Die Polizeiausbildung in Österreich umfasst die Grund- und Weiterbildung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Dazu gehören die Exekutivbediensteten des Wachkörpers Bundespolizei und der Gemeindewachkörper sowie die Angehörigen des Allgemeinen Verwaltungsdienstes, zu denen auch die Bediensteten Rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden gehören (Polizeijuristen).
Ausbildungseinrichtungen
Mit der Ausbildung betraut ist die Sicherheitsakademie (SIAK), eine Dienststelle des Bundesministeriums für Inneres. Die Ausbildung selbst erfolgt in einem der zwölf Bildungszentren der Sicherheitsexekutive (BZS), welche in fachlicher Hinsicht dem Direktor der .SIAK unterstehen, jedoch von einem leitenden Exekutivbediensteten geführt werden. Diese sind das BZS Absam das BZS Eisenstadt das BZS Feldkirch das BZS Graz das BZS Salzburg das BZS Krumpendorf am Wörthersee das BZS Linz das BZS St. Pölten das BZS Traiskirchen das BZS Wels das BZS Wien das BZS Ybbs an der Donau Das BZS Traiskirchen fungierte bis 31. August 2016 als Dienstbehörde I. Instanz für alle Bildungszentren. Die Ausbildung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichem Lehrplan unter Berücksichtigung bundeslandspezifischer Gesetzgebungen. Solche bundeslandspezifischen Schwerpunkte stellen unter anderem Landesgesetze dar, mit deren Vollziehung die zukünftigen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes betraut wurden. Im Herbst 2016 begannen die Adaptierungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude in St. Pölten, um dort das dritte Bildungszentrum auf niederösterreichischem Boden zu installieren, welches im Herbst 2017 seinen Betrieb aufnahm.noen.at "St. Pölten: Polizeiinspektion und Bildungszentrum wurden eröffnet" Im Frühjahr 2019 soll auch der Unterricht im neuen Bildungszentrum Wels aufgenommen werden.OÖ Nachrichten - „Unterricht an Welser Polizeischule soll im Frühjahr 2019 starten“ Tatsächlich starteten die ersten Lehrgänge jedoch erst im September 2019.Stadt Wels begrüßt die ersten Polizeischüler Im März 2020 soll auch der Unterricht im neuen Bildungszentrum Salzburg aufgenommen werden.Neue Polizeischule: Umbau gestartet Am 4. März 2020 wurde der Unterricht im neuen Bildungszentrum Salzburg aufgenommen.Moderne Polizeischule startet Betrieb
Ausbildung von Exekutivbediensteten Einstufung der Polizeigrundausbildung Es existiert kein gesetzlich definiertes Berufsbild für Exekutivbedienstete im Polizeidienst, ebenso kein anerkannter Berufsabschluss. Die Polizeiausbildung ist im Rahmen der Systematik des öffentlichen Bildungswesens nicht aufzufinden, diese wird ohne Anrechnungen im tertiären Bildungsbereich „5B“ behandelt, hat jedoch alle Voraussetzungen für eine Einstufung als ISCED 5B (= nicht-akademische Tertiärausbildung von zumindest zwei Jahren) im Rahmen von ISCED97. Die Dauer von 24 Monaten sowie die Transparenz der Lehrinhalte und Qualitätssicherungsmaßnahmen der Qualifikation der Lehrenden (Absolvierung eines Lehrgangs universitären Charakters) sprechen hierfür.
Berufsbeschreibung Beschreibt man die Tätigkeit eines Exekutivbediensteten, ergibt sich allgemein folgendes Bild: Ein Polizeibeamter muss zu jeder Tages- und Nachtzeit bereit und in der Lage sein, die vielseitigen Aufgaben für die Allgemeinheit gewissenhaft und genauestens zu erfüllen. Er ist für die Sorgen und Nöte Hilfesuchender Ansprechpartner und Helfer. Die Aufgabenpalette reicht dabei von Hilfeleistung, Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr über Fahndungs-, Ermittlungs- und Überwachungsdienste bis hin zu Informations- und Beratungstätigkeiten. Oft in Sekundenschnelle muss eine gefährliche, sensible Situation erfasst, eine Entscheidung getroffen und trotzdem besonnen, unparteiisch, höflich und zuvorkommend gehandelt werden.
Lückenlos hat der Bedienstete die Tätigkeiten und anfallenden Fälle zu dokumentieren und über das Ergebnis der Erhebungen und Vorfälle Anzeigen, Berichte und Skizzen zu verfassen und an die Gerichte und verschiedenen Behörden weiterzuleiten. Das kann zu langwierigen und Ausdauer erfordernden Erhebungen ebenso führen wie zu längeren Arbeitszeiten im Bürodienst auf den Dienststellen.
