mini|Kernkraftwerk Gundremmingen, das ehemals leistungsstärkste Kernkraftwerk in Deutschland mini|Anteil der Stromerzeugung aus Kernenergie pro Land
Die Kernenergie in Deutschland erreichte zeitweise einen Anteil von bis zu 30 % der Stromerzeugung in Deutschland. Zwischen 1961 und 2023 wurden insgesamt 37 Kernreaktoren kommerziell betrieben, wobei überwiegend Druck- und Siedewasserreaktoren im Einsatz waren.
Anfängliche Euphorie über die neue Technik wich im Laufe der Jahre zunehmender Skepsis und Ablehnung, was schließlich zum Atomausstieg führte. Infolgedessen wurden die letzten drei Kernkraftwerke in Deutschland am 15. April 2023 abgeschaltet.
Geschichte Vorgeschichte mini|hochkant|Otto Hahn, der Entdecker der Kernspaltung, war Vertreter der Bundesrepublik Deutschland auf der Genfer Atomkonferenz und setzte sich für die friedliche Nutzung der Kernenergie ein.
Im Dezember 1953 hatte US-Präsident Dwight D. Eisenhower vor der UN-Generalversammlung seine Rede Atoms for Peace gehalten, in deren Folge 1955 die erste Genfer Atomkonferenz zustande kam und zwei Jahre später die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien gegründet wurde. Die Konferenz löste in Westdeutschland eine Aufbruchstimmung aus, und die westdeutsche Presse widmete sich ausführlich den Entwicklungen in Genf. In den 1950er-Jahren war die Haltung Westdeutschlands zur Kernenergie geprägt von dem Bestreben, den technologischen Rückstand in der Atomforschung aufzuholen. Die Risiken beim Betrieb von Kernkraftwerken wurden nicht höher eingeschätzt, als die anderer technischer Unternehmen.
Bedeutende Physiker wie Otto Hahn und Werner Heisenberg drängten darauf, die friedliche Nutzung der Kernenergie voranzutreiben. Am 6. Oktober 1955 wurde durch einen Organisationserlass von Bundeskanzler Konrad Adenauer das Bundesministerium für Atomfragen gegründet. Die Ausarbeitung eines gesetzlichen Rahmens zum Umgang mit der Kernenergie gestaltete sich als komplex, und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren zog sich bis Ende 1959 hin. Schließlich wurde am 23. Dezember 1959 das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) verabschiedet. Diese Gesetzgebung stärkte die Bundeskompetenz im Bereich der Atomenergie und legte die Grundlage für die Auftragsverwaltung durch die Länder. Der erste Bundesminister für Atomfragen, Franz Josef Strauß, spielte eine entscheidende Rolle bei der Ausarbeitung des Atomgesetzes und setzte sich für die Bildung der Deutschen Atomkommission als beratendes Organ ein.
Kernkraftwerke in Deutschland
Im Juni 1961 speiste das Versuchsatomkraftwerk Kahl erstmals Strom in das westdeutsche Verbundnetz ein, in den darauf folgenden Jahren entstanden weitere Kernkraftwerke. Anfangs dominierte eine Euphorie bezüglich der Kernkraft als saubere und zuverlässige Energiequelle. In den 1990er Jahren betrug der Anteil der Kernenergie am deutschen Strommix rund 30 Prozent. Doch ab 2011 nahm die Stromproduktion aus Kernenergie kontinuierlich ab, nachdem die deutsche Regierung endgültig beschloss, aus der Kernkraft auszusteigen. Im April 2023 wurden die letzten drei Kernkraftwerke, Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2, abgeschaltet. Während der gesamten Ära der Kernkraftnutzung betrieben die deutschen Kernkraftwerke insgesamt 37 Reaktoren und erzeugten fast 5.600 Terawattstunden (TWh) elektrischen Strom. Diese Menge entspricht in etwa dem Zehnfachen des jährlichen Gesamtverbrauchs in Deutschland (ca. 550 TWh im Jahr 2022).
