mütterlichen Gesinnungen zur Distinguierung vor anderen ihres Standes erteilen. Sie besuchte im September 1787 das Kloster Dobbertin und beauftragte am 17. November 1787 ihren Oberhofmeister von Lützow, dem Landtag zu Sternberg ihren hohen Willen zu offerieren, dem Gnadenkreuz der vormaligen Herzogin einen Stern hinzuzufügen. Ihr Ansinnen wird durchdrungen vom Gefühl tiefster Dankbarkeit entgegengenommen. Im Januar 1788 waren die Sterne in den Farben der Klöster gefertigt und wurden an die Klosterhauptleute übergeben. Die Sterne werden mit der Ordensdevise versehen und tragen im Mittelschild die Initialen der Herzogin Luise I. für Dobbertin auf blauem Grund.Klaus Feder, Horst Alsleben, Wolfgang Wiek: Die Mecklenburger Stiftsorden. pour la vertu – Für die Jugend. Militaria, Heft 2, 2006, S. 51. Ordensfest und Ordensübergabe In Dobbertin ist das Ordensfest am 30. Januar 1788 wieder rauschend, das Amtshaus mit Statuen und Blumen geschmückt, die Tafel prächtig verziert. Der Adel des Landes tanzt bis in den frühen Morgen. Nach der Anwesenheitsliste nahmen 115 Personen teil, darunter waren 23 Konventualinnen, 20 weltliche Damen aus Dobbertin und 72 fremde Adlige auf dem Fest.

Aus dem sehr detaillierten Bericht vom 7. Februar 1788 zur feierlichen Übergabe des Ordens Pour la vertu an Frau Domina Ilsabe von Krusen und die Adligen Conventulinnen ist zu entnehmen:

Ordensdekoration Der Orden bestand aus einem vergoldeten silber- und weiß emaillierten Ankerkreuz auf einem Strahlenkranz, das oben mit einer goldenen Herzogskrone besetzt war. Im ebenfalls bekrönten Mittelschild erschien das Monogramm . Getragen wurde er an verschiedenfarbigen, gesäumten Schulterbändern: Blau mit weißer Einfassung stand für das Kloster Dobbertin, Rot mit weißer für das Kloster Malchow und Weiß mit roter Einfassung für das Kloster Ribnitz.Bluntschli, Brater: Deutsches Staats-Wörterbuch. Band 6. 1861, S. 599.Hempel: Handbuch des Meklenburger Landes. Band 1. 1837, S. 233.Google Books Bürgerliche Konventualinnen sollten das Kreuz in einer kleineren Form an einer Schleife tragen, was anfangs auf entschiedenen Widerstand stieß.

Nach dem Ableben oder der Verheiratung war der Orden an die Domina zurückzugeben.

Bruststern Für die Domina und die Konventualinnen in Dobbertin und Malchow, jedoch nicht in Ribnitz, die nach dem Senioritätsprinzip den Höchstsatz der Versorgung erhielten (32 Konventualinnen in Dobbertin, 14 Konventualinnen in Malchow),Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch. 1880, S. 207 ff. stiftete Luise von Sachsen-Gotha-Altenburg 1787 zum Kreuz noch einen links zu tragenden Bruststern, für die Domina mit Diamanten.

Augustenorden Großherzogin Auguste Wilhelmine von Mecklenburg-Schwerin, die erste Frau von Friedrich Franz II., erneuerte am 26. Mai 1853 die Ordensstatuten, festgeschrieben in vier Paragraphen. Sie wandelte die Sterne der Dominae in große emaillierte Silbersterne mit einer Krone über dem Mittelmedaillon („Augustenorden“). Gleichzeitig wurde den bürgerlichen Konventualinnen erlaubt, ihr kleines Kreuz wie die adeligen Fräulein an einer Damenschärpe zu tragen. Ordensberechtigt wurden nun auch Damen, die noch nicht in den Konvent aufgerückt waren und die volle und zum Teil auch nur die halbe GeldhebungGeldhebung war der Anteil, den Mitglieder eines Konvents aus den Einkünften des Klosters erhielten. Sie stellten damit Unterhaltszahlungen des Klosters an die Konventualen dar und entsprachen rechtlich in etwa einer Pfründe. Zur Rechtsidee: APR I 11 § 107 und I 11 § 1099 erhielten, aber nicht im Kloster wohnten. Für sie wurden neue Kreuze ausgegeben. Die dazu notwendigen Ordensdekorationen wurden neu angefertigt. Sie trugen die Initiale der Großherzogin und waren in den Farben der Bänder gestaltet.