Polizeibeamte sollen daher eine gut entwickelte Persönlichkeit, korrektes und gepflegtes Auftreten sowie Verantwortungsbewusstsein haben. Als weitere Voraussetzungen gelten Eigeninitiative ebenso wie eine gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift, geistige Beweglichkeit, logisches Denken und psychische Belastbarkeit. Von einem Polizeibediensteten wird außerdem erwartet, dass er sportlich trainiert und ausdauernd ist. All diese Voraussetzungen werden daher bei Bewerbern für die Ausbildung zum Polizeibeamten genau überprüft.
Aufnahmevoraussetzungen Die Aufnahme in den Polizeidienst steht Männern und Frauen gleichermaßen offen. Um die polizeiliche Grundausbildung für die Aufnahme in den Wachkörper Bundespolizei beginnen zu können, sind Grundvoraussetzungen zu erfüllen, von denen einige gesetzlich vorgegeben sind, andere jedoch vom Dienstgeber jederzeit geändert werden können.
Gesetzliche Voraussetzungen Die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz sind Die österreichische Staatsbürgerschaft – Im Gegensatz zum Beispiel zu Deutschland genügt hier nicht lediglich eine EU-Bürgerschaft. Die volle Handlungsfähigkeit – Die einzig erlaubte Einschränkung der Handlungsfähigkeit ist das noch nicht erreichte Mindestalter von 18 Jahren zum Bewerbungszeitpunkt. Die persönliche, fachliche und geistige Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind – Dazu gehören ein einwandfreier Leumund also keine gerichtlichen Vorstrafen, aber auch keine schwerwiegenden Verwaltungsübertretungen wie Delikte im Zusammenhang mit Alkohol, Fahrerflucht usw., sowie die körperliche Eignung. Dies bedeutet, organisch und funktionell gesund zu sein, Normalgewicht aufzuweisen, eine einwandfreie Sehleistung, normalen Farbsinn sowie eine einwandfreie Hörleistung und ein tadelloses (saniertes) Gebiss vorweisen zu können. Bei der Einschätzung des Körpergewichts wird zur Bewertung der Body-Mass-Index (BMI) herangezogen, der im Bereich von 18 bis 28 liegen muss. Ein Mindestalter von 18 Jahren beim Eintritt in den Exekutivdienst – Das bisherige Höchstalter von 30 Jahren wurde per 1. Jänner 2012 abgeschafft. Die Lenkberechtigung der Klasse B, die ohne Auflagen, die eine fahrzeugbezogene Anpassung für diese Klasse vorsehen würden, erteilt wurde (§4 Abs. 1 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung). Bei Wehrpflichtigen der vollständig abgeschlossene Präsenzdienst sowie bei Zivildienstpflichtigen der vollständig abgeleistete Zivildienst. Die erfolgreiche Ablegung der Aufnahmsprüfung.
Die bis Ende 2011 notwendige Mindestgröße von 168 cm für Männer und 163 cm für Frauen wurde gestrichen. Da ein Bewerber bei Eintritt in den Polizeidienst den Führerschein der Klasse B besitzen muss, hat dieser, unabhängig vom Geschlecht, die in Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung vorgeschriebene Mindestgröße von 155 cm aufzuweisen.
Nicht sichtbare, durch die Uniform (Langarmhemd) abgedeckte Tätowierungen sowie Permanent Make Up sind erlaubt, sofern sie
nicht auf die Zugehörigkeit zu einer verfassungsgefährdenden Gruppe schließen lässt. nicht das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der angestrebten dienstlichen Aufgaben erschüttern.
