Verwaltungswirte sind Verwaltungsbeamte des mittleren nichttechnischen Dienstes oder gehören als Diplom-Verwaltungswirte mit einem Hochschulabschluss auf Bachelor-Niveau zur Laufbahngruppe des gehobenen nichttechnischen Dienstes. Die berufliche Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt kann nach einem Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte erfolgen. Diese Seite beschränkt sich auf Verwaltungswirte des mittleren nichttechnischen Dienstes.

Voraussetzungen Allgmeine schulische Voraussetzung für Verwaltungswirte des mittleren Dienstes ist mindestens ein Zeugnis der Mittleren Reife. Nach einer erfolgreichen Bewerbung findet in der Regel ein mehrstündiger schriftlicher Eignungstest statt. Nach Bestehen werden die Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Bei geeigneten Bewerbern erfolgt zum Schluss eine amtssärztliche Untersuchung. Bei manchen Behörden kann zudem eine Assessment Centeraufgabe Teil des Auswahlverfahrens sein (Vortrag oder Gruppendiskussion).

Ausbildung Die Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst dauert zwei bis drei Jahre und beginnt mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf als Sekretäranwärter.

Die Ausbildung verläuft dual, das heißt, sie gliedert sich in Theorie- und Praxisphasen. Im theoretischen Unterricht erlernt man: Staats- und Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Bürgerliches Recht, Recht des öffentlichen Diensts, Öffentliche Finanzwirtschaft, Verwaltungsorganisation, Informationstechnik sowie Vergaberecht.

Aufgaben Das Aufgabenspektrum von Verwaltungswirten erstreckt sich von allgemeiner Büroarbeit bis hinzu der Beratung von Bürgern. Der Einsatz erfolgt dabei in der Bundesverwaltung, den Verwaltungen der Bundesländer und den Kommunalverwaltungen (Städten, Landkreisen, Gemeinden).

Siehe auch Diplom-Verwaltungswirt (FH)

Weblinks Verwaltungswirt / Verwaltungswirtin: Beamten-Ausbildung im mittleren Dienst auf der Website des Ausbildungspark Verlags

Kategorie:Beruf oder berufliche Tätigkeit des Öffentlichen Dienstes Kategorie:Recht des Öffentlichen Dienstes (Deutschland)

https://lbv.landbw.de/-/neues-gesetz-über-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezügen