mini|Landsgemeinde Ende des 18. Jahrhunderts, Museum Appenzell Die Verfassung für den Eidgenössischen Stand Appenzell Innerrhoden beschreibt die rechtliche Grundordnung des schweizerischen Kantons Appenzell Innerrhoden. Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des kantonalen Staats- und Verwaltungsrechts. Die heute gültige Verfassung datiert vom 24. November 1872 und trat am 27. April 1873 in Kraft.
In Appenzell Innerrhoden formte sich die direkte Demokratie im 19. Jahrhundert mit dem Ausbau der Volksrechte auf der Staatsebene (Landsgemeinde) und der Konkretisierung der Volkssouveränität. Der politische Umsturz an der Landsgemeinde von 1828 war ein Vorläufer der europaweiten Juli-Revolutionen von 1830. Die urdemokratische Form der Landsgemeinde und die modernen demokratischen Elemente in der Verfassung von 1829 wirkten als Vorbild für die demokratischen Bewegungen und die weitere Entwicklung der direkten Demokratie in den anderen Kantonen und auf Bundesebene. Innerrhoden war der erste Kanton, der die Einzelinitiative einführte. Später verhielt sich Innerrhoden jedoch sehr konservativ. So wurde das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene erst 1990 eingeführt.
Am 28. April 2024 stimmte die Landsgemeinde deutlich einer totalrevidierten Verfassung zu.Landsgemeindemandat 2024 > Geschäft 7. Sie wird voraussichtlich 2027 in Kraft treten.
Aktuelle Verfassung Aufbau und Inhalt Gegliedert ist die Verfassung in neun Abschnitte mit insgesamt 48 Artikeln. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind mehrere Abschnitte weiter in Unterabschnitte gegliedert.
. Allgemeine Bestimmungen . Landeseinteilung . Öffentliche Rechte und Pflichten des Einzelnen . Gesetzgebende Behörde . Verwaltende Behörden .1 Kantonsbehörden .1a Grosser Rat .1b Standeskommission .1c Der Landammann .2 Bezirksbehörden .2a Bezirksgemeinde .2b Hauptleute und Räte . Richterliche Behörden . Ortsbehörden: Kirchen- und Schulwesen . Abänderung der Verfassung . Übergangsbestimmungen
Besondere Merkmale Die am Landsgemeindesonntag 1873 in Kraft getretene Verfassung gilt bis heute. Somit ist die Innerrhoder Kantonsverfassung die älteste, die bisher keine Totalrevision erfahren hat. Durch insgesamt 121 Hinzufügungen, Streichungen und sonstige Änderungen in den Jahren 1892 bis 2018 ist sie sehr unübersichtlich geworden. Dazu trägt insbesondere die Tatsache bei, dass zahlreiche Artikel weiter in mehrere, zum Teil detaillierte Absätze unterteilt sind. Die Artikel 41 und 42 wurden gestrichen und existieren zurzeit nicht.
Eine überragende Bedeutung besitzt die Landsgemeinde, die in der Regel am letzten Sonntag im April zusammentritt und gemäss Artikel 20 «die gesetzgebende Behörde und oberste Wahlbehörde» ist. Sie entscheidet über Gesetze, Verfassungsänderungen und Initiativen. Ebenso wählt sie die Mitglieder der Regierung, das Kantonsgericht, den Landschreiber und den Innerrhoder Vertreter im Ständerat. Die als «Standeskommission» bezeichnete Kantonsregierung übernimmt die exekutiven Aufgaben. Dieser siebenköpfigen Behörde steht der Landammann mit zweijähriger Amtszeit vor, der auch die Landsgemeinde leitet. Die weiteren Mitglieder der Standeskommission werden stillstehender Landammann, Statthalter, Säckelmeister, Landeshauptmann, Bauherr und Landesfähnrich genannt. Der 50-köpfige Grosse Rat bildet die Legislative und bereitet die Verfassungs- und Gesetzesänderungen vor, über die an der Landsgemeinde abschliessend entschieden wird. Ebenso genehmigt er Budget und Rechnung des Kantons und erlässt Verordnungen und Reglemente. Hinzu kommen Aufsichts- und Wahlkompetenzen.
