Der Wissenschaftliche Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (, SCOEL) wurde 1995 von der Europäischen Gemeinschaft eingerichtet (95/320/EG).Kommission verabschiedet Beschluss zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission, abgerufen am 23. Juni 2015. Im Jahr 2014 wurde die Arbeit des Ausschusses durch den Beschluss 2014/113/EU der Europäischen Kommission neu geregelt.Wissenschaftlicher Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission, abgerufen am 23. Juni 2015. Nach diesem Beschluss ist es die Aufgabe des Ausschusses die Kommission bezüglich der toxikologischen Bewertung von Chemikalien zu beraten, Verfahren für die Ableitung von Grenzwerten für berufsbedingte Expositionen gegenüber chemischen Arbeitsstoffen festzulegen und Empfehlungen für Grenzwerte auszusprechen.
Die Ableitung von Grenzwerten geschieht unter Verwendung einer veröffentlichten MethodikMethodology for the Derivation of Occupational Exposure Limits Scientific Committee on Occupational Exposure Limits (SCOEL), englisch, PDF. und gemäß den EU-Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG. Die Empfehlungen können sich auf biologische Grenzwerte, die durchschnittliche Konzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft während einer achtstündigen Exposition (, TWA) oder die Konzentration eines Arbeitsstoffes in der Luft während einer Kurzzeitexposition (, STEL) beziehen. Die Empfehlungen des Ausschusses sind die Basis der EU-Arbeitsplatzgrenzwerte,Herkunft deutscher Luftgrenzwerte GESTIS, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abgerufen am 23. Juni 2015. welche Relevanz haben für die nationale Grenzwertsetzung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.Begründungen zu Arbeitsplatzgrenzwerten Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, abgerufen am 23. Juni 2015.
Höchstens 21 unabhängige wissenschaftliche Sachverständige aus den Bereichen Chemie, Toxikologie, Epidemiologie, Arbeitsmedizin und Betriebshygiene werden nach dem Beschluss 2014/113/EU zu Mitgliedern des Ausschusses ernannt. Die Mitglieder werden so ausgewählt, dass das nötige wissenschaftliche Kenntnisspektrum abgedeckt ist und eine ausgewogene geografische Zusammensetzung des Ausschusses gewährleistet ist. Die Mitglieder des Ausschusses werden für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. Die deutschen Toxikologen Helmut Greim, Hermann Bolt und Andrea Hartwig waren in den vergangenen Jahren Mitglieder des Ausschusses.
Siehe auch Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert)
Einzelnachweise
Weblinks Wissenschaftlicher Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition: SCOEL Recommendations (Empfehlungen). (PDF; 397 kB), Mai 2013
Kategorie:Organisation (Arbeitsschutz) Kategorie:Chemikalienrecht (Europäische Union) Kategorie:Organisation (Toxikologie)