Der Sonntag ist im bürgerlichen Kalender des deutschsprachigen Raums und des Großteils der Welt der siebte und somit letzte Wochentag; so ist es auch im internationalen Standard ISO 8601 festgelegt. Geschichtlich war der Sonntag der zweite Tag der spätantiken Planetenwoche und als „Tag der Sonne“ () dem Sonnengott geweiht. Im Jahr 321 erklärte Kaiser Konstantin I., im Zuge seiner Christianisierung des Römischen Reiches, den Dies solis zum verpflichtenden Feiertag für Römer und auch für die Juden, Christen und Mithrasanhänger.

In früheren Jahrhunderten dagegen galt der Sonntag als erster Tag der Woche. Darauf verweist der Mittwoch, der in der Mitte der Woche lag, also der vierte Wochentag war. Da nun der Sonntag der letzte Tag und der Montag der erste Tag der Woche sind, trifft die Bezeichnung für den Mittwoch nicht mehr zu.

Vor allem in jüdischen, muslimischen und christlichen Bereichen gilt der Sonntag noch als erster Wochentag. Nach jüdischer Tradition beginnt die siebentägige Woche mit dem ersten Tag der Woche (יום ראשון; transkribiert: Jom Rischon), die in den Feiertag Schabbat als den siebten Tag einmündet. Der jüdische Tanach, das christliche Alte Testament, beginnt mit der Schöpfung in sechs Tagen mit einem darauf folgenden Ruhetag ().

Dass sich im Christentum der Sonntag zum Wochenfesttag entwickelte und den jüdischen Schabbat, den letzten Tag der Woche, ablöste, hängt unter anderem mit der neutestamentarischen Auferstehung Jesu Christi zusammen, die an einem „ersten Tag der Woche“ () geschehen sein soll. Älteste Handschriften, in griechischer Sprache,Codex Sinaiticus und Codex Vaticanus die den Text von Mt 28,1 enthalten, stammen aus dem 4. Jahrhundert n. Chr. Frühe Christen nannten diesen Tag Herrentag (). Das griechische kyriakē hēmera wurde im Lateinischen mit wiedergegeben. Romanische Sprachen haben diese Bezeichnung aufgenommen und nennen den Sonntag daher „Domenica“ (italienisch), „Domingo“ (spanisch) und „Dimanche“ (französisch).

Gesetzliche Regelungen zur Arbeitsruhe am Sonntag Deutschland Für Deutschland ist die Kalenderwoche durch die Norm DIN 1355 definiert (seit 1. Januar 1976). Demgemäß besteht die Kalenderwoche aus sieben Tagen; sie beginnt mit Montag und endet mit Sonntag.

Die Sonntagsruhe ist gesetzlich geregelt und verfassungsrechtlich besonders geschützt (Art. 140 GG). Sie geht in ihren Ursprüngen auf die Gewerbeordnungsnovelle vom 1. Juni 1891 von Kaiser Wilhelm II. zurück.

mini|„Gott sei Dank, es ist Sonntag“; Spruchband an einer Kirche In manchen Bereichen ist Sonntagsarbeit gut zu begründen: Wenn der Betrieb von Maschinen und Anlagen nicht für einzelne Tage abgeschaltet werden kann, wenn landwirtschaftliche Arbeit dringend ist, und wenn es um die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Versorgung geht. Daher lassen Arbeitsgesetze für den Sonntag entgegen der Sonntagsruhe entsprechende Ausnahmen zu.

Aber grundsätzlich findet die Sonntagsruhe christliche Fürsprecher: Es bleibt der Sonntag als „großes Kulturgut“ (Reinhard Kardinal Marx) zu schützen. Man sollte ihn bei der Gestaltung des Lebens nicht immer mehr der „Wirtschaft unterordnen“ (Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm).Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm im Gespräch, abgerufen am 2. Februar 2012.

In der Allianz für den freien Sonntag haben sich mehrere Organisationen zusammengeschlossen, um sich für den Schutz des Sonntags als arbeitsfreiem Tag einzusetzen: Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA), der Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), die katholische Betriebsseelsorge und die Gewerkschaft Verdi.

Europa Viele europäische Länder haben gesetzliche Einschränkungen der Sonntagsarbeit.

