Diagnose- und Förderklassen, auch Diagnoseförderklassen (DFK), sind eine Form der sonderpädagogischen Förderung in Deutschland, so in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind für schulpflichtige Kinder mit Lernschwierigkeiten, Entwicklungsverzögerungen oder Teilleistungsstörungen gedacht, von denen erwartet werden kann, dass sie am Schulunterricht an einer Regelschule nicht mit Erfolg teilnehmen können. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich zwischen den Ländern.

Bayern In Bayern wird in Diagnose- und Förderklassen der Lernstoff der ersten Grundschulklasse auf zwei Jahre verteilt. Das eingeschobene Jahr gilt nicht als Wiederholung, sodass sich die Vollzeitschulpflicht auf zehn statt der normalen neun Schulbesuchsjahre erhöhen kann (Art. 41 Abs. 7 BayEUG).

Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern wurden Diagnoseförderklassen für schulpflichtige Kinder mit erheblichen Entwicklungsverzögerungen eingerichtet. Sie dienten der Diagnostik und gezielten individuellen Förderung mit dem Ziel, Entwicklungsrückstände abzubauen und den anschließenden Besuch einer regulären Grundschule zu ermöglichen. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wurden Diagnoseförderklassen in Mecklenburg-Vorpommern durch Diagnoseförderlerngruppen (DFLG) als weiterentwickeltes Förderangebot abgelöst.

Zielsetzung Ermittlung des Förderbedarfs Individuelle Förderung Abbau von Entwicklungsrückständen Wenn möglich, Überleitung auf die Regelschule

Siehe auch Individuelle Förderung

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

Kategorie:Sonderpädagogik (Deutschland) Kategorie:Bildung in Bayern Kategorie:Bildung in Mecklenburg-Vorpommern