In dem Kriminalfall Niklas P. wurde der 17-jährige Schüler Niklas P. (* 23. September 1998; † 12. Mai 2016) aus Bad Breisig im Mai 2016 auf dem Heimweg von einem Konzert in Bad Godesberg (Stadtbezirk von Bonn) angegriffen und brutal zusammengeschlagen, so dass er eine Woche später seinen Verletzungen erlag.
Tathergang Niklas P. besuchte am 6. Mai 2016 ein Vorabendkonzert von Rhein in Flammen. Als er sich zusammen mit einer 17-jährigen Freundin und einem 18-jährigen Freund auf dem Heimweg befand, wurde er in Bad Godesberg nahe der Haltestelle Rheinallee von drei Männern angegriffen. Die Männer sprachen ihn und seinen Freund an, dann begannen sie auf ihn einzuprügeln und einzutreten. Mehrere Tritte trafen seinen Kopf. Auch seine Freunde wurden attackiert, als sie ihm zu Hilfe eilten, dabei aber nur leicht verletzt. Erst als weitere Personen zu Hilfe kamen, ließen die Angreifer von ihren Opfern ab. Niklas P. verlor bei dem Angriff das Bewusstsein. Er konnte zunächst von einem Notarzt reanimiert werden, erholte sich jedoch nicht mehr und starb am 12. Mai in der Bonner Uni-Klinik.
Ermittlungen Die Polizei leitete nach der Tat eine intensive Fahndung ein und suchte mit einer Flugblattaktion in Bad Godesberg nach Zeugen. Die Staatsanwaltschaft setzte für die Ergreifung der Täter eine Belohnung von 3000 Euro aus. Aussagen deuteten darauf hin, dass die drei Angreifer Migrationshintergrund hatten. Mehrere Zeugen gaben an, dass zwei der Angreifer von braunem Hauttyp seien, jedoch alle drei akzentfrei Deutsch gesprochen hätten. Das Fahndungsplakat wurde auch in arabischer und türkischer Sprache verteilt.Jürgen Kleikamp: Jugendlicher in Bonn zu Tode geprügelt, WDR, 13. Mai 2016.Attacke in Bonn: Niklas P. von Schläger-Trio lebensgefährlich verletzt – Polizei verteilt Flugblätter, Focus, 12. Mai 2016.Reiner Burger: Fall Niklas P.: Haftbefehl wegen Totschlags erlassen, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. Mai 2016. Nach Informationen des Focus kam es bei der Untersuchung des Tatorts zu einer Ermittlungspanne: Die Polizei habe erst gut sechs Stunden nach der Tat den Tatort abgesperrt und mit der Spurensicherung begonnen. Ein hoher Ermittler habe beklagt, man habe deshalb keine Hinweise mehr gefunden.Axel Spilcker: Totschlag Niklas P.: Spurensicherung kam sechs Stunden zu spät, Focus, 16. Juli 2016. Die Polizei wies die Vorwürfe zurück.Dieter Brockschnieder: Fall Niklas P. in Bad Godesberg: Polizei weist Vorwürfe der Ermittlungspanne zurück, Rhein-Sieg-Anzeiger, 18. Juli 2016.
Mutmaßlicher Haupttäter Ein paar Tage später wurde der damals 20-jährige Walid S. festgenommen, der bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen war. Fall Niklas P.: Verdächtiger war kurz vor der Tat in Schlägereien verwickelt, Spiegel online, 1. Juni 2016. Der Verdächtige bestritt die Tat, verwickelte sich jedoch in Widersprüche. Ein Zeuge identifizierte ihn eindeutig als Täter. Die Rekonstruktion des Tatablaufs ergab, dass Niklas P. aus der Gruppe der Angreifer zunächst verbal provoziert worden war. Nach einem kurzen Wortgefecht hatte der Haupttäter ihn mit einem Hieb gegen die Schläfe zu Boden geschlagen, wo er reglos liegenblieb. Seine Freunde wurden von einem der anderen Täter geschlagen, als sie ihm zu Hilfe eilten. Dann kehrte der Haupttäter zurück und trat Niklas P. mit voller Wucht gegen den Kopf.Christoph Hensgen: Fall Niklas: Bonner Richterin verschiebt Haftprüfung, WDR, 17. Juni 2016.
In der Wohnung von Walid S. fanden Ermittler eine Jacke mit Blutspuren des Opfers. S. gab an, die Jacke nur geliehen zu haben. Der Besitzer der Jacke, der sich wegen eines anderen Delikts in Untersuchungshaft befand, erklärte, die Jacke zwar verliehen zu haben, jedoch nicht an S., sondern an einen anderen Freund. Dieser wurde polizeilich vernommen, dann aber wieder freigelassen.Christian Parth: Nach Tod von Niklas Hundertschaft und Hundestaffel in Bonn-Bad Godesberg, Rhein-Sieg-Anzeiger, 25. Juni 2016.