Im europäischen Recht war der arbeitsfreie Sonntag noch bis in die 1990er Jahre verankert, dann kippte der Europäische Gerichtshof die Klausel. Seither liegt es an den jeweiligen Ländern: So entschied erst Ende 2013 ein britisches Gericht, dass christliche Arbeitnehmer Sonntagsarbeit nicht unter Verweis auf ihren Glauben ablehnen dürften.

2011 gründete sich die „European Sunday Alliance“ (europäische Sonntagsallianz). Gewerkschaften, Kirchen, Sportverbände und Sozialorganisationen setzen sich damit für den Erhalt des arbeitsfreien Sonntags als Teil des europäischen Kulturerbes ein.

Islamisch geprägte Staaten Neben dem Judentum und dem Christentum kennt auch der Islam den siebentägigen Feiertagsrhythmus. In vielen islamischen Ländern nimmt der Freitag die Rolle des Ruhetags ein, wobei der Tag früher nicht arbeitsfrei war, sondern nur jedermann der mittägliche Besuch der Moschee ermöglicht werden sollte. Arbeitsfreier Tag wurde der Freitag in islamischen Ländern im 20. Jahrhundert. Da auf Arabisch der Sonntag den Namen yom al ahad („erster Tag“) trägt, ist diese Bezeichnung als arabisches Lehnwort oder als Übersetzung in den Sprachen der meisten Muslime (Arabisch, Iranisch/Tadschikisch, Tatarisch, Malaiisch/Indonesisch) zu finden.

Entwicklung der christlichen Sonntagsfeier In den meisten vom Christentum geprägten Ländern ist der Sonntag der wöchentliche Feiertag, an dem in fast allen Kirchen der Gottesdienst gefeiert wird als Feier von Tod und Auferstehung Christi. Diese aktuelle Praxis hat eine lange Geschichte.

In der griechisch-römischen Antike wurde der Jahresverlauf vor allem durch periodische Feste eingeteilt. Innerhalb der Monate wurden regional unterschiedliche Tage hervorgehoben (für die römische Zeit: Kalenden, Nonen, Iden). Für die frühe römische Zeit ist die Nundinalwoche (8-Tage-Rhythmus) als allgemeine Verbindlichkeit hoch umstritten, in griechischen Poleis ist aber oft ein 10-Tage-Rhythmus zu finden (Dekade). Juden und Babylonier hatten seit langem eine 7-Tage-Woche.Mit gegenseitigen „Beeinflussungen zwischen babylonischem ‚sabbatu‘ und jüdischem Sabbat“ rechnet Johannes Michael Schnarrer: Freiraum für Gott: Die drei monotheistischen Weltreligionen und die Transzendenzerfahrung. In: Rudolf Weiler (Hrsg.): Der Tag des Herrn. Kulturgeschiche des Sonntags. Böhlau, Wien u. a. 1998, S. 21–40, dort 22. Mit der babylonischen 7-Tage-Woche wurden von Griechen und Römern auch die Bezeichnungen der Tage nach den alten sieben Planeten (einschließlich Sonne und Mond) übernommen. Der erste Tag, welcher der Sonne gewidmet war, hieß griechisch hêméra Hêliou und lateinisch dies Solis. 274 n. Chr. erklärte Kaiser Aurelian den dies Solis zum reichsweiten Feiertag für Sol Invictus. Rechtlich kann die Verbindlichkeit dieser 7-Tage-Woche aber erst mit Kaiser Konstantin am 3. März 321 n. Chr. in der Gesetzgebung zur Arbeits- und Gerichtstagsfreiheit des Sonntags festgemacht werden.Codex Theodosianus 2,8,1. Bei Übernahme der Wocheneinteilung durch die Germanen im 4. Jahrhundert n. Chr. übersetzten sie den Begriff zu „Sonntag“, althochdeutsch sunnûntag. In romanischen Sprachen setzte sich die kirchenlateinische Bezeichnung Dominica dies („Tag des Herrn“) durch, so im Französischen Dimanche.

Ansätze im Neuen Testament Im Neuen Testament sind in Bezug auf wöchentliche Feiertage zwei Richtungen erkennbar: Die im Alten Testament gebotene Arbeitsruhe am Sabbat ist ein häufiges Diskussionsthema zwischen Pharisäern und Jesus, und der Besuch der Synagoge am Sabbat wird von Jesus und den christlichen Missionaren beibehalten und als Gelegenheit zur Verkündigung genützt. Jesu Auferstehung erfolgte am „ersten Tag der Woche“. Mehrere Indizien verweisen darauf, dass sich die frühen Christen an diesem Tag zur Mahlfeier zum Gedenken an Jesus versammelten.

