mini|Polizei-Panzerwagen am Ballhausplatz, 25. Juli 1934 Der Juliputsch war ein gescheiterter nationalsozialistischer Umsturzversuch in Österreich. Er begann am 25. Juli 1934 mit dem Überfall von als Soldaten des Bundesheeres und Polizisten verkleideten SS-Männern auf das Bundeskanzleramt in Wien. Gleichzeitig drang eine andere Gruppe von Putschisten in die Wiener Senderäume der RAVAG ein und erzwang die Sendung der Falschmeldung, dass Bundeskanzler Engelbert Dollfuß die Regierungsgeschäfte an den ehemaligen steirischen Landeshauptmann Anton Rintelen übergeben habe. Diese Nachricht war das vereinbarte Signal, auf das hin Nationalsozialisten in ganz Österreich mit einer „Erhebung“ beginnen sollten. Tatsächlich aber erfolgte diese erst mit einiger Verzögerung und auch nur in Teilen Österreichs. Vor allem in der Steiermark und Kärnten sowie Teilen Oberösterreichs und Salzburgs kam es in den folgenden Tagen zu teils heftigen Gefechten zwischen Nationalsozialisten und Streitkräften der Bundesregierung, zu denen neben dem Bundesheer die Polizei, die Gendarmerie, das Freiwillige Schutzkorps und selbstständig operierende Einheiten regierungstreuer Wehrverbände, namentlich der Heimwehr, zählten.

In den übrigen Bundesländern blieb es hingegen weitgehend ruhig. Der Putsch, an dem sich auch einige Kampftrupps der im Deutschen Reich stationierten Österreichischen Legion beteiligt hatten, wurde schließlich bis zum 30. Juli niedergeschlagen. Mehr als 200 Menschen waren im Zuge der Kampfhandlungen getötet worden, darunter auch Bundeskanzler Dollfuß als prominentestes Opfer. Nach der Niederschlagung des Juliputsches wurden rund 4000 Nationalsozialisten von den am 26. Juli eigens zu diesem Zweck geschaffenen Militärgerichten abgeurteilt oder sofort in Anhaltelager eingewiesen, 13 Putschisten wurden hingerichtet. Viele andere entzogen sich ihrer Verhaftung und Verurteilung durch die Flucht ins Deutsche Reich oder nach Jugoslawien.

Ausgangslage: Österreich zwischen Jänner 1933 und Juli 1934

mini|NS-Propaganda gegen Österreich und Dollfuß (Juli 1933) Die „Machtergreifung“ Adolf Hitlers am 30. Januar 1933 in Deutschland gab den österreichischen Nationalsozialisten enormen Aufschwung. Als es am 4. März 1933 zur damals so genannten „Selbstausschaltung des Parlaments“ und in der Folgezeit zum Einschlagen eines „autoritären Kurses“ durch die Regierung Dollfuß kam, sahen sich die Nationalsozialisten jedoch der Möglichkeit beraubt, nach deutschem Muster durch Neuwahlen auch in Österreich die Macht zu erringen. Nachdem die Bundesregierung als eine ihrer ersten Maßnahmen die Pressefreiheit eingeschränkt und beginnend mit 8. März 1933 ein Versammlungs- und Aufmarschverbot erlassen hatte, ordneten die NS-Gauleitungen im Gegenzug an, dieses Verbot durch Ausschöpfung aller noch legalen Betätigungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Vereinsversammlungen, Vorträgen und Filmvorführungen sowie verstärkter Propaganda von Haus zu Haus zu unterlaufen. Es zeigte sich bereits in dieser Zeit, dass die NS-Führung keinesfalls gewillt war, ihren Aktionismus, der eines der wesentlichen Mittel war, um die Dynamik der Bewegung und die Moral der Anhänger aufrechtzuerhalten, einschränken zu lassen. Vielmehr sollte durch verstärkte Aktivitäten aller Art demonstriert werden, dass die Partei „Trotz Verbot nicht tot!“ war, wie ein bekannter NS-Slogan aus der Zeit der bald folgenden Illegalität lautete.Vgl. dazu beispielsweise Bauer (2001), S. 21 f.

