mini|Wappen von Kaiser Napoleon I.1804–1815

Knapp zehn Jahre nach Ausbruch der Französischen Revolution befanden sich 1798 bereits wieder Schweizer Truppen in französischen Diensten für Napoleon Bonaparte.

Die französische Nationalversammlung hatte 1792 für ihre Bürger die allgemeine Wehrpflicht eingeführt und die Schweizer Truppen des Königs entlassen. Nun, durch den enormen Truppenbedarf der Kriege Frankreichs gegen die europäischen Machtrivalen, wurden sie wieder benötigt.

16 Schweizer Einheiten dienten Napoleon im Zweiten Koalitionskrieg 1798 bis 1802, bei der Niederschlagung der Haitianischen Revolution 1802 und beim Aufbau und Niedergang der napoleonischen Ordnung Europas 1803 bis 1815.

Der Franzoseneinfall 1798 und die Errichtung der Helvetischen Republik als Satellitenstaat Frankreichs wurden zum Ausgangspunkt der Entstehung der heutigen Schweiz.

Schweizer Truppen in fremden Diensten hiess der von Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Staatsverträgen geregelte Solddienst von geführten, ganzen Truppenkörpern im Ausland.

Diese Verträge enthielten ein Kapitel, das die militärischen Angelegenheiten regelte: die sogenannte Kapitulation (oder Privatkapitulation, wenn einer der Vertragspartner ein privater Militärunternehmer war).

Übersicht der Schweizer Truppen in französischen Diensten + Direktorium, Konsulat (1795–1804) #fra Bezeichnung Jahr711. Helvetische Halbbrigade 1798–1805722. Helvetische Halbbrigade 1798–1805733. Helvetische Halbbrigade 1798–1805744. Helvetische Halbbrigade 1798–1800755. Helvetische Halbbrigade 1798–1800766. Helvetische Halbbrigade 1798–1800771. Helvetische Legion 1799–1800782. Helvetische Legion 1799–180079Regiment Beli 1799–1800 + Erstes Kaiserreich (1804–1814/15) #fra Bezeichnung Jahr801. Schweizer Regiment 1805–1815812. Schweizer Regiment 1806–1815823. Schweizer Regiment 1806–1815834. Schweizer Regiment 1806–181584Walliser Bataillon 1805–181185Neuenburger Bataillon 1807–181486Bataillon Stoffel(2. Fremden-Regiment) 1815

Hilfstruppen der französischen Besatzungsmacht während der Helvetischen Republik 1798–1803 mini|Freiheitsbaum auf dem Münsterplatz in Basel im Januar 1798 mini|Helvetische Revolution und Franzoseneinfall 1797/98

Gerade 26 Jahre alt war Napoleone Buonaparte, als er 1795 vom 1. Direktorium der Ersten Französischen Republik zum Oberbefehlshaber der Armee des Innern ernannt wurde. Der Spross korsischen Landadels, mit herausragendem militärischem Talent gesegnet und von brennendem Ehrgeiz erfüllt, wurde durch die chaotischen Umwälzungen der Revolution an die Spitze der Gesellschaft katapultiert. Vier Jahre später wurde er durch einen Militärputsch zum Mitglied des Direktoriums, das er als Erster Konsul entmachten konnte. 1804 krönte sich Napoleon Bonaparte, wie er sich inzwischen nannte, selber als Alleinherrscher zum Kaiser Napoleon I. Er sollte den europäischen Kontinent bis 1815 prägen – im Guten wie im Schlechten – wie kaum ein anderer vor oder nach ihm.

1797, nach seinem siegreichen Feldzug in Italien, brachte eine Reise durch die Schweiz Napoleon zur Überzeugung, dass dort die Lage günstig sei für den Revolutionsexport. Das 2. Direktorium der Ersten Republik beschloss daraufhin, die Alte Eidgenossenschaft in eine Einheitsrepublik nach französischem Vorbild zu verwandeln, und beauftragte den Basler Oberstzunftmeister Peter Ochs mit der Ausarbeitung der VerfassungErste Helvetische Verfassung (Wikisource) für eine «Helvetische» Republik. Zusätzlich verlegte Napoleon eine Division aus Italien nach Versoix bei Genf und besetzte den südlichen Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel im Jura. Die Reaktion der eidgenössischen Behörden des Ancien Régime war erschreckend hilflos.