Die westdeutschen Kernkraftwerke, insbesondere die auf Leichtwasserreaktoren basierenden Anlagen, genossen international einen guten Ruf in Bezug auf ihre (sicherheits-)technische Auslegung. Im internationalen Vergleich verzeichneten die westdeutschen Anlagen wenige sicherheitsrelevante Zwischenfälle. Die drei in Deutschland bis zuletzt betriebenen Konvoi-Anlagen erzielten Verfügbarkeiten von über 90 Prozent, während der internationale Durchschnitt bei 80 bis 85 Prozent lag. Einige Länder übernahmen deutsche Designs für ihre eigenen Kernkraftwerke. Dies umfasst Anlagen in Argentinien, Brasilien, der Schweiz, Spanien und den Niederlanden.
In der DDR wurden Kernkraftwerke in Rheinsberg und Greifswald betrieben, die auf sowjetischen Wasser-Wasser-Energie-Reaktoren (WWER) basierten. Das Kernkraftwerk Rheinsberg speiste ab 1966 mit einem WWER-70 rund 62 MW Leistung Strom ins Netz ein, später gefolgt von einem Druckwasserreaktor in Greifswald. In Greifswald wurden insgesamt vier WWER-440-Blöcke betrieben, während ein weiterer (Block 5) zur Zeit der Wiedervereinigung in Betrieb genommen wurde und drei weitere im Bau waren. Aufgrund von Sicherheitsbedenken nach der Wende wurden die Anlagen in Greifswald und Rheinsberg im Jahr 1990 stillgelegt.
Atomausstieg
mini|Anti-Atomkraft-Demonstration in Gronau anlässlich des 25. Jahrestages der Nuklearkatastrophe von Tschernobyl Zwischen 1957 und 2004 wurden in Deutschland etwa 110 kerntechnische Anlagen in Betrieb genommen. Dabei waren der erfolgreiche Kampf und der auf einer breiten Basis in der Bevölkerung beruhende Widerstand gegen die Errichtung eines Kernkraftwerk Wyhl am Kaiserstuhl zwischen 1975 und 1982 ein grundlegender Impuls für die neuzeitliche Antiatomkraft-, Bürgerinitiativen- und Umweltbewegung in Deutschland, inklusive der Herausbildung und Gründung einer „grünen“ Partei.
Ein Atomausstieg wurde in Deutschland erstmals im Jahr 2000 unter der rot-grünen Bundesregierung (Kabinett Schröder I) in einem Atomkonsens genannten Vertrag der Bundesrepublik mit den verschiedenen Betreibergesellschaften geregelt. 2002 wurde das deutsche Atomgesetz auf Grundlage dieses Vertrags novelliert. (PDF; 707 kB) Im Atomkonsens wurde ausgehend von einer Regellaufzeit von etwa 32 Jahren bestimmt, welche „Reststrommenge“ ein Reaktor vor seiner Stilllegung noch produzieren darf. Legte man die Stromproduktion der einzelnen Kraftwerke aus der Vergangenheit zu Grunde, ergäbe sich aus den damals zugeteilten Reststrommengen, dass etwa 2021 der letzte von 19 deutschen Reaktoren stillgelegt worden wäre. Da im Rahmen des Atomkonsenses Reststrommengen zwischen Kraftwerken übertragen werden konnten, wurden die Kernkraftwerk Stade (am 14. November 2003) und Obrigheim (am 11. Mai 2005) stillgelegt.
Am 28. Oktober 2010 beschloss der Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit unter dem Kabinett Merkel II mit einer weiteren Novelle des Atomgesetzes nun eine Laufzeitverlängerung, demnach sollten die Betriebszeiten der vor 1980 in Betrieb gegangenen sieben Anlagen um je acht Jahre verlängert und die der zehn übrigen Kernreaktoren um je 14 Jahre verlängert werden. Dort Links zu den beiden Änderungen des Atomgesetzes (17/3051, 17/3052), die Errichtung eines Energie- und Klimafonds (17/3053) sowie das Kernbrennstoffsteuergesetz (17/3054) Dies wurde in der Öffentlichkeit als Ausstieg aus dem Ausstieg bezeichnet. Im Gegenzug verpflichteten sich die Energiekonzerne zu einer jährlichen Zahlung von je 300 Millionen Euro in den Jahren 2011 und 2012 und von je 200 Millionen Euro bis 2016. Geplant war, mit diesen Mittel den Energie- und Klimafonds zu finanzieren. Zudem führte die Bundesregierung (wie am 6. September avisiert) für sechs Jahre – vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 – eine Brennelementesteuer in Höhe von jährlich 2,3 Milliarden Euro ein.
