Die Heimerziehung in Deutschland ist regelhaft eine Hilfe zur Erziehung des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Form der Fremdunterbringung in einer betreuten Wohnform anstatt in der Familie. Daneben existiert die Geschlossene Heimunterbringung nach BGB, welche allerdings nicht in allen Bundesländern zur Anwendung kommt. mini|Tür des ehemaligen Kinderheim Sperlingshof Zur Heimerziehung in der DDR siehe Heimerziehung in der Deutschen Demokratischen Republik.
Geschichte der Heimerziehung in Deutschland Mittelalter und Neuzeit miniatur|Betsaal im Rauhen Haus (ca. 1845) Die Heimerziehung in Deutschland entstand aus der Armenfürsorge im Mittelalter. Neben Kindern und Jugendlichen wurden in Armenhäusern Alte, Kranke und geistig Verwirrte versorgt. Armenhäuser waren z. T. geschlossene Anstalten. In der Neuzeit wurden zunehmend Waisenhäuser gegründet. Ab der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden, zunächst in den protestantischen Gebieten und ab dem 19. Jahrhundert in ganz Deutschland, Rettungshäuser gegründet. Neben der reinen Versorgung wurde auf die Erziehung verwaister und verwahrloster Kinder und Jugendlichen, u. a. durch den Abschluss einer Handwerksausbildung, geachtet. Für diese Zeit kann, das „Rauhe Haus“ von dem Theologen Johann Hinrich Wichern in Hamburg beispielhaft genannt werden.
Diese beiden Entwicklungslinien der Heimerziehung sind in der alten Bundesrepublik bis in die 1970er Jahre erkennbar: Aus der Armenfürsorge entwickelten sich Fürsorgeerziehungsheime, in denen bis zu mehrere hundert Zöglinge unter strafvollzugsähnlichen Bedingungen getrennt nach Geschlechtern lebten. Hier wurden straffällige, sozial auffällige, geistig oder körperlich behinderte oder psychisch kranke Kinder und Jugendliche diszipliniert und aus dem öffentlichen Leben verbannt. In den Waisenhäusern entwickelten sich z. T. ambitionierte Konzepte zur Erziehung alleinstehender Kinder und Jugendlicher in alters- und geschlechtsgemischten familienähnlichen Gruppen. Die Zweiteilung fand schließlich in den 1920er Jahren ihren Niederschlag im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (vgl. Jugendwohlfahrtsgesetz), wo zwischen Fürsorgeerziehung und Hilfe zur Erziehung unterschieden wurde.
Zeit des Nationalsozialismus
mini|Schüler beim Physikunterricht in einer Napola In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Fürsorgeerziehungsanstalten zur Disziplinierung unliebsamer Elemente eingesetzt. Mangelnde Konformität wurde als Verwahrlosung interpretiert und mit Maßnahmen der Fürsorgeerziehung beantwortet/bestraft. Dies entwickelte sich zu einem System von Bewährung und Selektion, in dem die „Schwererziehbaren“, „Unerziehbaren“ oder sonst wie Marginalisierten übrigblieben und als Unbrauchbare definiert und behandelt wurden. Z. T. führten Einrichtungen der Fürsorgeerziehung selbst Selektionen von geistig und körperlich Behinderten durch. Dermaßen selektierte Kinder und Jugendliche konnten dann als „lebensunwert“ sterilisiert oder ermordet werden (vgl. Opfer der Rassenhygiene).
In den 1930er- und 1940er-Jahren stellten die Lebensbornheime eine besondere Form der Heimerziehung dar. Das Ziel der Lebensbornheime war es, auf der Grundlage der nationalsozialistischen Rassenhygiene und Gesundheitsideologie die Erhöhung der Geburtenrate „arischer“ Kinder herbeizuführen. Dies sollte durch anonyme Entbindungen und Vermittlung der Kinder zur Adoption – bevorzugt an Familien von SS-Angehörigen – erreicht werden.dradio.de, Kalenderblatt
Andererseits wurde die Fürsorge der Heimerziehung ideologisch für eigene politische Zwecke benutzt. Es wurden, u. a. Nationalpolitischen Erziehungsanstalten (auch: Napola – Nationalpolitische Lehranstalt) oder die Adolf-Hitler-Schulen gegründet. Diese Anstalten wurden nach 1933 als „Gemeinschaftserziehungsstätten“ gegründet. Ihre Aufgabe bestand in der Heranbildung des nationalsozialistischen Führernachwuchses.Dirk Gelhaus, Jörn-Peter Hülter: Die Ausleseschulen als Grundpfeiler des NS-Regimes, Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, ISBN 3-8260-2460-5, S. 73.Denkschrift Die Adolf-Hitler-Schule. Verlag der Deutschen Arbeitsfront, Berlin 1937, S. 4.
Mit der Weisung vom 5. November 1943 erteilte Hitler den Befehl, Kriegswaisen nicht mehr in Waisenhäusern zu erziehen, sondern in Heimschulen (u. a. Adolf-Hitler-Schulen, Napola), Kinderheimen der NSV und Heimen des Lebensborns. Es sollte sichergestellt werden, dass die Waisen ausschließlich in Obhut des Staates und nicht von Verwandten erzogen werden.Volker Koop: Dem Führer ein Kind schenken. Die SS-Organisation Lebensborn e. V. Böhlau Verlag 2007Schriftgutverwaltung – EHRI, 1. Januar 1942 – 31. Dezember 1945
Nach dem gescheiterten Attentat vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler wurden 46 Kinder und Jugendliche der Widerstandskämpfer von der Gestapo verschleppt und in das Kinderheim im Borntal in Bad Sachsa gebracht. Geplant war, bis zu 200 Kinder und Jugendliche in Bad Sachsa zu internieren. Sie wurden ihrer Identität beraubt und bekamen neue Namen. Später sollten die jüngeren Kinder zur Adoption in SS-Familien freigegeben werden und die älteren Kinder in Nationalpolitischen Erziehungsanstalten untergebracht werden. Ziel war eine komplette Umerziehung der Kinder für „Führer, Volk und Vaterland“.„Sippenhaft“: Wie Hitler sich an Kindern rächte bei NDR 1 vom 18. Juli 2019
Nachkriegszeit miniatur|Ein evangelisches Kinderheim 1957 in Frankfurt Zur Heimerziehung in der DDR siehe Heimerziehung in der Deutschen Demokratischen Republik.
In der Zeit nach dem Krieg beschäftigten die ca. 3000 Heime und Anstalten häufig noch dasselbe Personal, das bereits während der Zeit des Nationalsozialismus dessen Erziehungskonzepte umgesetzt hatte. Immer wieder kam es zu willkürlichen und entwürdigenden Bestrafungen oder die Fürsorgezöglinge wurden eingesperrt. Oft mussten sie gewerbliche Tätigkeiten ausüben, ohne dafür vergütet zu werden und ohne rentenversichert zu sein. Viele Jugendliche wurden auch an Bauern verliehen, um dort zu arbeiten. Den Bauern wurde dabei oft die Pflegschaft über die Kinder und Jugendlichen übertragen. Die Behandlung war oft menschenunwürdig. Die Jugendlichen wurden als billige Arbeitskraft gebraucht, da ein Pflegschaftsverhältnis kein Arbeitsverhältnis sein kann, weil es sich gegenseitig ausschließt. Eine berufliche Bildung wurde ihnen dabei nicht zuteil.. Abgerufen am 3. April 2024. Viele der Missstände wurden dadurch möglich, dass die Heimaufsicht in dieser Zeit praktisch auf ganzer Linie versagte. Dies hatte strukturelle Gründe, denn Leistungserbringung und die Aufsicht darüber lagen in einer Hand bei ein und derselben Behörde. Hinzu kam die oftmals mangelhafte personelle (zu wenig und häufig schlecht qualifiziertes Personal) und räumliche (zu wenig Platz, daraus resultierend zu geringe Privatsphäre sowie schlechte sanitäre Bedingungen) Ausstattung der Heime, der als Folge des Krieges eine große Zahl von zu betreuenden dabei aber häufig traumatisierten Kindern gegenüber stand.
1953 wurde das RJWG durch das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) abgelöst und 1961 novelliert. Die Zuständigkeit für die Heimaufsicht wechselte vom Bund auf die Länder. Obwohl verbesserte rechtliche Bedingungen geschaffen wurden, änderte sich die Lage der Kinder und Jugendlichen in der Fürsorge zunächst kaum. Das neue Recht verpflichtete Fürsorgeeinrichtungen und Pflegestellen auf das Kindeswohl. Pflegekinder durften nur noch zu häuslichen und familiären Arbeiten herangezogen werden, die ihren Kräften entsprachen und ihre körperliche, geistige und sittliche Entwicklung nicht beeinträchtigten.
Die Kritik an den ungeeigneten, herabwürdigenden und willkürlichen Erziehungsmethoden wurde immer stärker. Durch Skandale, wie z. B. den sexuellen Missbrauch durch Erziehungspersonen, wurden die Missstände immer bekannter. Die EKD bilanzierte 2013 die Situation in evangelischen Heimen in den Nachkriegsjahrzehnten:
Viele Kinder und Jugendliche in den Heimen wurden Opfer von Gewalt, Demütigungen und sexuellem Missbrauch. Diese Taten wurden vielfach durch Mit-Zöglinge ausgeübt, von den Erziehern aber häufig nicht unterbunden. Viele Betroffene berichten aus ihrer Heimzeit von einer Atmosphäre emotionaler Kälte. Quellen belegen, dass dem Erziehungspersonal zum Teil ein liebevoller Umgang mit den Kindern untersagt wurde. Auch Freundschaften unter den Bewohnern waren nicht gern gesehen. Nur wenige Jugendliche in Heimerziehung hatten die Gelegenheit zum Besuch eines Gymnasiums oder einer anderen weiterführenden Schule. Ein Teil der nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen absolvierte eine Lehre, aber die Mehrheit der Fürsorgezöglinge wurde im Heim zu gering qualifizierten, oftmals körperlich anstrengenden Arbeitsleistungen verpflichtet, die überwiegend nicht sozialversicherungspflichtig waren. Diese von vielen Betroffenen als Zwangsarbeit angesehene Arbeit im Heim führt zu Fehlzeiten bei der Rentenversicherung.Michael Häusler: Ehemalige Heimkinder wollen ihre Akte. In: Verband kirchlicher Archive in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche: Aus evangelischen Archiven. 2013. S. 12f.
Einer größeren Öffentlichkeit wurden die skandalösen Zustände in der Heimerziehung durch die „Heimkampagne“ der Studentenbewegung der 1960er-Jahre zugänglich gemacht. Hier engagierten sich auch Andreas Baader und Ulrike Meinhof, die das Drehbuch für den Film Bambule schrieb, in dem die Missstände in den Heimen thematisiert wurden. In der so genannten „Heimrevolte“ flohen viele Jugendliche aus den Heimen und wurden von Studenten-Wohngemeinschaften aufgenommen oder sie wurden Trebegänger. Die Revolte führte zur Veränderung der Konzepte in der Heimerziehung und zur Entwicklung eines erweiterten Kanons der Hilfen zur Erziehung. Entsprechend benannte sich die „Internationale Gesellschaft für Heimerziehung“ in „Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen“ um.Homepage der IGfH So wurden Wohngruppen gegenüber Heimen zunehmend als Wege bevorzugt.
21. Jahrhundert
miniatur|Ehemalige Heimkinder Demo April 2010, Prügelnonne von Jacques Tilly. miniatur|Ehemalige Heimkinder Kundgebung