Versorgung mini|Kreuz an Damenschleife in der Fassung von 1871 für Malchow mit der Initiale von Großherzogin Marie (2013) Schon die Tochter des Großfürsten Michael von Russland, Großherzogin Anastasia, Ehefrau Friedrich Franz III. bessert nach Gesuchen der Provisoren und Dominae die Ordensstatuten. 1860 beschließt der Landtag, die Zahl der adligen Damen zur vollen Geldhebung im Kloster Dobbertin um 20 und die der bürgerlichen um 2 zu vermehren. Den adligen Damen verleiht schon Großherzogin Auguste eine Ordensberechtigung. Die beiden bürgerlichen Demoiselles werden vergessen. Sie kommen erst 1884 zu ihrem Recht.

Großherzogin Marie von Schwarzburg-Rudolstadt, die dritte Frau von Friedrich Franz II., ergänzte am 23. Dezember 1871 die Ordensstatuten für das Kloster Malchow. Ordensberechtigt waren nun alle 41 Damen zur vollen Geldhebung und die 12 (von ihrer Einschreibung an gerechnet) ältesten Damen der halben Geldhebung. Sie durften das Kreuz an einer Damenschleife tragen. Marie ließ 20 Kreuze mit ihrer Initiale für das Kloster Malchow anfertigen.

Die letzte Verfügung zu den Mecklenburger Stiftsorden erging am 31. Oktober 1913 von Großherzogin Alexandra von Mecklenburg-Schwerin. Nachdem der Landtag 1909 beschlossen hatte, die Zahl der Hebungsstellen vom Kloster Ribnitz bedeutend zu vermehren, fehlten Orden für die hinzugekommenen 14 Damen zur vollen Geldhebung. Auf Vorstellung der Domina Marie von Quitzow gewährte Alexandra dem Kloster neue Kreuze, neun größere für die hinzugekommenen adeligen und fünf kleinere für die bürgerlichen Konventualinnen.

Wenig ist bisher von den Herstellern der Stiftsorden bekannt. Ein Kreuz des Klosters Ribnitz mit der Chiffre LF der Herzogin Luise Friederike aus der Zeit von 1763 bis 1853 wurde von der Firma Godet in Berlin hergestellt. Dieses Kreuz unterscheidet deutlich von den anderen bekannten Kreuzen aus der Zeit. So fehlen die Niete auf der Vorderseite der Kreuzarme und auch die rückseitige Verbindung zwischen Grundkörper und Kreuz ist anders. Die Krone hat eine andere Form. Es könnte sich hierbei auch um ein späteres Ersatzstück handeln. Von 1853 bis 1867 ist die Herstellung der Stiftsinsignien durch den Berliner Juwelier Friedrich Wilhelm Hampel belegt. Ein Stern des Klosters Ribnitz trägt das Zeichen des Schweriner Hofjuweliers Heinrich Rose, der von 1880 bis 1918 für den Schweriner Hof gearbeitet hat.Klaus Feder, Horst Alsleben, Wolfgang Wieck: Die Mecklenburger Stiftsorden pour la vertu – Für die Tugend. Militaria, Heft 2, 2006, S. 55, 56.

Dominakreuz mit Kette mini|hochkant=0.7|Domina Auguste von Bassewitz mit Amtskreuz, Tugendorden und Stern, 1906 Aus Anlass des 25-jährigen Amtsjubiläums der Domina Hedwig von Schack als Vorsteherin des Klosters Dobbertin stiftete Herzogregent Johann Albrecht, Sohn von Friedrich Franz II. und dessen erster Frau, der Großherzogin Auguste, am 12. September 1900 ein mit Edelsteinen besetztes goldenes Amtskreuz (9 cm hoch und 7 cm breit), besetzt mit einem größeren und vier kleineren Türkisen, ferner mit 20 mittleren und 21 kleineren Brillanten.Inventar-Nr. KH 640 Staatliches Museum Schwerin Die Herzogin Elisabeth stiftete dazu eine goldene Kette. Am 25. Juli 1900 erhielt die Domina anlässlich ihres Amtsjubiläums am 26. Juli ein persönliches Schreiben des Herzogregenten, in welchem er neben seinen Glückwünschen auch die Verleihung eines Amtskreuzes in Aussicht stellte. Am 14. September 1900 übergab der Herzogliche Hausmarschall Graf Hahn das Ehrengeschenk an die Domina von Schack.Horst Alsleben: Ein Orden für die Domina. SVZ, Mecklenburg-Magazin am 10. Dezember 1999.