Der Funke der Helvetischen Revolution ging von Basel aus, wo im Januar 1798 ein Freiheitsbaum errichtet wurde. Die Alte Eidgenossenschaft brach in wenigen Monaten auseinander, endgültig, als noch im selben Jahr die französischen Truppen General Schauenburgs, unter Bruch des Vertrages zum Ewigen Frieden von 1516, die Schweiz besetzten. Nur in der Innerschweiz, im Wallis und in Graubünden gab es längeren Widerstand, der jedoch brachial gebrochen wurde.

Frankreich als Besatzungsmacht richtete die Helvetische Republik als Tochterrepublik ein und schloss mit dem Helvetischen Direktorium bereits 1798 ein förmliches Offensiv- und Defensivbündnis ab: Aufhebung der bisherigen Neutralität (die Schweiz wurde vom Protektorat Frankreichs zu dessen Vasallenstaat); Vereinbarung der gegenseitigen offensiven und defensiven Hilfestellung (Schweizer Truppen in französischen Diensten konnten nun auch offiziell im Angriffskrieg verwendet werden); Freie Passage für Frankreichs Truppen über die Heerstrassen durch das Wallis, die Pässe Simplon und Grosser Sankt Bernhard sowie entlang des Hochrheins und Bodensees (eines der Hauptziele Napoleons); Zusage der Salzversorgung an die Eidgenossen.

Auszug aus der darauf folgenden Kapitulation: Ein Korps von 18'000 Mann in 6 Brigaden; Die Halbbrigade aus einem grossen und kleinen Stab und 3 Bataillonen bestehend; Das Bataillon aus 8 Füsilier- und 1 Grenadierkompanie zusammengesetzt; Der grosse Stab mit 12 Offizieren und 4 Unteroffizieren: 1 Brigadekommandant, 4 Bataillonskommandanten, 1 Quartiermeister, 3 Adjutant-Majore, 3 Feldärzte, 3 Adjutant-Unteroffiziere, 1 Train-Unteroffizier; Der kleine Stab mit 2 Unteroffizieren, 8 Soldaten und 4 Nicht-Kombattanten: 1 Tambourmajor, 1 Tambour-Korporal, 8 Bläser, 2 Handwerker (Gamaschenschneider, Schuster, Schneider, Büchsenmacher); Die Füsilierkompanie mit 123 Mann: 1 Kommandant, 1 Leutnant, 1 Unterleutnant, 1 Feldweibel, 1 Fourier, 4 Wachtmeister, 8 Korporale, 104 Füsiliere, 2 Tambouren; Die Grenadierkompanie mit 83 Mann: 1 Kommandant, 1 Leutnant, 1 Unterleutnant, 1 Feldweibel, 1 Fourier, 4 Wachtmeister, 8 Korporale, 64 Grenadiere, 2 Tambouren; Die Halbbrigade, geführt von einem Obersten, die Brigade von einem Brigade-General und über ihnen, als oberster Chef der Truppen, der Divisions-General; Die (obwohl Bestandteil der französischen Armee!) eigene Gerichtsbarkeit mit einem in Basel angesiedelten Kriegsgericht, mit dem Kommandanten der 2. Halbbrigade als permanentem Präsidenten, 1 Komissär des Helvetischen Direktoriums, 1 Berichterstatter, 1 Schreiber und 6 Richtern (2 Hauptleuten, 2 Leutnants, 1 Unterleutnant und 1 Unteroffizier); Die Uniform blau (ab 1803 rot) mit verschiedenfarbigen Aufschlägen und Kragen je nach Halbbrigade (ab 1803 die 1. Halbbrigade weiss, die 2. blau und die 3. gelb), bestehend aus 1 Uniformrock, 1 weisse Weste, 1 weisse Hose, 1 schwarzer Filzhut, die Uniformknöpfe mit der Nummer der Halbbrigade (1. bis 3. von gelber und 4. bis 6. Halbbrigade weisser Farbe), die Offiziere mit silbernen Achselstücken und Gradabzeichen (auf eigene Rechnung zu beschaffen); Die Ausrüstung: 1 Tornister, 2 Paar Schuhe, 2 Paar Gamaschen, 2 Paar Strümpfe, 2 Hemden, 1 Arbeitskittel, 1 Ledersack mit persönlich zu beschaffenden Gegenständen (Nastücher, Bürsten, Messer usw.); Die Bewaffnung: 1 Gewehr, 1 Patronentasche mit Putzzeug, 1 Gewehrriemen, 1 Bajonett, persönliches Lederzeug. Die Unteroffiziere ab Wachtmeister trugen einen Säbel und die Offiziere einen Degen.

