Die Wirtschaftsgeschichte des Osmanischen Reiches beschreibt die ökonomische Entwicklung und die damit in Wechselwirkung stehenden Strukturen des Osmanischen Reichs, das von seiner Entstehung um 1299 bis zur Ausrufung der Republik Türkei im Jahr 1923 bestand. Das Osmanenreich, das sich vom Balkan und der Schwarzmeerregion über den heutigen Nahen Osten und die nordafrikanische Küste erstreckte, weist auf Grund der enormen Ausdehnung und des Umfangs seines Binnenhandels Eigenschaften einer mittelalterlichen und frühneuzeitlichen „Weltwirtschaft“ auf. Über sechshundert Jahre lang lag das Reich dabei im Schnittpunkt interkontinentaler Fernhandelswege. Während dieser Zeit unterlagen die politischen, verwaltungstechnischen und wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb des Reichs ebenso ständigen Veränderungen wie seine Beziehungen zu den angrenzenden Weltregionen, dem Fernen Osten, Südasien und Westeuropa. Neben den politischen waren es vor allem die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Westeuropa und dem Osmanischen Reich, welche die Geschichte der beiden besonders im Mittelmeerraum eng verflochtenen Weltregionen prägten.Fernand Braudel: La Méditerranée et le monde méditerranéen à l’époque de Philippe II (deutsche Ausgabe: Das Mittelmeer und die mediterrane Welt in der Epoche Philipps II.). Armand Colin, Paris 1949, ISBN 978-2-253-06169-4 (mehrere Neuauflagen).

Seit dem Ende des 14. Jahrhunderts kontrollierte das Osmanische Reich zunehmend die „horizontale“ (ost-westliche) Handelsroute im Mittelmeer, über die Güter aus Arabien und Indien nach Venedig und Genua gelangten; ab etwa 1400 führte auch die „vertikale“ Handelsroute von Süden nach Norden über Damaskus, Bursa, Akkerman und Lwów durch osmanisches Territorium, was den Fernhandel mit Gewürzen, Seiden- und Baumwollprodukten unter osmanische Kontrolle brachte. Im Levantehandel des 16. bis frühen 18. Jahrhunderts eröffnete sich ein erster Zugang westeuropäischer Handelsorganisationen zum osmanischen Markt. Die mit Beginn der industriellen Revolution weiter zunehmende wirtschaftliche Macht Westeuropas führte schrittweise zu einer gleichsam kolonialen Dominanz der westlichen und zum Niedergang der osmanischen Wirtschaft im Verlauf des 19. Jahrhunderts. Mitte des 20. Jahrhunderts zählte die Republik Türkei politisch und wirtschaftlich zu den Ländern der Dritten Welt.

Die Wirtschaftsgeschichte des Osmanenreichs ist, trotz des Niedergangs im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert, durch erhebliche Anpassungsleistungen gekennzeichnet, die erst in den letzten Jahrzehnten Gegenstand der Forschung geworden sind und heute als eine der Ursachen für den in der Weltgeschichte ungewöhnlich langen Bestand eines großen Reiches angesehen werden. mini|Neue Moschee (Yeni Cami) und der Basar von Eminönü, Istanbul, ca. 1895 mini|Großer Basar (Kapalı Çarşı) von Istanbul

Geschichtlicher Überblick 14. bis 16. Jahrhundert mini|Das Osmanische Reich um 1326 mini|Akçe Sultan Orhans I., Münzstätte Bursa

Das Osmanische Reich entstand zu Beginn des 14. Jahrhunderts als Beylik im Nordwesten Anatoliens aus dem Zerfall der Herrschaft der mongolischen Ilchane. Günstig an alten Handelsrouten zwischen Asien und Europa gelegen, war seine Wirtschaft von Beginn an integriert in den Ost-West-Handel, den Austausch von Rohstoffen, Handelsgütern und Edelmetallen. Seine Nachbarländer, das Byzantinische Reich, die islamischen Länder der Mittelmeerküste sowie das Perserreich, verfügten über hoch entwickelte Wirtschafts- und Währungssysteme. Das sich ausbreitende Osmanische Reich verfügte somit früh über wirtschaftliche Stärke sowie das Potenzial, sie zu nutzen. Dies begünstigte seine militärischen und politischen Erfolge in den folgenden Jahrhunderten. Numismatische Analysen der frühesten osmanischen Münzprägungen zeigen eine nahe Verwandtschaft zu den Münzen der Ilchane und benachbarter anatolischer Beyliks, was – im Gegensatz zu den Aufzeichnungen osmanischer Chronisten – auf enge wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Regionen West- und Zentralanatoliens und ein Fortbestehen der west-östlichen Handelsroute hindeutet. Mit der Eroberung von Bursa 1326 gelangte ein bedeutender Handelsplatz der Seidenstraße unter osmanische Herrschaft. Nach dem Zusammenbruch der mongolischen Herrschaft in Persien verschob sich der Schwerpunkt des Handels von Süd- nach Westanatolien. Auch der Handel über die Ägäishäfen bestand nach der osmanischen Eroberung weiter.

