Ein Mahalle ist in der Türkei eine Gesamtheit von Wohnstätten, der in zwei Ausprägungen in Erscheinung tritt. Der Begriff leitet sich vom arabischen Wort Machalla () ab, das wiederum auf Verbum zurückgeht, das wörtlich „lösen“, im erweiterten Sinne „sich niederlassen“ bedeutet.
Ein Mahalle ist zunächst eine offizielle, gesetzliche geregelte administrative Unterteilung einer Gemeinde (Belediye). Nach dem türkischen Gemeindegesetz Nr. 5393 (5393 Sayılı Belediye Kanunu) ist es eine Verwaltungseinheit, die innerhalb der Grenzen einer Gemeinde an Bedürfnissen und Herkunft ähnliche Eigenschaften aufweist und den nachbarschaftlichen Beziehungen unter den Einwohnern entspricht. Sozial ist die Einwohnerschaft durch nachbarschaftliche Beziehungen geprägt. Die Einwohnerschaft schwankt zahlenmäßig zwischen unter 100 bis zu über 1000 Einwohnern. In Großstädten mit hochverdichteter Bebauung können auch höhere Einwohnerzahlen anzutreffen sein. Ein Mahalle ist ähnlich wie ein Dorf (Köy) organisiert und verfügt wie dieses mit dem Muhtar und dem ihm beigeordneten Ältestenrat (İhtiyar Meclisi) über gewählte eigene Organe, aber anders als ein Dorf weder über eigene finanzielle Mittel, noch über eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Daneben gibt aber auch als Mahalle bezeichnete dörfliche Siedlungen, die aber nicht als Dorf (Köy) organisiert sindWolf-Dieter Hütteroth: Ländliche Siedlungen im südlichen Inneranatolien in den letzten vierhundert Jahren. Geographisches Institut der Universität Göttingen, Göttingen 1968, S. 33. Diese Mahalles sind juristisch Teil des Dorfes, dem sie zugeordnet sind, und werden durch dessen Organe (Muhtar und İhtiyar Meclisi) verwaltet. Sie verfügen über keinerlei eigene rechtliche Organisation. Man darf sie nicht mit den dorfartigen Mahalles im Bereich einer Großstadtgemeinde (Büyükşehir Belediyesi) verwechseln, die im Zuge der kommunalen Reformen 2016 durch die Eingemeindung von ehemaligen Dörfern und Kleinstädten (kasaba) entstanden sind. Diese entsprechen in Organisation und Zuständigkeit den innerstädtischen Mahalles, sind aber vom Typus her ländliche Siedlungen.
Die übliche Abkürzung, die verbreitet auch in postalischen Adressen verwendet wird, ist „Mh.“.
Begriffliches Im Deutschen werden städtische Mahalle oft als Stadtviertel bezeichnet. Eine solche Übersetzung ist nicht unproblematisch. In der englischsprachigen Literatur wird Mahalle mit „neighbourhood“ (wörtlich: Nachbarschaft) übersetzt, was für die Türkei im Hinblick auf Größe und Bevölkerungszahl/Anzahl der Haushalte und die sozialen Beziehungen der Bewohner die Realität etwas besser wiedergibt, als die übliche Wiedergabe im Deutschen mit den Begriffen „Stadtviertel“ oder gar „Stadtteil“, die im Deutschen oft synonym verwendet werden. Was im Deutschen als Stadtteil bezeichnet wird, heißt im Türkischen in der Regel Semt. Ein Semt ist ein informeller Bereich in der Stadtgeographie, der der Orientierung dient. Derartige Gebiete haben keine definierten Grenzen, sind oft nach charakteristischen Bauwerken, zentralen Plätzen o. ä. benannt und allgemein bekannt. Ein Mahalle hingegen ist nicht nur geographisch mit definierten Grenzen versehen, sondern verbindet traditionell auch seine Bewohner zu einer unterscheidbaren sozialen Einheit. Außerhalb der unmittelbaren Nachbarschaft ist Existenz und Lage eines Mahalle aber nicht selten in der Bevölkerung unbekanntCem Behar: A Neighborhood in Ottoman Istanbul. Fruit Vendors and Civil Servants in the Kasap İlyas Mahalle. State University of New York Press, Albany 2010, ISBN 0-7914-5681-1, S. 5 f..