Erkämpfung der Souveränität und Landteilung Seit dem Frühmittelalter übte die Fürstabtei St. Gallen jahrhundertelang einen grossen Einfluss auf das Appenzellerland aus. 1345 konnte Abt Hermann von Bonstetten die Reichsvogtei über den Flecken Appenzell erwerben, womit das Gebiet in die entstehende Territorialherrschaft der Abtei einbezogen zu werden drohte. Der 1401 erfolgte Versuch von Abt Kuno von Stoffeln, ausser Gebrauch geratene Abgaben wieder konsequent einzufordern, weckte den Widerstand führte zu Abwehrbündnissen mit der Stadt St. Gallen und dem eidgenössischen Ort Schwyz. Der Konflikt um die Rechte auf Freizügigkeit, Eheschliessung, Vererbbarkeit und Veräusserbarkeit von Lehen der Abtei sowie um Jagd- und Fischereirechte eskalierte in den Appenzellerkriegen (1401–1429). Diese erfuhren 1403 eine für die Folgezeit bedeutsame Ausweitung durch die Einflussnahme des Landes Schwyz, das mit einem eigenen Hauptmann bzw. Landammann vorübergehend die militärische und auch politische Führung der Appenzeller wahrnahm. Durch Burg- und Landrechte verbündete sich Appenzell mit sieben Orten der Eidgenossenschaft (ohne Bern) und besass ab 1411 den Status eines zugewandten Ortes.
Ein eidgenössischer Schiedsspruch sprach den Appenzellern 1421 die niedere Gerichtsbarkeit sowie Zwing und Bann zu. Mit dem Frieden von Konstanz von 1429 musste Appenzell zwar die bekämpften Abgaben teilweise wieder leisten, aber es hatte sich als souveränes Staatswesen gegenüber der Abtei behauptet. Es stand nun nicht mehr unter dessen Grundherrschaft und durfte sein Bündnis mit den Eidgenossen fortsetzen. Bis 1437 blieben eidgenössische Hauptleute aus Schwyz und Glarus den einheimischen Ammännern vorgesetzt. 1513 bildete der Beitritt des noch ungeteilten Landes Appenzell zur Eidgenossenschaft den Abschluss einer rund hundertjährigen, von Rückschlägen (St. Gallerkrieg usw.) geprägten Bündnispolitik.
Während der Reformation kam es zum Streit der beiden konfessionellen Lager. Während sich die äusseren Rhoden mehrheitlich der neuen Konfession zuwandten, blieben die inneren Rhoden mit dem Hauptort Appenzell katholisch. Jede Kirchhöre (Kirchgemeinde) entschied selbständig, welcher Konfession sie angehören wollte und stellte es der andersgläubigen Minderheit daraufhin frei, sich in einer Kirchhöre ihres Bekenntnisses niederzulassen. Aufgrund des Konflikts um den Beitritt zu Bündnissen der katholischen Orte der Eidgenossenschaft mit dem Borromäischen Bund und Spanien (der damaligen Vormacht des Katholizismus) beschloss das Land Appenzell die Landteilung, um einen Bruderkrieg abzuwenden. Der 17 Artikel umfassende Landteilungsbrief legte das genaue Vorgehen dazu fest und ermöglichte am 8. September 1597 die Spaltung in das katholische Innerrhoden und das reformierte Ausserrhoden.
Formen der Selbstverwaltung
Rhoden und Landsgemeinde Das Land Appenzell wurde vermutlich seit der Amtszeit des Abtes Ulrich von Sax (1204–1220) von der Fürstabtei St. Gallen zur Sicherung von Militär- und Steuerleistungen dezentral durch sogenannte Rhoden (Ämter, Bezirke, politische Gemeinden) verwaltet. Der anfänglich vom Abt eingesetzte Rhodsmeister (Ammann) wurde später durch an jährlichen Rhodsversammlungen gewählte Rhodhauptleute und Räte ersetzt, welche die Rhoden in den Behörden des Landes Appenzell zu vertreten hatten. Diese Ämter wirkten als Keimzellen für lokale Autonomiebestrebungen der Landleute, die sich schliesslich eine Art genossenschaftliche Selbstverwaltung erzwangen. Eine Botschaft von Kaiser Ludwigs dem Bayer an die «Gemeinden der Täler» zeigt, dass das Land Appenzell bereits 1333 eine genossenschaftliche Organisation mit beschränkter politischer und militärischer Selbständigkeit besass.