Arbeitsruhe am Sabbat Im Gesetz des Mose wurde geboten, den siebenten Tag der Woche als Ruhetag zu halten: „Gedenke des Sabbats: Halte ihn heilig! Sechs Tage darfst du schaffen und all deine Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun: du und dein Sohn und deine Tochter, dein Sklave und deine Sklavin und dein Vieh und dein Fremder in deinen Toren. Denn in sechs Tagen hat der Herr Himmel, Erde und Meer gemacht und alles, was dazugehört; am siebten Tag ruhte er. Darum hat der Herr den Sabbat gesegnet und ihn geheiligt.“ () Das Sabbatgebot forderte Arbeitsruhe – sogar für Tiere. Bestimmte Vorstellungen zur Gestaltung des Sabbats werden nicht geäußert, etwa dass eine Synagoge besucht werden soll. Synagogen gab es zur Zeit des Alten Testaments noch gar nicht. Vermutlich hielten jüdische Anhänger Jesu den Sabbat als Ruhetag ein. Darauf weist das Verhalten jener Frauen hin, welche Jesus nachfolgten. Sie nahmen an der Bestattung des Leichnams Jesu teil. „Am Sabbat aber hielten sie die vom Gebot vorgeschriebene Ruhe ein.“ ()

Im Neuen Testament wird das Sabbatgebot von Jesus oder den Briefschreibern nicht als Vorschrift erwähnt; das tun lediglich Pharisäer, die aufgrund ihrer Tradition genaue Ausführungsbestimmungen zum Sabbatgebot erwähnen, wie sie dann in der Mischna festgehalten wurden. Darüber hatten sie Auseinandersetzungen mit Jesus, der mit dem Sabbatgebot lockerer umzugehen schien.

Die anderen der Zehn Gebote werden im NT wiederholt, zum Teil auch erweitert und verschärft. Manche Aussagen des Paulus an Gemeinden, zu denen viele Heidenchristen gehörten, lassen sich so verstehen, dass die Beachtung des Sabbat keine Vorschrift sei. Er schreibt an die Christen in Rom, unter denen anscheinend darüber diskutiert wurde, ob bestimmte Tage besonders zu beachten seien: „Der eine nämlich bevorzugt bestimmte Tage, der andere aber macht keinen Unterschied zwischen den Tagen. Jeder soll von seiner eigenen Auffassung überzeugt sein. Wer einen bestimmten Tag bevorzugt, tut es zur Ehre des Herrn.“ () Welche Art von Tagen manche römische Christen hervorheben wollten (ging es um die Einführung bestimmter Fastentage, oder um die Weiterführung des Sabbats?), wissen wir nicht.Diese beiden und andere Möglichkeiten werden genannt von Otto Michel: Der Brief an die Römer. Göttingen 1955, S. 301. Vielleicht war Paulus selbst darüber nicht genau informiert. Durch seine pauschale Aussage („macht keinen Unterschied zwischen den Tagen“) konnte sich jeder Christ, der etwa den Sabbat nicht besonders beachten wollte, bestätigt fühlen.

An die heidenchristlichen Kolosser schreibt Paulus: „So lasst euch nun von niemandem ein schlechtes Gewissen machen wegen Speise und Trank oder wegen eines Feiertages, Neumondes oder Sabbats. Das alles ist nur ein Schatten des Zukünftigen“ (). Hier denkt Paulus wohl an Hesekiel 45,17, wo es heißt: „Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen, Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel.“ Wäre dem nicht so, würde Christus sich selbst widersprechen, als er explizit von der Gültigkeit des Gesetzes spricht, bis alles vergangen ist: „Denn wahrlich, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen (Strichlein / Jota / Häkchen) vom Gesetz, bis alles geschehen ist.“ (Mat 5,18).

Weiterhin spricht die Bibel davon, dass Zeiten und Gesetz geändert werden (s. Dan. 7, 25). Da dies exklusiv geschieht, also niemals mehrfache Erfüllung findet, ist dies in Erfüllung gegangen, als Kaiser Konstantin das Sonntagsgesetz verabschiedete und als das zweite Gebot gestrichen wurde.