mini|Altun – Sultan Mehmed II., 1481 mini|Machtverhältnisse und Handelswege im östlichen Mittelmeerraum um 1500

Mit der Eroberung Rumeliens ab 1435 und der Einnahme von Konstantinopel 1453 entwickelte sich ein neues Selbstverständnis des Osmanischen Reichs als Großmacht und Erbe sowohl des Byzantinischen Reichs als auch der Tradition des Islams. Während seiner langen Regierungszeit (1444–1446 sowie 1451–1481) führte Sultan Mehmed II. Reformen durch, die das Reich zu einem verwaltungstechnisch und wirtschaftlich zentralistisch und interventionistisch organisierten Staat machten. Den Handel zu fördern und die Kontrolle über die Handelsrouten zu gewinnen, war ein wesentliches Ziel der osmanischen Politik im östlichen Mittelmeerraum. Diese brachte das Reich gleichzeitig in Konflikt mit der bis dahin führenden Handels- und Seemacht, der Republik Venedig. Der Erste osmanisch-venezianische Krieg (1463 bis 1479) endete mit Gebietsverlusten und der Tributpflichtigkeit Venedigs.

Die wachsende Bedeutung des Reichs im Mittelmeerhandel erforderte die Einführung eines allgemein anerkannten Zahlungsmittels. 1477/78 prägte das Osmanische Reich hierfür erstmals eine Goldmünze, den Altun. Franz Babinger vermutete, dass das bei der Eroberung von Konstantinopel erbeutete Gold zur Prägung dieser Münzen verwendet wurde, da das Reich bis zur Eroberung der Minen von Novo Brdo über keine nennenswerten eigenen Goldvorkommen verfügte.Franz Babinger: Das Rätsel um die Goldbeute von Byzanz (1453). In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft. Band 107, 1957, S. 545 ff. online, abgerufen am 30. Juli 2016.

Mehmed II. entmachtete die örtlichen Adelsfamilien, indem er ihnen entweder nicht-erbliche Lehnsgüter (tīmār) zuteilte oder sie durch ihm als „Leibeigene“ (ḳul) unmittelbar untergebene Staats- und Militärbeamte ersetzte. Fromme Stiftungen (evḳāf) wurden eingezogen und in Tımarlehen umgewandelt.Kate Fleet: Mehmed II. In: Charlotte Bretscher-Gisiger (Hrsg.): Lexikon des Mittelalters. Band 6, München 2002. Freier Grundbesitz (mülk) wurde vor allem dann verstaatlicht, wenn er für die Versorgung des Militärs besonders bedeutsam war. Beispielsweise wurde alles Land, auf dem Reis angebaut wurde, in Staatseigentum (miri) überführt, da Reis sich aufgrund seiner Haltbarkeit besonders als Proviant für Feldzüge eignete.

Bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts war der Silbergehalt des Akçe weitgehend konstant geblieben. Die Münze wurde aus 1,15 bis 1,20 Gramm reinen Silbers (tam ayar) geprägt. In den Jahren 1444, 1451, 1460/61, 1470/71, 1475/76 und 1481 wurde der Akçe im Zuge von „Münzerneuerungen“ (tecdid-i sikke), vergleichbar mit der westeuropäischen Praxis des Münzverrufs, wiederholt durch Verminderung der zur Prägung verwendeten Silbermenge abgewertet. Die alten Münzen wurden dabei eingezogen, eigene Beamte (yasakçı ḳul) hatten den Auftrag, alte Münzen zu suchen und zu einem Bruchteil des Marktwertes aufzukaufen. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Silberknappheit in Europa im 15. Jahrhundert wurde die Menge an Münzgeld durch diese Maßnahme zwar vermehrt, die kurzfristigen Gewinne für die Staatskasse und die Förderung des Handels durch die Vermehrung der umlaufenden GeldmengeCarlo M. Cipolla: Currency depreciation in Medieval Europe. European History Review 15, 1963, S. 413–415, , abgerufen am 30. Juli 2016. wurden durch die parallel steigenden Preise allerdings schnell wieder zunichtegemacht. Darüber hinaus führten die mit einer sichtbaren Verkleinerung der Münzen einhergehenden Abwertungen schon 1444 zu einer ersten Revolte der in Silbermünzen bar entlohnten Janitscharen, die sich erstmals erfolgreich eine Solderhöhung erstritten und im Verlauf der späteren Geschichte immer wieder politische Unruhen auslösten.