Da die Helvetische Republik zu wenig Gewehre aus eigener Produktion und zumeist nur in ungenügender Qualität bereitstellen konnte, wurde von General Schauenburg aus den französischen Zeughäusern Grenoble, Metz, Mainz, Neuf-Brisach und Hünigen das Standardgewehr der napoleonischen Zeit abgegeben: Das französische Infanteriegewehr Modell 1777, aus der königlichen Waffenfabrik in Charleville (in den Ardennen), war ein Vorderlader mit Kaliber 17,5 mm, 146 cm (188 cm mit Bajonett) Länge über alles und 4,12 kg (4,46 kg) Gewicht. Es hatte ein neunzehnteiliges Feuersteinschloss und verschoss Patronen, bestehend aus einer Papierhülse mit Schwarzpulver und Kugel. Der Schütze musste die Papierhülse oben mit der Kugel mit den Zähnen abbeissen, etwas Pulver aus der offenen Papierhülse in die Pulverpfanne des Schlosses schütten, die Kugel aus dem Mund in den Lauf gleiten lassen, mit dem Ladestock das speichelfeuchte Papierstück vor die Kugel stopfen, das Schloss spannen, zielen und abdrücken. Als durchschnittliche Schusskadenz ergab sich ungefähr ein Schuss pro Minute. Als maximale Schussdistanz wurden 234 m angegeben, wobei die Wirkung über 130 m praktisch ausblieb. mini|Kantone der Helvetik Vom Sollbestand von 18'000 Mann hatten die 19 helvetischen Kantone, mit insgesamt knapp 350'000 männlichen Bewohnern, folgende Kontingente aufzubringen:

Bellinzona 360 Mann, Zürich 2'370, Waldstätten 820, Basel 500, Oberland 510, Baden 580, Léman 1'750, Solothurn 460, Freiburg 940, Bern 1'970, Aargau 670, Luzern 950, Schaffhausen 310, Linth 1'050, Lugano 780, Wallis 460, Thurgau 820, Säntis 1'330 und Graubünden 1'370.

Als Sammlungsplätze wurden von Schauenburg Bern, Freiburg, Lausanne und Basel vorgegeben und vom Helvetischen Direktorium noch Thun beigefügt. Sie mussten deshalb teilweise von der französischen Besatzung geräumt werden. Von den untergeordneten Werbeplätzen Vevey, Nyon, Yverdon, Avenches, Luzern, Zürich, Frauenfeld, St. Gallen und Appenzell wurden die Rekruten in Gruppen von 20 bis 30 Mann dorthin geführt.

Bezeichnung, Einsatzdauer(71fra) 1. Helvetische HalbbrigadePaul de Vallière, Henry Guisan, Ulrich Wille: Treue und Ehre, Geschichte der Schweizer in fremden Diensten (Übersetzt von Walter Sandoz). Les Editions d’art ancien, Lausanne 1940. 1798–1805(72fra) 2. Helvetische Halbbrigade 1798–1805(73fra) 3. Helvetische Halbbrigade 1798–1805(74fra) 4. Helvetische Halbbrigade 1798–1800(75fra) 5. Helvetische Halbbrigade 1798–1800(76fra) 6. Helvetische Halbbrigade 1798–1800 Jahr, Vertragspartner 1798, Offensiv- und Defensivbündnis mit Kapitulation der Ersten Französischen Republik mit dem Direktorium der Helvetischen Republik. Bestand, Formation Vom Sollbestand, 18'000 Mann in 6 Halbbrigaden, wurden bis Ende Mai 1799 effektiv weniger als ein Viertel davon erreicht, rund 4'000 Mann (1. Halbbrigade: 98/935 Offiziere/Mann; 2.: 92/643; 3.: 64/500; 4.: 87/367; 5.: 89/617; 6.: 79/567; Total: 509 Offiziere, 3587 Mann. Gefordert waren 775 Offiziere und 17'225 Mann).

Zudem waren die Desertionszahlen horrend (die Versorgung im ausgebeuteten Land war meist katastrophal und die Soldauszahlung unregelmässig, wenn überhaupt).

1800, im Januar, wurde deshalb die Anzahl der Halbbrigaden von sechs auf drei reduziert: Die 4. Halbbrigade wurde mit der 2., die 5. mit der 2. und die 6. mit der 1. Halbbrigade verschmolzen. Im Versuch, die Desertionen zu vermindern, wurden die drei Halbbrigaden zusätzlich nach Frankreich verlegt. Herkunft Kader,Truppe Aus der Helvetischen Republik.Fernando Bernoulli: Die helvetischen Halbbrigaden im Dienste Frankreichs 1798–1805. Verlag Huber, Frauenfeld 1934, Anhang: Liste der höheren Offiziere in den sechs helvetischen Halbbrigaden (Anfangsetat):