Im August 2016 ergab ein medizinisches Gutachten, dass die Gefäße im Gehirn des Opfers „vorgeschädigt“ waren. Todesursache sei der Riss einer Ader im Gehirn infolge eines Schlags, der „im Normalfall keine schwerwiegenden Folgen gehabt hätte“, noch vor den Tritten gegen den am Boden Liegenden gewesen. Die Staatsanwaltschaft änderte daraufhin den Vorwurf des Totschlags in Körperverletzung mit Todesfolge,Fall Niklas P. Der erste Schlag war schon zu viel , Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. August 2016. S. blieb wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft.Kristian Frigelj: Fall Niklas P. aus Bonn - Bad Godesberg: "Sind ja beruhigt, wenn es nur ein halber Mord war", N24, 22. August 2016. Der Rechtsmediziner stellte jedoch klar, dass der Schlag auch ohne Vorschädigung hätte tödlich sein können.Ulrike Schödel: Auch im Fall Niklas P. angeklagt, Sechs Jahre Haft für Bonner Walid S. gefordert, Rhein-Sieg-Anzeiger, 18. Juli 2019.
Zweiter Tatverdächtiger Im Juni wurde Roman W., ein weiterer, 21-jähriger Tatverdächtiger verhaftet, der bereits im Mai vorläufig festgenommen, jedoch mangels Beweisen wieder freigelassen worden war. Mordkommission und Oberstaatsanwalt warfen ihm vor, die Begleiter von Niklas P. attackiert und versucht zu haben, auf den reglos am Boden Liegenden „körperlich einzuwirken“. Der Verdächtige schwieg bei der Vernehmung. Angaben zu seiner Herkunft und zu weiteren Mitgliedern seiner Gruppe machten die Behörden nicht. Er wurde ebenfalls als Haupttäter beschuldigt, ein Richter erließ Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags.Fall Niklas P. Verdächtiger bleibt in Haft – neue Erkenntnisse, Rhein-Sieg-Anzeiger, 20. Juni 2016. Im Juli wurde er nach einer Haftbeschwerde wieder freigelassen. Vernehmungen hatten ergeben, dass er die Begleiter von Niklas P. angegriffen habe, doch seien ihm nach Auffassung des Richters die Handlungen von Walid S. nicht zuzurechnen. Damit bestehe bei ihm kein dringender Tatverdacht eines Tötungsdelikts mehr.21-jähriger Verdächtiger im Fall Niklas P. wieder frei, Rhein-Sieg-Anzeiger, 8. Juli 2016.Axel Spilcker: Richter lässt Tatverdächtigen im Fall Niklas P. wieder frei, Focus, 8. Juli 2016.
Im September verprügelte Roman W. nach Angaben der Staatsanwaltschaft zusammen mit einem ebenfalls 21-jährigen Freund einen 29-jährigen Zeugen im Fall Niklas P., um diesen dazu zu bringen, seine belastende Aussage gegen ihn zu revidieren. Dabei schlug und trat er Ermittlungen zufolge minutenlang auf Kopf und Körper des Zeugen ein, der Prellungen und Schürfwunden am Kopf und im Rücken- und Nierenbereich erlitt. Daraufhin kam er wegen Verdunkelungsgefahr erneut in Untersuchungshaft.Rita Klein: Fall Niklas P.: Zweiter Verdächtiger erneut hinter Gittern, General-Anzeiger, 19. September 2016.Rita Klein: Anklage gegen Walid S. und Roman W. erhoben, General-Anzeiger, 20. Oktober 2016.Todesfall Niklas P.: Tatverdächtiger soll Zeugen verprügelt haben, Rheinische Post, 19. September 2016. Im Februar gelang es Roman W. trotz Haft, einen weiteren Zeugen zu bedrohen. Der Zeuge wurde im selben Transporter wie Roman W. von der JVA Köln zur Gerichtsverhandlung in Bonn gefahren., Express, 9. Februar 2017.
Im März wurde Roman W. aus der Haft entlassen, nachdem alle Zeugen vernommen worden waren.Angeklagter Roman W. ist wieder auf freiem Fuß, General-Anzeiger Boon, 29. März 2017. Später erhielt er wegen Beteiligung an einer Schlägerei, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 15 Monaten auf Bewährung.Lisa Inhoffen: Ermittlungen im Fall Niklas Pöhler laufen weiter, General-Anzeiger, 3. Mai 2018.
Prozess Im Oktober wurde gegen Walid S. und Roman W. Anklage erhoben. Niklas’ Mutter Dénise P.Kristian Frigelj: Der Angeklagte Walid S. blickt direkt in die Kameras, Welt N24, 20. Januar 2017. und Katinka F., eine seiner Begleiterinnen in der Tatnacht,Michaela Schwinn: Zeugen belasten Angeklagte schwer, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15. Februar 2017. traten als Nebenklägerinnen auf. Die Anklage gegen S. lautete auf Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei, die zum Tod eines Menschen führte. Zusätzlich warf man ihm eine weitere gefährliche Körperverletzung vor, da er bereits eine Woche vor der Tat einem Jugendlichen am Bahnhof durch einen Schlag mit einer Flasche eine Platzwunde und eine Gehirnerschütterung beigebracht habe.Kristian Frigelj: "Pass auf, da kommen welche, die wollen schlagen", Welt N24, 27. Januar 2017. W. wurde angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei, die zum Tod eines Menschen führte. Sein Verteidiger erklärte, W. bereue, den Belastungszeugen geschlagen zu haben, und kündigte an, W. werde im weiteren Prozessverlauf schweigen.
Ein Zeuge erklärte, Walid S. als Täter zu erkennen. Der 20-jährige Student gab an, schon von Weitem Schreie gehört und dann den Tathergang beobachtet zu haben. Zwei Gruppen hätten sich gegenübergestanden und gestritten, es sei geschubst und gerangelt worden. S. habe Niklas mit voller Wucht gegen den Kopf geschlagen, woraufhin der zu Boden gegangen sei. Dann habe S. ihn gegen den Kopf getreten, dabei „weit mit dem Bein ausgeholt, torwartmäßig, und dann voll durchgezogen.“ Auf Nachfragen des Verteidigers erklärte der Zeuge, Augenbrauen, Gesichtsstruktur und Frisur des Angeklagten wiederzuerkennen, sich dabei aber nur zu 60 Prozent sicher zu sein.Katja Heins: „Der Täter hat weit mit dem Bein ausgeholt, torwartmäßig“, Welt N24, 8. Februar 2017.
Auch Katinka F. und Hiewan B., die mit Niklas P. in der Tatnacht auf dem Heimweg gewesen waren, belasteten die Angeklagten schwer. B. war sicher, beide Täter wiederzuerkennen. Der Verteidiger von S. zweifelte die Aussage an und bestritt erneut die Täterschaft seines Mandanten. F. erklärte, sich wegen Gedächtnislücken an die Schlägerei kaum mehr erinnern und den Hauptangeklagten nicht beschreiben zu können. Den Angeklagten W., der sie mit der Faust an der Schläfe getroffen habe, erkenne sie jedoch zweifelsfrei wieder.
Die ehemalige Freundin von Walid S., die sich mit ihm zur Tatzeit in einer Beziehung befand, bestätigte, dass beide in der Tatnacht zunächst zusammen im Kurpark gewesen seien. S. sei dann zu einer Tankstelle aufgebrochen, um neue Getränke zu besorgen. Sie habe erfolglos versucht, ihn auf ihrem Mobiltelefon anzurufen, bis er anderthalb Stunden später mit einer Flasche zurückgekommen sei. Erst Tage später habe sie von der Schlägerei am Bahnhof erfahren, der nur wenige Meter vom Park entfernt liege. Bald danach hätten Bekannte sie gefragt, ob nicht S. der Täter sein könne. Sie habe gedacht, „der hat bestimmt etwas damit zu tun“. S. habe sich viele Male in ihrer Gegenwart geprügelt, sie erinnere sich nicht an jede einzelne Schlägerei. Sie bestätigte, dass er dabei auch zugetreten habe und ihm schon ein kleiner Anlass zum Zuschlagen reiche.Michaela Schwinn: „Der hat bestimmt etwas damit zu tun“, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. März 2017.
Im weiteren Prozessverlauf wurden durch Zeugen auch weitere Personen als mögliche Täter genannt, darunter der Eigentümer der Jacke, die bei Walid S. gefunden wurde. Aufgrund unklarer und widersprüchlicher Zeugenaussagen forderte am Ende auch die Staatsanwaltschaft den Freispruch von Walid S., an dessen Schuld erhebliche Zweifel bestünden und dem selbst ein Aufenthalt am Tatort nicht nachzuweisen sei. Am 3. Mai 2017 wurde S. vom Tatvorwurf freigesprochen.Freispruch - Mutter an der „Grenze des Ertragbaren“. Welt online, 3. Mai 2017
Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Akten und die komplette Hauptverhandlung im Hinblick auf neue Ermittlungsansätze auszuwerten. Sie gehe davon aus, dass viele Zeugen in dem Verfahren geschwiegen hätten, obwohl sie den Täter kennen würden. Erst wenn man es schaffe, „irgendwie diese Phalanx aus Lügen und Schweigen zu durchbrechen“, könne man weiterkommen. „Lügen und Schweigen“ Staatanwaltschaft sucht neuen Ansatz im Fall Niklas P., Kölner Stadt-Anzeiger, 4. Mai 2017.
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