In die Anfänge des 15. Jahrhunderts zu datieren sind erste Hinweise auf eine Landsgemeinde. Am Anfang einer Zusammenstellung von Rats- und Landsgemeindebeschlüssen des 15. und 16. Jahrhunderts befanden sich Schwurformeln, von denen die wesentlichen Teile noch heute an der Landsgemeinde vorgelesen werden. Eingeleitet wird diese Zusammenstellung aus der Mitte des 16. Jahrhunderts, die ungenau als «Ältestes Landbuch» betitelt worden ist, mit einer Datierung auf 1409. Diese Zeitstellung trifft am ehesten auf die Schwurformeln für Ammann, Weibel und Landleute zu sowie auf die Kriegsordnung, das Friedens- und das Erbrecht. Einem von 1402 an vereinzelt erwähnten Rat kann im 15. Jahrhundert noch nicht die Bedeutung der späteren Räte (Landrat, Kleiner Rat) zugekommen sein.
In Appenzell Innerrhoden zeigt das Volk noch heute einmal im Jahr seine oberste Gewalt unter freiem Himmel, fällt die wichtigsten politischen Entscheide (neue Gesetze, Ausgabenbeschlüsse usw.) und wählt Regierung und Kantonsrichter: Eine Urnenabstimmung zum Beispiel zu Sachgeschäften während des Jahres gibt es nicht. Eine Woche nach der Landsgemeinde finden die Bezirksversammlungen statt. In Appenzell tagen sie bei normalem Wetter stets im Freien. Nach Bericht und Rechnungsablage finden Wahlen (Volksvertreter für den Grossen Rat und Bezirksrichter) und Sachabstimmungen über die Bezirksaufgaben (Finanzen (Steuerhoheit), Ortsplanung, Bauwesen, Strassenwesen, Flurwesen, Feuerpolizei, Fuss- und Wanderwege, öffentliche Anlagen) statt. Jeder Bezirk hält im Anschluss an die Bezirksgemeinde jeweils gleichenorts die Korporationsgemeinde ab, wo ebenfalls Bericht, Rechnung, Wahlen und Sachgeschäfte anfallen. Da sich das Dorf Appenzell auf verschiedene Rhoden (Appenzell, Schwende und Rüte) aufteilte, wurde schon im 16. Jahrhundert für gemeindeübergreifende Aufgaben (wie Baupolizei, Feuerwehr oder Wasser- und Energieversorgung) die Feuerschaugemeinde als Spezialgemeinde gegründet. Am gleichen Abend wie die Schulgemeinde tagt auch die katholische Kirchgemeinde, wo über Jahresbericht, Kassenführung, Wahl des Kirchenrates und Sachgeschäfte abgestimmt wird.
Kirchhöre Appenzell mini|Darstellung des Dorfes Appenzell aus der Stumpfschen Chronik von 1548. Auf dem Bild ist die spätgotische Pfarrkirche St. Mauritius mit Beinhaus gut zu erkennen. Im Jahr 1071 stiftete die Abtei St. Gallen die Mauritiuspfarrei Appenzell und bezeichnete mit dem Meieramt Appenzell ein zehntpflichtiges Gebiet, das mit dem Gebiet der späteren Kirchhöreanderes Wort für Kirchspiel (vgl. GenWiki), bedeutet in Appenzell aber «die Versammlung der vollberechtigten Gemeindegenossen», so Appenzell praktisch identisch war. Für die Verwaltungsorganisation der Zehntpflicht (Kirchenzehnt) wurde die Mauritiuspfarrei zu einem wirtschaftlichen, administrativen und kirchlichen Zentrum, das von einem Meier verwaltet wurde, der im äbtischen Gutshof (in Abbacella) residierte und für den Einzug der geschuldeten Abgaben verantwortlich war. Die Meierämter wurden im Spätmittelalter mit der Errichtung der Rhoden abgelöst. Anstelle des Meiers wurde ein Beamter mit gerichtlichen Befugnissen, der Ammann, an die Spitze der Talschaft Appenzell gesetzt, dem ein Rhodmeister zur Seite stand. Der Ammann war auch Vorsteher einer genossenschaftlichen Selbstverwaltung und konnte die Landleute zu Frondiensten (Gemeinwerk) aufbieten.