Der politische „Hauptstoß“ der Bundesregierung galt aber zunächst der Sozialdemokratie, was wohl als wesentlicher Grund dafür gelten kann, dass der März und auch der April 1933 innenpolitisch relativ ruhig verliefen. Eine wesentliche Änderung des innenpolitischen Klimas brachte die von der Bundesregierung angeordnete Ausweisung des bayerischen Justizministers Hans Frank am 15. Mai mit sich, der als „Antwort“ von reichsdeutscher Seite am 27. Mai die Verhängung der „Tausend-Mark-Sperre“ zum Boykott des österreichischen Fremdenverkehrs folgte.Bauer (2001), S. 22. Die Konfliktsituation zwischen den beiden Staaten führte schließlich zu einer mit 12. Juni einsetzenden nationalsozialistischen Terrorwelle im gesamten österreichischen Bundesgebiet, der in den folgenden Tagen drei Menschen zum Opfer fielen.Gerhard Botz: Gewalt in der Politik. Attentate, Zusammenstöße, Putschversuche, Unruhen in Österreich 1918 bis 1938. 2. Aufl., München 1983, S. 215 f. Die Bundesregierung reagierte darauf mit Hausdurchsuchungen bei NS-Funktionären und in den Parteilokalen der NSDAP sowie einer groß angelegten Verhaftungsaktion im gesamten Bundesgebiet. Bis 17. Juni waren bereits rund 2500 Nationalsozialisten, darunter nahezu alle wichtigen Funktionäre der Partei, verhaftet worden.Vgl. dazu Bruce F. Pauley: Der Weg in den Nationalsozialismus. Ursprünge und Entwicklungen in Österreich. Aus dem Amerikanischen übersetzt von Gertraud und Peter Broucek. Vom Autor revidierte und ergänzte Ausgabe, Wien 1988, S. 105–107.

Als zwei Nationalsozialisten am 19. Juni 1933 in der Gemeinde Krems einen Handgranatenanschlag auf eine Gruppe christlich-deutscher Turner verübten, bei dem 30 Turner verletzt wurden, wurde der NSDAP und dem mit ihr paktierenden Steirischen Heimatschutz noch am selben Tag jegliche Betätigung in Österreich untersagt, was de facto einem Verbot beider Organisationen gleichkam.Da gegen ein formales Verbot der NSDAP Bedenken bestanden, wurden nur ihre Wehrformationen (SA, SS) verboten bzw. für aufgelöst erklärt.Botz (1983), S. 217. Das Betätigungsverbot hatte die österreichischen Nationalsozialisten zwar unvorbereitet, aber doch nicht gänzlich unerwartet getroffen. Es gelang der NS-Bewegung, ihren inneren organisatorischen Zusammenhang zu wahren, indem ihre Mitglieder vordergründig unpolitischen Organisationen beitraten, sie also unterwanderten; oder indem sie bereits von ihnen vereinnahmte Vereine des deutschnationalen Lagers (wie die deutschnationalen Turnvereine, der Deutsche Schulverein Südmark, der Alpenverein und andere) nun in relativ kurzer Zeit zu organisatorischen Plattformen für den „Kampf“ in der Illegalität umfunktionierten.Bauer (2001), S. 24. Am 5. Juli 1933 schwor die ins Reich geflüchtete NS-Landesleitung für Österreich in einer Aussendung ihre Anhänger auf einen mit allen Mitteln und „rücksichtsloser Härte zu führenden Kampf“ gegen die Bundesregierung ein, bis das Ziel der „Befreiung Österreichs“ erreicht sei.Zitiert nach Wolf (2008), S. 110.

