Die Pflegekammer Niedersachsen war die niedersächsische Kammer für die Heilberufe in der Pflege. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sollte sie die gesetzlichen Aufgaben auf der Grundlage des niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe in der Pflege (PflegeKG) von ca. 90.000 Pflegefachkräften in Niedersachsen vertreten. mini|Geschäftsstelle der Pflegekammer Niedersachsen in Hannover|300px

Nach anhaltenden Protesten der Mitglieder führte das Sozialministerium eine Mitgliederbefragung durch, die am 6. September 2020 endete. In dieser Befragung sprach sich eine deutliche Zweidrittelmehrheit für die Auflösung der Kammer aus.Deutsches Ärzteblatt: aerzteblatt.de, Meldung vom 7. September 2020. Am darauffolgenden Tag gab die zuständige niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) bekannt, dass sie die Pflegekammer mit einem entsprechenden Landesgesetz auflösen wollen-tv-Meldung vom 7. September 2020. und die eingezahlten Pflichtbeiträge erstattet würden.Hallo Niedersachsen: Meldung im Norddeutschen Rundfunk vom 7. September 2020.Ärzte-Zeitung, Online-Ausgabe, Meldung von Christian Beneker vom 7. September 2020. Am 28. April 2021 wurde die Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen zum 30. November 2021 mit großer Mehrheit im Niedersächsischen Landtag beschlossen.

Geschichte Die Errichtung wurde auf Initiative der niedersächsischen Landesregierung am 12. Dezember 2016 von den Fraktionen der SPD und der Grünen gegen die Stimmen der CDU- und der FDP-Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag beschlossen und trat ab 1. Januar 2017 in Kraft. Die Angehörigen der Heilberufe in der Pflege waren gemäß § 2 PflegeKG verpflichtend Mitglieder der Landespflegekammer, sofern sie ihren Beruf in Niedersachsen ausübten, und mussten hierfür einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Dies galt auch für Leitungskräfte in der Pflege oder für solche Pflegekräfte, die während der Zeit der Existenz der Pflegekammer pädagogische und administrative Tätigkeiten ausführten. Damit war die Pflegekammer Niedersachsen nach der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein die dritte deutsche Pflegekammer.

Mehr als ein Jahr lang hatte ein vom Sozialministerium berufenes Gremium, der Errichtungsausschuss, die Arbeit der Pflegekammer Niedersachsen durch Registrierung der Mitglieder, Durchführung der Wahl und Aufbau der Geschäftsstelle vorbereitet. Mit der konstituierenden Sitzung am 8. August 2018 schloss der Errichtungsausschuss seine Aufgaben ab und übergab sie an die erste Kammerversammlung.

Die Geschäftsstelle der Pflegekammer Niedersachsen wurde im September 2017 zunächst in der Marienstraße 3 eröffnet. 2019 bezog sie Büroräume in der Hans-Böckler-Allee 9. Die Registrierung der Mitglieder begann im Oktober 2017. Der Errichtungsausschuss verabschiedete die Melde- und Auskunftsordnung, die Wahlordnung, die Haushalts- und Kassenordnung, die Kammersatzung, eine Gebührenordnung und die Beitragsordnung.

Am 16. Januar 2019 gaben Jens Nacke, der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, und Volker Meyer, deren sozialpolitischer Sprecher, der Öffentlichkeit bekannt, dass sich die CDU als Regierungspartei im Kabinett Weil II, das sich im November 2017 konstituiert hatte, zum Koalitionsvertrag mit der SPD bekenne. Dieser setzt die Tätigkeit einer Pflegekammer als Faktum voraus, sieht aber auch eine Evaluierung der Kammer bis 2020 vor. In dieser Koalition stellte die CDU allerdings weiterhin die Pflichtmitgliedschaft in Frage und sah einen dringenden Handlungsbedarf in der Arbeit und bezüglich der Zweckmäßigkeit der Pflegekammer.

Im September 2019 erklärte das Sozialministerium, dass aufgrund der anhaltenden Kritik die Evaluation vorgezogen und das Unternehmen Kienbaum Consultants International damit beauftragt wurde. Im November 2019 gab die Landesregierung bekannt, dass die Beiträge für die Pflegekammer aus dem Etat des Sozialministeriums übernommen werden und dass die Pflegekammer zukünftig beitragsfrei gestellt solle.