Sonstige Voraussetzungen Jeder Bewerber, der die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Exekutivdienst erfüllt, hat die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Landespolizeidirektion ausschließlich über die Jobbörse der Republik Österreich zu bewerben. Die Bewerbung ist jedoch nur dann gültig, wenn sie innerhalb der jeweiligen Ausschreibungsfrist erfolgt. Der Bewerbung sind anzuschließen:
Kopie des Reisepasses oder Staatsbürgerschaftsnachweises Kopie der Lenkberechtigung der Klasse B (Vorder- und Rückseite) Kopie der Bestätigung des abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienstes Bei Untauglichkeit das Statusblatt des österreichischen Bundesheeres, in dem der Grund der Untauglichkeit angeführt ist Freistellungsbescheid des österreichischen Bundesheeres bei Personen, die den Präsenzdienst bereits im Ausland absolviert haben oder aufgrund des Alters in Österreich nicht mehr einberufen werden Nachweis des Österreichischen Schwimmerabzeichens der Qualifikationsstufe „Fahrtenschwimmer“ oder höher Sicherheitserklärung Polizeiärztlichen Fragebogen Fotos von etwaigen Tätowierungen Ärztliche Freigabe für einen Sporttest Röntgenbefund Lunge (nicht älter als drei Monate bei Einreichung der Bewerbung) Augenärztlichen Befund (nur bei Sehschwäche, Rot-Grün-Farbsinnschwäche oder nach einer Augen-Operation) ◦ bei Augenlaseroperation (Bewerbung frühestens 6 Monaten nach der OP) Laborbefunde mit folgenden Werten (nicht älter als drei Monate bei Einreichung der Bewerbung): Senkung, Kreatinin, GGT, GPT, GOT, Cholesterin (HDL, LDL), Triglyzeride, Harnsäure, Blutzucker, KBB + Diff, HIV Test, Hepatitis B, Hepatitis C, Harnbefund (Zucker, Eiweiß, Blut)
Keine Voraussetzung ist es, vor der Polizeiausbildung einen Beruf erlernt oder die Matura abgelegt zu haben. Selbst das Vorhandensein eines Hauptschulabschlusses ist nicht zwingend vorgeschrieben. In der Praxis kommen jedoch Bewerber ohne vorherige berufliche oder schulische Qualifikation nicht zum Zug.
Ablauf des Auswahlverfahrens Nach Einreichen der Bewerbung und Erfüllen aller Bewerbungsvoraussetzungen werden die Bewerber von der jeweiligen Landespolizeidirektion eingeladen, um das Auswahlverfahren zu absolvieren. Dieses besteht aus drei Testtagen. Im Rahmen des ersten Testtages (psychologische Eignungsdiagnostik) werden Punkte erreicht. Hierbei erreichte Punkte werden für eine Besten-Reihung herangezogen. Nach der Besten-Reihung werden die Bewerbenden bedarfsorientiert für die weiteren Testtage eingeladen.
Tag 1
Psychologische Eignungsdiagnostik – Diese umfasst unterschiedliche Aufgabengruppen wie bspw. einen Rechtschreib- und Grammatiktest, kognitive Fähigkeitstests sowie ein Persönlichkeitsverfahren. Nach einer genauen Erklärung am Computer und vorangehender Übungsbeispiele bearbeitet man die unterschiedlichen Aufgabengruppen. Man bekommt nach jeder Aufgabengruppe am Computer eine automatisierte Rückmeldung, ob man die Mindestkriterien erreicht hat. Wenn man die Mindestkriterien erreicht hat, bearbeitet man jeweils die nächste Aufgabengruppe der psychologischen Eignungsdiagnostik. Bei nicht erreichen eines der Mindestkriterien ist das Auswahlverfahren für den Bewerber beendet und man kann sich nach Ablauf der Jahresfrist des Ergebnisses erneut um Absolvierung des Auswahlverfahrens ansuchen. Klinisch psychiatrisches Testverfahren – Dieses dient unter anderem dazu, Persönlichkeitsmerkmale und Risikoverhalten abzubilden. Sollten im Rahmen des klinisch-psychiatrischen Screenings Auffälligkeiten festgestellt werden, so wird man von der zuständigen Fachabteilung in Kenntnis gesetzt, ein Gutachten eines Facharztes für Psychiatrie und Neurologie oder eines klinischen Psychologen beizubringen. Erst dann, wenn die klinisch-psychiatrische Auffälligkeit per Gutachten widerlegt wurde, in weiterer Folge dieses Gutachten vom Polizeiarzt einer Sichtung und Beurteilung unterzogen wird, kann der Bewerber das Verfahren fortsetzen. Eine Auffälligkeit bleibt im klinisch-psychiatrischen Verfahren so lange als medizinischer Ausschließungsgrund aufrecht, bis man das erforderliche Gutachten vorgebracht hat, dass die Auffälligkeit widerlegt.
Tag 2
Sporttest - Der sportmotorische Test besteht aus folgenden, in dieser Reihenfolge durchzuführenden Disziplinen: Medizinischer Bewegungskoordinationstest (MBKT) mit Rettungssimulation (Ablauf des Tests) Qualifikation Frauen: unter 46,3 s MBKT + maximal 40 s Rettungssimulation Männer: unter 44,5 s MBKT + maximal 30 s Rettungssimulation Liegestütze Qualifikation Frauen: 9 Stück Männer: 21 Stück 3.000-Meter-Lauf Qualifikation Frauen: unter 17:45 min Männer: unter 15:15 min