Funktionen Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Funktionsträger der Mahalles sind umfangreich, ihre eigenen Kompetenzen aber sehr beschränkt. Ein Mahalle hat zwar mit dem Muhtar und der İhtiyar Meclisi gewählte Vertreter und definierte geographische Grenzen, bildet aber keine Gebietskörperschaft oder eine sonstige juristische Person. Es hat keine weitere rechtliche Organisation, insbesondere auch kein eigenes Vermögen. Die Aufgaben dieser Vertreter sind zumeist Zuarbeiten für die Staats- und Kommunalverwaltung oder die Justiz. Sie können überspitzt als Augen und Ohren des Staates in der örtlichen Gemeinschaft bezeichnet werden. So obliegen ihnen die Meldung von Geburten und Todesfällen, von Zu- und Wegzug, Informationen über Wehrpflichtige, Mitwirkung bei der Einberufung, Erfassung der schulpflichtigen Kinder, Meldungen über Grundstücke, Mitteilungen über das Auftreten ansteckender Krankheiten, Meldung verdächtiger oder gesuchter Personen, Beglaubigungen, Hilfe bei Stellung von Anträgen, Anwesenheit bei Pfändungen, Beobachtung von Schuldnern, Bagatellstrafgerichtsbarkeit u. dgl. Vor der Einführung eines elektronischen Einwohnermelderegisters 2006 hing das Meldewesen größtenteils von der Zuarbeit der Muhtare und ihrer Beigeordneten ab. Die Verwaltungsreform 2005 berührte die Mahalle nicht ausdrücklich, doch ging ihre Bedeutung insgesamt durch die Reformen im Lauf der Jahre zurück. So erfolgen staatliche Leistungen für Bürger auch ohne Mitwirkung der Muhtare und auch Personenstandsänderungsmeldungen und der Bezug von Personalausweisen bedürfen nicht mehr ihrer Mitwirkung.Gökhan Yetisen: Administratives System der Türkei und seine Reformen. Zugl.: Duisburg-Essen, Univ., Diss., 2011. Kovač, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5961-5, S. 156
Geschichte Das Wort mahalle fand mit der Institution fand mit der türkischen Eroberung zunächst durch die Seldschuken, später die Uc Beyleri und Osmanen, Eingang in die Siedlungsgeographie Anatoliens und der Balkanhalbinsel. Die Organisation und Struktur eines osmanischen Mahalle in den rumelischen und anatolischen Kernländern des Osmanischen Reichs wies dabei durchaus Sonderformen gegenüber der in anderen islamischen Gebieten auf, insbesondere auch denen in den arabischen Provinzen des Reichs.
Eine dem Mahalle vergleichbare, nach Erscheinungsform und Funktion gleichartige Einrichtung existierte auch im Byzantinischen Reich in den Geitonias (Nachbarschaften). Es ist daher vermutet worden, dass diese Geitonias Vorläufer der Mahalles waren, ein solcher Zusammenhang hat sich indes nicht nachweisen lassen.Albrecht Berger: The view from Byzantine texts. In: Fotini Kondyli und Benjamin Anderson (Hrsg.). The Byzantine Neighbourhood. Urban space and political action. Routledge, London 2022, ISBN 978-1-138-37106-4 (Birmingham Byzantine and Ottoman Studies), S. 25–43, S. 30
Ein osmanisches mahalle gruppierte sich um diverse lokale Infrastruktureinrichtungen, wie Brunnen, lokaler Markt (pazar), Bad (hamam), Armenküche (imarethane), wobei als bestimmendes Strukturmerkmal und zentrale Einrichtung die Freitagsmoschee hervorstach. Parallel dazu, dass, anders als in den arabischen Gebieten sehr viele der Gebetsstätten (türk. mescit, von welchem Wort sich unser Begriff „Moschee“ herleitet) Freitagsmoscheen (türk. cami, im türkischen die übliche Wiedergabe von Moschee) waren, nämlich solche, in denen das Freitagsgebet verrichtet wurde, waren in den osmanischen Kernländern nicht nur die Freitagsmoscheen tendenziell kleiner, dafür dichter gesät, sondern auch der Umfang eines mahalle und dessen Bevölkerung weit geringer als in den arabischen Ländern.Nejat Göyünç und Wolf Dieter Hütteroth: Land an der Grenze. Osmanische Verwaltung im heutigen türkisch-syrisch-irakischen Grenzgebiet im 16. Jahrhundert. Eren Yayıncılık, Istanbul 1997, ISBN 975-762249-4, S. 128 Auch waren im kernosmanischen Raum die Mahalles weniger strikt voneinander geschieden als im arabischen Raum, wo Mahalles mitunter auch durch Mauern getrennt waren und zwischen ihren Einwohnern auch Rivalität bis hin zur Feindschaft bestand.
Mahalles waren oft konfessionell bestimmt, aber auch nach Berufsgruppen gegliedert. Mahalles traten auch als Haftungsgemeinschaften für Abgaben in Erscheinung, teilweise wurden diese auch kollektiv erhoben. Über eine öffentlich-rechtliche Organisation verfügten die Mahalles grundsätzlich nicht, die vorerwähnten Infrastruktureinrichtungen waren als Stiftungen (Vakıf) organisiert, wie auch das soziale Leben durch private Beziehungen bestimmt war. Eine rudimentäre staatliche Aufsicht wurde durch die Imame geregelt, die der Aufsicht der Kadis unterstellt waren. Vereinzelt wurde auch ein Kethüda als Autoritätsperson bestellt. Einflussreich in den Mahalles waren die Imame hauptsächlich dadurch, dass sie reicheren Familien entstammten, sowie wegen ihrer Aufsichtsfunktion für die religiösen Stiftungen (Vakıf), die eben auch die vorgenannten Infrastruktureinrichtungen betrieben. In nicht-muslimischen Mahalles waren die Repräsentanten der lokalen Bevölkerung die religiösen Führer oder weltliche Notabeln wie die Kocabaşıs, die mitunter auf lokaler Ebene die nichtöffentliche Funktion der lokalen Führung mit offiziellen Funktionen als Steuereintreiber und Steuerpächter vereinigten.