Im Januar 2020 traten drei von sieben Vorstandsmitgliedern zurück. Unmittelbar darauf kündigte der Leiter der Geschäftsstelle der Pflegekammer. Während der Sprecher der Pflegekammer dafür „die seit Jahren anhaltende Diskussion über die Kammer selbst sowie den enormen Arbeitsaufwand für die ehrenamtlichen Mitarbeiter“ verantwortlich machte, bewertete eine Kammermitarbeiterin in der Hannoverschen „Neuen Presse“ die Rücktritte als durch Präsidentin Mehmecke veranlasst. „Sie agiere wie eine Diktatorin und ziehe alle Entscheidungen an sich“. Mehmecke erklärte daraufhin, dass sie sich bei der Kammerversammlung am 19. Februar 2020 einem Misstrauensvotum stellen werde. Bei diesem in der Satzung der Pflegekammer nicht vorgesehenen Misstrauensvotum stimmten 14 zu 13 Mitglieder der Kammerversammlung gegen Mehmecke. Trotz der Niederlage erklärte die Präsidentin, dass sie im Amt bleiben werde. Zugleich beschloss die Kammerversammlung, dass sie die finanziellen Mittel der Landesregierung zwar annehmen, um die Jahre 2018, 2019 und 2020 beitragsfrei zu stellen, aber weiterhin an der Beitragspflicht festhalten wolle und ab 2021 jährlich über Beiträge und deren Höhe neu entscheiden werde. Da die Landesregierung zuvor beschlossen hatte, die Mitgliedschaft dauerhaft beitragsfrei zu stellen, sorgte unter den Landtagsabgeordneten für großen Unmut. Daraufhin stellten die Regierungsfraktionen von SPD und CDU den Fortbestand der Pflegekammer offen in Frage und forderten den Rücktritt der Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke.

Auflösung Aufgrund der Differenzen zwischen dem Vorstand der Pflegekammer und der Landesregierung und der weiterhin anhaltenden Proteste beschloss die Landesregierung eine Vollbefragung der Pflegefachkräfte, in der sich die Mitglieder entscheiden sollten, ob sie eine beitragsfreie Pflegekammer wollten oder ob diese abgewickelt werden solle. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Johanne Modder erklärte dazu: „Unsere Geduld ist am Ende und jetzt entscheiden die Pflegekräfte selbst, wie es weitergehen soll“. Laut Sozialministerin Carola Reimann sollte die Befragung Mitte März 2020 beginnen. Das dafür beauftragte Unternehmen Kienbaum Consultants sollte Ende April 2020 das Ergebnis vorlegen. Aufgrund der Rücktritte und der anhaltenden Kritik an der Präsidentin ließ das niedersächsische Sozialministerium der Pflegekammer einen Bescheid zur Einberufung einer außerordentlichen Sitzung zustellen. Bei dieser nichtöffentlichen Kammerversammlung am 7. März 2020 erklärte Kammerpräsidentin Mehmecke ihren Rücktritt. Bei den Wahlen zum Kammervorstand wurden Nadya Klarmann (mit 15 von 24 Stimmen) zur neuen Präsidentin und Nora Wehrstedt zu ihrer Stellvertreterin gewählt. Am 3. Juni 2020 startete die vom Sozialministerium beauftragte Online-Befragung zum Fortbestand der Pflegekammer. Diese wurde am 8. Juni wieder gestoppt, nachdem Pflegekräfte Unregelmäßigkeiten bei der Eingabe von Daten festgestellt hatten, mit denen das Umfrageergebnis manipuliert hätte werden können. Während Sozialministerin Reimann äußerte, dass „Fragebögen von Pflegekräften möglicherweise manipuliert wurden“, gingen andere Quellen von einer Datenpanne aus. Am 17. Juni 2020 gab der Staatssekretär im Sozialministerium, Heiger Scholz, bekannt, dass es nach dem „schwerwiegenden Fehler der Software“ einen zügigen, vollständigen Neustart der Online-Umfrage geben solle. Dabei solle auch die in der ersten Befragung kritisierte Fragestellung überarbeitet werden. Ende Juli 2020 startete die Online-Befragung erneut. Zum Ende dieser Umfrage häuften sich Beschwerden von Mitgliedern, die keinen Zugangscode zur Teilnahme erhalten hatten. Da sich das Sozialministerium weigerte, nachträglich die Teilnahme durch Herausgabe eines Zugangscodes zu ermöglichen, erstritten einige Mitglieder vor dem Oberverwaltungsgericht Hannover die Herausgabe dieses Zugangscodes. In der Umfrage stimmten 70,6 Prozent der Mitglieder gegen den Fortbestand der Körperschaft; 22,6 Prozent stimmten dafür. In der Frage, ob im Falle eines Fortbestands der Pflegekammer eine Pflegekammer mit oder ohne Beitragszahlung gewünscht werde, sprachen sich 83 Prozent gegen eine Beitragszahlung aus, nur 6,5 Prozent befürworteten das derzeit bestehende Modell einer mitgliederfinanzierten Pflegekammer.Pressekonferenz des niedersächsischen Sozialministeriums am 16. September 2020, veröffentlicht in der HAZ am 19. September 2020

