Die Steiermärkische Berg und Naturwacht ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche die Behörden bei der Vollziehung landesgesetzlicher Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes unterstützt.
Ziele und Aufgaben Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeit des Naturschutzes Pflegen von ausgewiesenen Schutzgebieten zur Erhaltung und Sicherung der Biodiversität Schutz der Natur als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen Überwachung der landesgesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Natur Unterstützung der Behörden bei Vollziehung der naturschutzrechtlichen Aufgaben Ausbilden: geeigneter Personen, diese mit den Rechtsvorschriften vertraut zu machen und für ihre Fortbildung zu sorgen
Örtlicher Wirkungsbereich Einsatzbereich ist das gesamte Landesgebiet der Steiermark.
Sachlicher Wirkungsbereich Folgende landesrechtlichen Vorschriften zum Schutz der Natur überwacht der Berg- und Naturwächter als Organ der öffentlichen Aufsicht:
Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 Verordnung zum Schutz wildwachsender Pflanzen und der nicht jagdbaren Tiere Gesetz vom 20. Juni 1973 über die Verwendung von Kraftfahrzeugen im freien Gelände (Geländefahrzeuggesetz) Gesetz über Wegefreiheit im Bergland Bundesgesetz vom 26. Juni 1928 zum Schutz von Naturhöhlen 2. Abschnitt des Steiermärkischen EU-Rechtsvorschriften-Begleitgesetzes
Organe Hauptversammlung Landesvorstand Landesleiter Rechnungsprüfer Bezirksversammlung Bezirksleiter Versammlung der Einsatzstelle Einsatzleiter Schlichtungsstelle
Mitglieder des Landesvorstandes (ab 1. März 2025) Landesleiter Raphael Narrath Landesleiterstellvertreter Erwin Treitler Landesvorstandsmitglied Konrad Guggi Landesvorstandsmitglied Franz Klopf Landesvorstandsmitglied Franz Genger
Geschäftsführung Mit Inkrafttreten des neuen StBNWG 2024 wurde auch eine hauptamtliche Geschäftsführung installiert. Diese führt die operativen Geschäfte im Auftrag des Landesvorstandes; aktuell ist das Helga Rachl.
Gewässeraufsicht Bereits im Jahre 1972 fand die erste Ausbildung statt und kurz danach konnten schließlich 50 neue Gewässeraufsichtsorgane angelobt werden. Heute versehen über 190 Gewässeraufsichtsorgane ihren Dienst. Dabei begehen sie regelmäßig die Uferbereiche von Bächen, Flüssen und Teichen, überwachen Grundwasserbereiche sowie Wasserschutz- und -schongebiete.
Schlangenkundige Organe Seit 2013 haben bisher 100 Berg- und Naturwächter die Ausbildung zum schlangenkundigen Organ gemacht. Diese werden im Fall einer Schlangenauffindung in der Steiermark über die Notrufnummer 130 (Landeswarnzentrale) angefordert.
Weblinks Offizielle Website
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