Korruption in der FIFA steht für einen Komplex von Korruptions- und Geldwäscheskandalen, die vom Weltfußballverband FIFA seit 1991 ausgehen. Die Vorwürfe gegen die Organisation beziehen sich unter anderem auf die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften 2018 an Russland und 2022 an Katar sowie die Vergabe von Sponsoring- und Vermarktungsrechten durch einzelne Funktionäre der FIFA, insbesondere im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Am 27. Mai 2015 wurde wegen des Korruptionsverdachts bezüglich der Weltmeisterschaftsvergaben die FIFA-Zentrale in Zürich durchsucht. Unabhängig davon wurden am selben Tag sieben FIFA-Funktionäre verhaftet.

Entwicklung Von 1991 bis 2015 sollen etwa 150 Millionen US-Dollar Schmiergelder an die FIFA und ihre Funktionäre geflossen sein. Nachdem Sepp Blatter 1998 als Nachfolger von João Havelange zum FIFA-Präsidenten gewählt worden war, sah dieser sich ersten Bestechungsvorwürfen ausgesetzt.Holger Gertz: Jesus lebt. In: Süddeutsche Zeitung. 27. Mai 2015, S. 3. Nach den Vergaben der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 erhärteten sich die Korruptionsvorwürfe gegen die FIFA im Jahr 2010. So sollen nach den Bekundungen eines Ausschussmitglieds der Sektion Südamerika im Vorfeld der Katar-Bewerbung Stimmen gekauft worden sein. Zwei der 24 Mitglieder des Exekutivkomitees, die Vertreter von Tahiti und von Nigeria, sollen demnach ihre Stimmen für die Vergabe zum Kauf angeboten haben. Seitens der FIFA wurden die Vorwürfe zwar zurückgewiesen,Die Weltwoche Nr. 49: Arroganz des Abendlandes. Zürich, 9. Dezember 2010. konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Am 1. Juni 2014 wurde der Korruptionsverdacht nochmals erhärtet, nachdem die Sunday Times gemeldet hatte, dass mehrere Millionen US-Dollar geflossen seien, um eine Abstimmung zugunsten der Austragung in Katar (2022) herbeizuführen. Die Zeitung wollte sogar im Besitz konkreter Beweismittel sein.

Anfang September 2014 legte FIFA-Chefermittler Michael J. Garcia der FIFA einen Bericht vor, der Unregelmäßigkeiten bezüglich der Vergabe der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 zum Gegenstand hatte. Von einer Veröffentlichung wurde abgesehen. Der deutsche Richter Hans-Joachim Eckert wertete als Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission das Dokument aus; er attestiert „einen Mangel an Transparenz“, der geeignet sei, einen „negativen Eindruck“ zu vermitteln, unterstellt zugunsten der FIFA jedoch, dass die Wahl zur Vergabe der Weltmeisterschaften nicht beeinflusst worden sei.

Neues Ethikreglement 2018

Der FIFA-Rat verabschiedete am 10. Juni 2018 in Moskau ein neues Ethikreglement, das am 12. August 2018 in Kraft trat.FIFA-Ethikreglement Ausgabe 2018 (PDF-Dokument) Abgerufen am 16. August 2018 Dieser neue Ethikkodex wurde dafür kritisiert, dass Korruption darin kein Strafbestand mehr sei und dass Bestechungen und Spielmanipulationen nur zeitlich beschränkt untersucht werden könnten. In der deutschen, englischen und spanischen Version des neuen Ethik-Codes wurde das Wort „Korruption“ gestrichen. Zudem wurde der neue Paragraph 22.2 des FIFA-Ethikcodes eingeführt, der sämtlichen Spielern, Spielervermittlern und Fußball-Offiziellen verbietet, öffentlich verleumderische Aussagen über die FIFA und die dem FIFA-Ethikcode unterstellten Personen zu treffen. Bei einem Verstoß gegen die Vorschrift drohen eine Geldstrafe von umgerechnet mindestens 8.800 Euro und eine bis zu zweijährige Sperre von allen Fußballtätigkeiten. Die FIFA wies die Vorwürfe zurück und erklärte unter anderem, die Umbenennung des bisherigen Titels des Artikels „Bestechung und Korruption“ in „Bestechung“ sei aus Gründen der sprachlichen Klarheit erfolgt und habe keine wesentliche Auswirkung auf die eigentlichen Vergehen.

Strafanzeige der FIFA gegen Unbekannt Am 18. November 2014 erstattete die FIFA im Rahmen der Ergebnisse des Garcia-Berichts Strafanzeige gegen Unbekannt. Am 10. März 2015 wurde daraufhin das Strafverfahren eingeleitet. Im Auftrag der Schweizer Bundesanwaltschaft wurden am Morgen des 27. Mai 2015 im FIFA-Hauptquartier auf IT-Systemen abgelegte Unterlagen im Zusammenhang mit den Vergaben der beiden kommenden Fußball-Weltmeisterschaften an Russland und Katar sichergestellt.Strafverfahren wegen WM-Vergabe – Staatsanwaltschaft durchsucht Fifa-Zentrale. Süddeutsche Zeitung, 27. Mai 2015, abgerufen am 27. Mai 2015.