Die Wahlbeteiligung lag bei weniger als 20 Prozent. Am Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses, am 7. September 2020, teilte Sozialministerin Carola Reimann mit, dass die Pflegekammer aufgelöst werde.Hallo Niedersachsen, Meldung des NDR vom 7. September 2020. Die Abwicklung der Pflegekammer solle unverzüglich beginnen.Frankfurter Allgemeine Zeitung für Deutschland, Nummer 209/2020, 8. September 2020, S. 4.Christian Beneker: Zwei von drei Pflegenden votieren gegen ihre Kammer, in: Ärzte-Zeitung, 39. Jahrgang, Nummer 63/2020, 9. September 2020, S. 7. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, kritisierte die angekündigte Auflösung und damit die Abwicklung der Pflegekammer heftig. Als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen brauchten die Pflegekräfte eine stärkere Stimme und eine eigene Institution für ihre Interessenvertretung im Rahmen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.Deutsches Ärzteblatt, aerzteblatt.de online, Meldung vom 9. September 2020; Quelle: kna. Nach Angaben des Sozialministeriums vom September 2020 werde die Abwicklung der Pflegekammer Niedersachsen mindestens 13,4 Millionen Euro kosten, da die Pflegekammer bei verschiedenen Banken 3,4 Millionen Euro Schulden habe und die Rückzahlung der bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge zugesagt wurde.Tageszeitung Winsener Anzeiger im Redaktionsnetzwerk Deutschland, Artikel von Michael B. Berger vom 8. September 2020 Der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner schätzte die Kosten der Abwicklung sogar auf 20 Millionen Euro und kritisierte: „Hier wurden mit Ansage Millionen versenkt und das Vertrauen der Pflegekräfte in die Politik nachhaltig beschädigt“.

Einseitig hatte die Kammer auf ihrer Homepage in einer Pressemitteilung gegen die geplante Selbstauflösung Stellung genommen. Als öffentlich-rechtliche Körperschaften dürfen sich die Pflegekammern nicht einseitig äußern – auch dann nicht, wenn es um die hoch umstrittene eigene Existenz geht. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg nach der Klage eines Mitglieds (Aktenzeichen 8 ME 99/20). Auch dürfe der Vorstand keine eigenen Positionen vertreten, sondern müsse Beschlüsse der gewählten Kammerversammlung abwarten.Martin Wortmann: Pflegekammer Niedersachsen darf sich nicht einseitig äußern, in: Ärztezeitung online, 2. November 2020.

Am 28. April 2021 wurde die Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen zum 30. November 2021 mit großer Mehrheit (nur die Grünen votierten dagegen) im Niedersächsischen Landtag beschlossen.Gesetz über die Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen, Link geprüft am 4. Mai 2022 Laut Gesetz hatte die Pflegekammer sechs Monate Zeit, um die anfallenden Aufgaben ihrer Abwicklung zu erledigen. Seit dem 30. November 2021 obliegen die noch verbliebenen Aufgaben beim Land Niedersachsen in seiner Funktion als Rechtsnachfolger.

Organisation Zweck Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung erklärte es zu Aufgaben der Pflegekammer,

1. im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit gemeinsame berufliche Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen, 2. die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Berufsausübung der Kammermitglieder, insbesondere durch die Erarbeitung von Empfehlungen, zu fördern, 3. die Berufspflichten der Kammermitglieder zu regeln, deren Erfüllung zu überwachen und die Kammermitglieder in Fragen der Berufsausübung zu beraten, 4. die Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln,