mini|hochkant=0.75|Zum Vergleich: Signalflagge für den Buchstaben C
Als Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe wurde durch Anordnung des Alliierten Kontrollrats im Kontrollratsgesetz Nr. 39Kontrollratsgesetz Nr. 39 vom 12. November 1946. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 12 vom 30. November 1946, S. 226, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: . die internationale Signalflagge des Buchstabens „C“ mit einem dreieckigen Ausschnitt, der sogenannten C-Doppelstander, am 12. November 1946 bestimmt. Alle deutschen Schiffe mussten ab 17. Januar 1947 in der Nachkriegszeit (Deutschland 1945 bis 1949) diese Flagge führen. Abgelöst wurde die Flagge de facto mit den Gründungen der beiden deutschen Staaten 1949.
Geschichte Das Kontrollratsgesetz Nr. 39 Erkennungsflagge, welche alle deutschen und ehemals deutschen Schiffe zu führen haben, die der Alliierten Kontrollbehörde unterstehen wurde am 12. November 1946 verkündet, trat zwei Monate später, am 17. Januar 1947, in Kraft und galt bis zu den Gründungen der beiden deutschen Staaten.
Zur Wahl der Farben Blau, Weiß und Rot gibt es die Theorie, dass sie die Nationalfarben der Westalliierten, der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs wiedergeben.Flags of the World: Provisional Civil Ensign (12 November 1946 - 14 August 1950), abgerufen am 10. November 2014. Auch in der sowjetischen Seekriegsflagge finden sich die Farben, die auch heute weltweit die meistverwendeten in Nationalflaggen sind, wieder.
Allerdings gab es nach dem Zweiten Weltkrieg auch für japanische Schiffe Erkennungsflaggen, die vom Signalflaggenalphabet abgeleitet wurden. Ein E-Stander für Schiffe aus Japan,University of Leicester: The Journal of Transport History, S. 41, Manchester 1987 ein D-Stander für Schiffe der damals von Japan unabhängig verwalteten Ryūkyū-Inseln (bis 1967, dann eine dreieckige weiße Flagge mit Text „Ryukyus“ in lateinischen und chinesischen Schriftzeichen über der japanischen Flagge) und die Signalflagge „O“, bei der das gelbe Feld durch ein grünes ersetzt wurde, für japanische Schiffe, die auf dem Weg in die Vereinigten Staaten waren.Flags of the World: Post World War II Ensigns (Japan), abgerufen am 10. November 2014.Carr, Harold Gresham, Frederick Edward Hulme: Flags of the world, S. 200, London, New York 1956.
mini|hochkant=0.75| Bundesrepublik Deutschland seit 23. Mai 1949 sowie Flagge der DDR 1949–1959
Die Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) setzte die Vorschrift durch die Artikel Absatz 1 in Verbindung mit Artikel Absatz 2 „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ für den Bereich des neuen Staates faktisch außer Wirkung. Dies wurde bereits vorher durch das Genehmigungsschreiben der drei Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 bestätigt. Die formale Aufhebung erfolgte erst 1958.
Die Deutsche Demokratische Republik nutzte ebenfalls ab 1949 die schwarz-rot-goldene Flagge. Formal außer Wirkung gesetzt wurde die Erkennungsflagge für deutsche Handelsschiffe durch den Beschluß des Ministerrats der UdSSR über die Auflösung der Hohen Kommission der Sowjetunion in Deutschland vom 20. September 1955. Mit der Einführung der neuen Staatsflagge am 1. Oktober 1959 wurde auch eine neue Handelsflagge eingeführt.Verordnung über die Einführung einer Handelsflagge der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 1. Oktober 1959 Vorher führte die DDR die schwarz-rot-goldene Flagge ohne Wappen auch als Handelsflagge. Bei der neuen Handelsflagge befand sich ein kleineres Staatswappen im oberen Eck. 1973 wurde diese Handelsflagge wieder abgeschafft und durch die Staatsflagge ersetzt, die damit National- und Handelsflagge war. Diese war bis zum Ende der DDR am 2. Oktober 1990 gültig.
Gesetzestext
Die in den drei offiziellen Sprachen abgefassten Originaltexte dieses Gesetzes sind von Wassili Danilowitsch Sokolowski (Marschall der Sowjetunion), Joseph T. McNarney (General), Sholto Douglas (Marshal of the Royal Air Force) und Roger Noiret (Generalleutnant), unterzeichnet.
Siehe auch Flagge Deutschlands
Literatur Amtsblatt des Alliierten Kontrollrats in Deutschland, S. 226
Einzelnachweise
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