Diese Laufzeitverlängerung wurde 2011 – nach dem Beginn der Nuklearkatastrophe von Fukushima – revidiert. Dies wurde in der Öffentlichkeit als Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg bezeichnet. Nach dem am 14. März 2011 bekanntgegebenen Laufzeit-Moratorium stellten die Betreiber ihre Zahlungen an den Energie- und Klimafonds ein.
Die Bundesregierung erlaubte in der Energiekrise nach dem Energiekonflikt 2022 den Weiterbetrieb der drei letzten Kernreaktoren Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 bis Mitte April 2023; dafür war eine Gesetzesänderung nötig, da im Jahr 2011 im Atomgesetz der schrittweise Ausstieg abschließend für Ende 2022 vorgesehen war. Im April 2023 gingen die Reaktoren Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 vom Netz.www.bundesregierung.de, „„Der Atomausstieg macht unser Land sicherer““, 19. April 2023, abgerufen am 11. April 2024
Nach dem Ausstieg Nach dem Atomausstieg gab und gibt es immer wieder Pläne, Vorschläge und Anregungen, zur Nutzung der Atomenergie zurückzukehren. Vor allem während der Energiekrise infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine debattierten Öffentlichkeit und Politik über Weiternutzung von Kraftwerken sowie über mögliche Neubauten.www.handelsblatt.com, „CDU diskutiert über den Bau neuer Atomkraftwerke“, 3. Februar 2023, abgerufen am 11. April 2024www.capital.de, „Der neue Unsinn zur Atomkraft“, 12. Dezember 2023, abgerufen am 11. April 2024www.stern.de, „Von Atomausstieg bis Nahost-Konflikt: Wir müssen moralisch abrüsten“, 8. Dezember 2023, abgerufen am 11. April 2024
Ein im 20. Deutschen Bundestag eingebrachter Antrag der Fraktion der CDU/CSU mit dem Thema „Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen“ (Bundestagsdrucksache 20/10967) sah vor, die drei zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke mit einem Rückbau-Moratorium zu belegen;server.bundestag.de, „Antrag der Fraktion der CDU/CSU. Notwendige Nutzung der Kernenergie in der Energiekrise – Rückbau stoppen, Moratorium umsetzen“, 9. April 2024, abgerufen am 11. April 2024 er wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, FDP und Grüne, der Gruppe Die Linke und eines fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.server.bundestag.de, „Plenarprotokoll 20/162“, 10. April 2024, abgerufen am 11. April 2024
Kernbrennstoff Während in Westdeutschland mit insgesamt etwa 700 t Uran nur unwesentliche Mengen Uran abgebaut wurden, betrug die geförderte Menge auf dem Gebiet der DDR von 1946 bis 1990 über 210.000 Tonnen. Das dort gewonnene Uran wurde für den Bau sowjetischer Kernwaffen sowie für den Betrieb von Kernkraftwerken aus dem Ostblock verwendet. Deutschland war deshalb wie der Rest der Europäischen Union auf Importe aus verschiedenen Ländern angewiesen, wie Kasachstan, Niger, Kanada oder Russland.
Zur Herstellung von Kernbrennstoff verfügt Deutschland seit 1985 über eine Urananreicherungsanlage in Gronau und eine Brennelementefabrik in Lingen, die seit 1979 in Betrieb ist. In Wackersdorf war eine Anlage zur Wiederaufarbeitung geplant, wurde aber aufgrund von massiven Protesten nie fertiggestellt. Von 1971 bis 1990 war eine entsprechende Anlage in Karlsruhe in Betrieb. Deutschland schickte seine abgebrannten Brennelemente zur Wiederaufarbeitung zudem nach Frankreich, England, Belgien oder Russland. Diese Praxis wurde im Jahr 2005 gesetzlich untersagt, womit Deutschland auf Wiederaufarbeitung verzichtete (offener Brennstoffkreislauf).
Die Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefabrik Lingen sind vom deutschen Atomausstieg ausgenommen und verfügen über unbefristete Genehmigungen nach AtG. Da in ihnen keine Kernspaltung erfolgt, werden sie von den Ausstiegsregelungen für Kernkraftwerke nicht erfasst.
Radioaktiver Abfall