Waren die illegalen NS-Aktivitäten infolge des Betätigungsverbots zunächst abgeebbt, so begannen sie im Laufe des Sommers 1933 wieder stark anzusteigen. Die Bundesregierung sah sich daher veranlasst, eine Reihe so genannter „Notverordnungen“ zur Bekämpfung der NS-Tätigkeit in Kraft zu setzen. Um den zunehmenden Anschlägen auf für die Allgemeinheit wichtige Infrastruktureinrichtungen zu begegnen, trat im Juli 1933 eine Verordnung in Kraft, die es ermöglichte, künftig die Ausführenden dieser Anschläge nicht mehr durch ein ordentliches Gerichtsverfahren, sondern im wesentlich schneller ablaufenden Verwaltungsverfahren abzustrafen, wobei ausschließlich Freiheitsstrafen in der Dauer von drei bis sechs Monaten verhängt werden sollten. Im September 1933 wurde eine Verordnung erlassen, die es ermöglichte, jene Personen, die im Verdacht einer „staatsgefährlichen“ Betätigung standen, präventiv „anzuhalten“. Durch die Einweisung in ein Anhaltelager konnten diese ab sofort auf unbestimmte Zeit festgesetzt werden. Ab Ende 1933 ging man dazu über, nach Anschlägen und anderen NS-Aktionen, deren Täter unbekannt blieben, stellvertretend prominente Nationalsozialisten des Orts, in dem sich diese ereignet hatten, festzunehmen und in ein Anhaltelager zu überstellen. Die Exekutive wiederum, die durch die immer häufiger werdenden Bereitschaftsdienste, Patrouillengänge, Sicherungs- und Überwachungsaufgaben aller Art bald an die Grenzen ihrer personellen Möglichkeiten gelangte, wurde im September 1933 durch die erstmals erfolgte Indienststellung von 200 Mann des Freiwilligen Schutzkorps entlastet.Vgl. dazu Bauer (2001), S. 24 und Wolf (2008), S. 122–124.

Eine wesentliche Beeinträchtigung der NS-Aktivitäten konnte aber auch durch diese Maßnahmen der Bundesregierung nicht erreicht werden. Vielmehr bestärkten diese die Nationalsozialisten in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der Eigenstaatlichkeit Österreichs und ließen sie ab dem 31. Dezember 1933 mit einer noch stärkeren Terrorwelle antworten, in deren Verlauf allein bis 8. Jänner 1934 nicht weniger als 140 Böller- und Sprengstoffanschläge verübt wurden.Gerhard Jagschitz: Zur Struktur der NSDAP in Österreich vor dem Juliputsch 1934. In: Jedlicka/Neck (1975), S. 36–45. Vorrangiges Ziel dieser Anschläge war die Störung des wirtschaftlichen Lebens durch die Beeinträchtigung des Fremdenverkehrs und die Zerstörung von für die Allgemeinheit wichtigen Einrichtungen sowie eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung. Nach dieser ersten großen Terrorphase zu Beginn des Jahres 1934 kam es im gesamten Bundesgebiet zu einer Beruhigung der Lage, bis im April erneut eine gewaltige Terrorwelle einsetzte, die sich mit ständig wechselnder Intensität und wechselnden Schwerpunkten bis zum Juliputsch fortsetzte.Botz (1983), S. 264.

Nationalsozialistische Gewalt und staatliche Gegengewalt entwickelten in den Monaten bis zum Juliputsch eine immer stärkere Eigendynamik, die in absehbarer Zeit weder für die Bundesregierung noch für die Nationalsozialisten eine Rückkehr zur Normalität wahrscheinlich machte. Die Nationalsozialisten mussten allerdings zunehmend erkennen, dass die Bundesregierung mit terroristischen Mitteln allein nicht zu Fall zu bringen war. Die scheinbar in immer weitere Ferne rückende „Machtergreifung“ in Österreich führte auf ihrer Seite zu einer wachsenden Frustration, die sich wiederum in einem immer zügelloser werdenden Terror Luft machte.Vgl. dazu beispielsweise Bauer (2001), S. 26f. „Vor dem Hintergrund eines sich immer mehr aufheizenden Bürgerkriegsklimas hat das [innerhalb der NS-Bewegung] wohl weit verbreitete Gefühl, dass »etwas geschehen muss«, die Bereitschaft der maßgeblichen NS-Führer, nun alles auf eine Karte zu setzen, zweifellos gefördert. Durch einen »Befreiungsschlag« in Form des gewaltsamen Sturzes der Bundesregierung sollte die … ersehnte … »Machtergreifung« nun endlich verwirklicht werden.“Wolf (2008), S. 141. Hans Schafranek warnt jedoch davor, den Juliputsch vereinfachend „als direktes Resultat jener [zunehmend eskalierenden] Entwicklung, als Höhepunkt einer überaus gewalttätigen Eskalationsstrategie zu interpretieren“, da es falsch sei „die psychologischen Dispositionen und die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für einen bewaffneten Aufstand … umstandslos gleich[zu]setzen.“Schafranek (2006), S. 82.

Vorgeschichte und Planung