Die militärische Ausdehnung des Osmanischen Reichs fand in den Kriegen mit den mächtigen Nachbarreichen, dem Habsburger- und Perserreich, ihre Grenzen. Durch das Aufkommen neuer Technologien wie der Feuerwaffen und die Einführung stehender, bar besoldeter Heere wurde die Kriegsführung zunehmend kostspieliger; trotz aller Anstrengungen blieb als Ergebnis nur der territoriale Status quo. Landgewinne, die in den Anfängen der osmanischen Expansion neue Einkommensquellen für die Staatskasse erschlossen hatten, blieben nun aus. Mit der Eroberung der arabischen Kernlande des Islams und der zunehmenden Islamisierung verschob sich die Bevölkerungsmehrheit hin zum sunnitischen Islam. Damit ging eine Abnahme der pragmatischen religiösen Toleranz einher, die als integrierender Faktor der frühen osmanischen Gesellschaft gewirkt hatte. Gleichzeitig entwickelte sich schon unter Süleyman II. der Islam zu einem Instrument der Staatsraison und Legitimierung der Herrschaft des Sultans.

Land- und Steuerregister (defter), welche die Besteuerung der Sandschaks nach Art und Summe aufführten, sind schon aus der Zeit Mehmeds II. erhalten. Unter seinem Nachfolger Bayezid II. ergänzten Gesetzbücher (kanunnāme) , abgerufen am 2. August 2016. die defter, die die Art der Besteuerung, Zeitpunkt und Vorgehen bei ihrer Eintreibung sowie die rechtliche Beziehung zwischen Tımarinhaber und Steuerzahlern in Einzelheiten festlegten. Mit jeder Neuerfassung des Sandschaks wurden auch die kanunnāme angepasst. Unter Süleyman I. erstellte der Kazasker und spätere Schaich al-Islam Mehmed Ebussuud Efendi ein reichsweit gültiges kanunnāme, das unter anderem die Beziehungen zwischen den Sipahi und der Landbevölkerung regelte. Ebussuud leitete das osmanische Steuerrecht aus dem Islamischen Recht nach der hanafitischen Rechtsschule ab: Er begründete die Notwendigkeit von Staatseigentum mit dem Erhalt des allen Muslimen gemeinsam zustehenden Eigentums und definierte die beiden wichtigsten osmanischen Steuern, Landessteuer (çift resmi) und den Zehnten (aşar), nach den hanafitischen Begriffen der charadsch muwazzaf (feste jährliche Landsteuer) und der charadsch muqasama (Erntesteuer). Indem er die aşar mit der charadsch muqasama gleichsetzte, deren Höhe vom Herrscher festgesetzt wurde, lieferte Ebussuud die Begründung, die Abgaben über den „Zehnten“ hinaus zu steigern und somit die Einnahmen der Staatskasse zu vermehren. Dieses Gesetzeswerk (kanun) entwickelte sich im weiteren Verlauf zu einem säkularen, von der Scharia unterschiedenen Gesetzbuch des Osmanischen Reichs. In Bezug auf Besitztitel und Besteuerung staatseigenen Landes (miri) behielt es bis zum Ende des Reichs seine Gültigkeit.

Die finanzielle Belastung durch die andauernden Kriege führte zu entscheidenden Veränderungen in der politischen Struktur des Reichs: Die Verpachtung der Steuerrechte ließ mit den Tımār-Inhabern und Steuerpächtern eine weitgehend autonome neue Elite entstehen, deren Angehörige auch als Produzenten und Händler tätig waren. Vielfach unterstützten sie den Sultan beispielsweise in dessen Konflikten mit den Janitscharen und der ʿUlamā’, gleichzeitig setzten sie gegenüber der Zentralverwaltung ihre eigenen politischen Ideen durch. Bis dahin zentral gelenkte Funktionen des Staats gingen mehr und mehr an regionale Akteure über, die so großen Einfluss und Selbstständigkeit gegenüber der Hohen Pforte gewannen.

17. und 18. Jahrhundert