Die Bundesanwaltschaft ging dem Verdacht nach, dass Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Schweizer Boden ausgegangen sind. Sie ermittelte wegen des Verdachts ungetreuer Geschäftsbesorgung ( Ziff. 1 Abs. 3 StGB) sowie wegen Geldwäscherei ( StGB). Nach geltendem Recht konnte nicht wegen Privatkorruption ermittelt werden, ein solcher Strafbestand war erst in Vernehmlassung.Wer sich strafbar macht. In: NZZ.ch. 3. Juni 2015, abgerufen am 3. Juni 2015.Privatbestechung soll kein Offizialdelikt sein. In: NZZ.ch. 3. Juni 2015, abgerufen am 3. Juni 2015. Im Anschluss wurden durch die Bundeskriminalpolizei (BKP) und durch die BA zehn Personen einvernommen. Dabei handelte es sich um Mitglieder des Exekutivkomitees 2010, die an den Wahlen der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 teilgenommen hatten. Dieser Fall hat mit den gleichentags erfolgten Verhaftungen nur soviel gemeinsam, dass diese koordiniert erfolgten, um eine Kollusion der Verdächtigen zu vermeiden.

Bestechungsgelder für Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte in Amerika mini|250px|Das Hotel Baur au Lac, in dem am 27. Mai 2015 sieben FIFA-Funktionäre festgenommen wurden

Am 27. Mai 2015 wurden am Morgen zunächst sechs Funktionäre der FIFA im Auftrag des Bundesamts für Justiz (BJ) aufgrund eines US-Verhaftungsersuchens in Auslieferungshaft genommen, am Vormittag wurde eine weitere Person festgenommen. Die Verhaftungen erfolgten durch die Zürcher Kantonspolizei, die Betroffenen wurden im Zürcher Hotel Baur au Lac gestellt. Das Gesuch datiert gemäß der Sprecherin des Bundesamts auf den 21. Mai 2015, es wurde durch das Office for International Affairs des Justizministeriums der Vereinigten Staaten ausgestellt.

Den Personen wurde gemäß dem BJ vorgeworfen, Bestechungsgelder durch Vertreter von Sportmedien und von Sportvermarktungsunternehmen in einem Volumen von insgesamt über 150 Millionen US-Dollar angenommen zu haben. Als Gegenleistungen sollen diese Medien-, Vermarktungs- und Sponsoringrechte bei Fußballturnieren in den USA und Lateinamerika erhalten haben. Es ging dabei um Vorfälle, die bis ins Jahr 1991 zurückreichen.

Die wesentlichen Fakten und Namen in dieser Causa waren schon seit der Publikation des 113-seitigen Untersuchungsberichts bekannt, den die Integritätskommission der CONCACAF im April 2013 publiziert hatte. Daher waren die Verhaftungen, so die Neue Zürcher Zeitung, nicht überraschend. Vielmehr sei das lange Zögern der US-Justizbehörden «erstaunlich». Pikant sei zudem gewesen, dass Jeffrey Webb, der in die Bestechungsfälle involviert war, besagte Untersuchung initiiert hatte.

Das BJ gab am gleichen Nachmittag die Namen der inhaftierten Personen bekannt:

Nach der Anhörung am Nachmittag des gleichen Tages wurde bekannt, dass sich sechs der sieben inhaftierten Personen der Auslieferung widersetzen wollten. Gemäß Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten werde das BJ für diese Personen die USA auffordern, innerhalb von 40 Tagen ein formelles Auslieferungsersuchen zu stellen, damit das Verfahren fortgesetzt werden kann. Die siebte Person signalisierte Bereitschaft für eine vereinfachte Auslieferung, sie könne umgehend den US-Behörden übergeben werden. Mit Stand März 2016 war Figueredo nach Uruguay ausgeliefert, Sánchez, Marin und Webb in die USA.

Am Abend teilte die Ethikkommission der FIFA mit, dass sie gestützt auf Art. 83 Abs. 1 des FIFA-Ethikreglements auf Grund der neusten Erkenntnisse elf Personen für Fußballaktivitäten gesperrt habe. Dabei handelte es sich neben den oben genannten, in Zürich inhaftierten Personen um Jack Warner, Nicolás Leoz, Chuck Blazer und Daryll Warner.

Im Zusammenhang mit den US-amerikanischen Ermittlungen veröffentlichte Interpol am 3. Juni ein internationales Festnahmeersuchen, eine sogenannte Red Notice, für sechs weitere Personen. Es handelte sich dabei um die ehemaligen FIFA-Funktionäre Jack Warner und Nicolás Leoz sowie vier Geschäftsleute aus dem Sportmarketingbereich: Alejandro Burzaco sowie Hugo und Mariano Jinkis, alle drei aus Argentinien, außerdem José Margulies aus Brasilien.. Pressemitteilung von Interpol auf deren Website, 3. Juni 2015, abgerufen am 6. Juni 2015 (englisch)

Am 3. Dezember 2015 wurden mit Alfredo Hawit, dem erst kurz zuvor gewählten Präsidenten von CONCACAF, und Juan Ángel Napout, Präsident von CONMEBOL, zwei weitere hohe Funktionäre in Zürich festgenommen. Beide waren Vizepräsidenten des FIFA-Exekutivkomitees. Ihnen wurde vorgeworfen, sich im Rahmen der Vergabe von Übertragungs- und Marketingrechten für die südamerikanische Kontinentalmeisterschaft Copa América bereichert zu haben.Peter Ahrens: Festgenommene Fifa-Funktionäre: Eingecheckt und eingelocht. Spiegel Online, 3. Dezember 2015, abgerufen am gleichen Tage

Ermittlungsverfahren gegen Sepp Blatter und Michel Platini mini|hochkant|Sepp Blatter (2015) mini|Michel Platini (2010)